Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
53/2007
Stuttgart,
01/30/2007
Bericht über die rechtlich unselbständigen Stiftungen und Fonds (Stuttgarter bürgerschaftliche Stiftungen)
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
14.02.2007
Bericht:
Unter dem Oberbegriff
Stuttgarter bürgerschaftliche Stiftungen
bestanden zum 31.12.2005 bei der Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt 28 rechtlich unselbständige Stiftungen und 27 Fonds (zur Verwendung bestimmte Zweckvermögen) mit einer Bilanzsumme von
59.489.055 EUR.
Davon entfallen 53.931.660,45 € auf Stiftungen und 5.557.394,16 € auf Fonds. Die Abweichung gegenüber dem Vorjahr ist auf vermehrte Entnahmen zurückzuführen. Die überwiegende Anzahl dieser Stiftungen und Fonds ist durch Nachlässe entstanden. Die einzelnen Verwendungszwecke wurden in der Regel durch die Erblasserinnen und Erblasser festgelegt.
Bei der Gründung der rechtlich unselbständigen Stiftungen und Fonds gilt als oberstes Ziel für die Stadt die genaue
Erfüllung des Stifterwillens
. Potentielle Stifter werden gerne beraten. Dabei wird auch versucht die sozialen Ziele der Stadt einzubringen und mit den Vorstellungen der Stifter zu verbinden.
Um die Gemeinnützigkeit der Stiftungen zu erhalten, sind die Stiftungserträge spätestens im
darauffolgenden Jahr zu verwenden (
Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung
). Im Rahmen des Stiftungscontrollings der Stadtkämmerei werden die Fachämter u. a. regelmäßig auf diesen Grundsatz hingewiesen.
Stiftungsgaben im Verwaltungshaushalt
Im Jahr 2005 wurden
Stiftungsgaben von rund 1.500.000 EUR
gewährt. Dabei handelt es sich überwiegend um Einzelgaben sowie die Förderung von kleineren Projekten, die Finanzierung von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen, die Übernahme der Kosten für die Betreuung, die Unterstützung von Therapiemaßnahmen u.a…
Eine der größten Stiftungen, deren Erträge für Einzelgaben verwendet werden, sind die
Vereinigten mildtätigen Stiftungen
(Gesamtvermögen rund 25.000.000 EUR), die auf die im Jahr 1541 durch Herzog Ulrich von Württemberg errichtete Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt zurückgehen. Der Verwendungszweck lautet seit 1968: Der Ertrag ist an würdige und bedürftige Bürger (Einwohner) Stuttgarts in Form von Einzelgaben zu verteilen. Im Jahr 2005 wurden Einzelgaben von rund 910.000 EUR (ohne Darlehen) gewährt. Für die Verwendung der Stiftungsmittel der Vereinigten mildtätigen Stiftungen wurden Mitte 2005 vom Sozialamt, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei, neue Vergabegrundsätze bei der Antragsbearbeitung entwickelt.
Stiftungsgaben im Vermögenshaushalt
Im
investiven Bereich
ist die
Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung
die finanziell bedeutsamste Stiftung (ursprünglich rund 56.200.000 EUR). Diese wurde im Jahr 1994 aus den Erbschaften der beiden Brüder (und Stuttgarter Unternehmer) Rudolf Schmid und Hermann Schmid errichtet. Hauptzweck der Stiftung ist der Bau von Altenheimen. Mit den Mitteln der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung wurden eine Seniorenwohnanlage, ein Kinderhaus sowie zwei Generationenhäuser mit wegweisenden neuen Konzepten erbaut, weshalb sich das Stiftungsvermögen zwischenzeitlich deutlich verringert hat.
Für
investive Zwecke
wurden im Jahr 2005 insgesamt
rund 1.100.000 EUR
ausgegeben. Davon entfallen u. a. auf die Projekte der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung rund 120.100 EUR, auf Alten- und Pflegeheime rund 780.000 EUR (Altenhilfe-Fonds-Bau: 400.000 EUR; Willy-Körner-Fonds: 380.000 EUR), die Teilfinanzierung der Erneuerung der Küche im Kinderhaus Fasanenhof 20.500 EUR und die Beschaffung eines Kleinbusses für das Parkheim Berg 25.000 EUR.
Als Anlage ist für jede Stiftung/Fonds eine Übersicht beigefügt. Daraus sind Angaben zum Verwendungszweck, zur Errichtung der Stiftung/des Fonds sowie über das Vermögen und die satzungsmäßigen Ausgaben ersichtlich.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
keine
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlage 1
Vorlage532007.pdf