Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
411
9a
VerhandlungDrucksache:
875/2006
GZ:
AK 424-030579
Sitzungstermin: 22.11.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Umsetzung der Verlängerung der tariflichen Arbeitszeit
im Beschäftigtenbereich (frühere Angestellte und
Arbeiter/-innen) von 38,5 auf 39 Stunden pro Woche seit 1. Mai 2006
- Planungen zur Verwendung des Ressourcengewinns

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 15.11.2006, GRDrs 875/2006.

Der Antrag Nr. 372/2006 vom 22.11.2006 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN "Schwerpunkt Ausbau der frühkindlichen Bildung" ist diesem Protokoll beigefügt.

Laut StR Wölfle (90/GRÜNE) war seine Fraktion bei der Behandlung der GRDrs 875/2006 im Reform- und Strukturausschuss über den Verwaltungsvorschlag verwundert, wonach nur 19,5 Stellen des Ressourcengewinnes in den Bereich "Orientierungsplan schulfähiges Kind" als Gegenrechnung für die Stellenplanberatungen verschoben werden sollen. Eigentlich habe er den Gemeinderat und den Oberbürgermeister so verstanden, dass der theoretische Ressourcengewinn insbesondere in den Bereich frühkindliche Bildung investiert werden solle. Rechnerisch, und hier verweist er auf den Antrag Nr. 372/2006, könnten hier 56,3 Stellen eingesetzt werden. Da sich an der Sachlage eigentlich nichts geändert habe, sollte der Gemeinderat die Verwaltung auffordern, den Ressourcengewinn wie in der Vergangenheit besprochen einzusetzen. Die 2,2 Planstellen des Sozialamtes für Fallmanagement in der Eingliederungshilfe habe seine Fraktion in die angestellte Berechnung nicht aufgenommen; sollten diese 2,2 Stellen notwendig sein, würden entsprechende Stellenschaffungsanträge gestellt.

Für StR Kanzleiter (SPD) ist bisher nicht erkennbar, woher die angeführten Stellen tatsächlich kommen. Er stellt es sich als nicht einfach vor, die Arbeitszeitverlängerung aus den einzelnen Verwaltungsbereichen herauszuziehen, um Stellen zu bilden. Bevor über die Verwendung des Ressourcengewinnes nachgedacht werde, sollte die Verwaltung erläutern, wie sie hier vorgehen wolle.

Auf der Vorlagenseite 3, so BM Murawski, habe die Verwaltung deutlich gemacht, dass genau überprüft werden sollte, wo es Umsetzungsmöglichkeiten gebe und wo eine Umsetzung lediglich theoretisch denkbar sei. Wenn es hier keine Ergebnisse gebe, hätten aus Sicht des Kommunalen Arbeitgeberverbandes die Tarifverhandlungen keinen Sinn gemacht. Mit ver.di habe Einigkeit darüber bestanden, sich ergebende Möglichkeiten nicht zur Haushaltskonsolidierung, sondern zur Verbesserung des Angebotes für die Bürgerschaft zu verwenden. Wenn länger gearbeitet werde, müsse es bei einem Personalkörper von rd. 19.000 Menschen ein verwertbarer Effekt auftreten. Um aber nicht unsinnig vorzugehen, müsse eine Detailbetrachtung stattfinden. Den Antrag Nr. 372/2006 habe er so erstanden, dass die Überprüfung nicht überflüssig gemacht werden solle, sondern im Wesentlichen die 34,6 Stellen auf die 19,5 Stellen, welche bisher von der Verwaltung für den Themenkreis frühkindliche Bildung vorgesehen worden seien, anzurechnen. Schon im Reform- und Strukturausschuss habe er den genannten Schwerpunkt als vernünftig bezeichnet. Der Verwaltung sollte die Möglichkeit eröffnet werden, im Detail die Auswirkungen auf die einzelnen Ämter und Eigenbetriebe zu
überprüfen.

Für die heutige Sitzung erachtet er es als wünschenswert, dass sich die Fraktionen zu der Schwerpunktbildung positionieren. StR Kanzleiter habe er so verstanden, dass er dem Antragsanliegen positiv gegenüberstehe.

Zur Umsetzung der Berechnung in die praktische Anwendung bei den Ämtern und Eigenbetrieben trägt Herr Dr. Wollensak (HauptPersA) vor, diese Aufgabe sei noch nicht gelöst. Hier müsse auf die Organisationsstärke der Ämter/der Eigenbetriebe gebaut werden. Einfacher ließen sich, und damit pflichtet er StR Kanzleiter bei, Ergebnisse in Bereichen mit Schichtarbeit erzielen. Wenn sich diese rechnerische Erweiterung allerdings auf viele einzelne Stellen verteile, könne dies im Rahmen der sonstigen Fluktuation/der sonstigen Umstrukturierungen nur von einzelnen Ämtern im Verhältnis des jeweils zu erfüllenden Aufgabenspektrums umgesetzt werden. Die Ämter/die Eigenbetriebe müssten hier den aus ihrer Sicht bestmöglichen Weg auswählen und dieses dann auch verantworten. Dies ergänzend teilt BM Murawski mit, je größer eine Einheit sei, desto einfacher könnten Pensionierungen/Wegzüge durch Neuverteilung von Aufgaben umgesetzt werden. Bei kleinen Einheiten werde dies schwieriger. Trotzdem sollte eine komplette Umsetzung das Ziel sein.

Für StR Kanzleiter stellt es kein Problem dar zu erklären, zusätzlich frei gewordene Stellen von der Priorität her im Bereich der frühkindlichen Bildung einzusetzen. Seine Befürchtung ist jedoch, dass sich dieses so nicht umsetzen lässt, da die Stellen nur dann zur Verfügung stehen, wenn diese vorher aus anderen Bereichen "herausgequetscht" worden sind. Dieses werde schwierig und es könne aber nicht sein, dass, wenn die notwendigen Stellen für den frühkindlichen Bildungsbereich nicht zur Verfügung stünden, im frühkindlichen Bildungsbereich das Notwendige nicht angegangen werde.

Wert legt BM Murawski darauf, dass man hier nicht über einen Spareffekt sondern über die Verteilung eines Gewinnes (Verlängerung der Arbeitszeit) redet.

Durch Herrn Theilen (GPR) wird angemerkt, der Gemeinderat habe in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Vorgriffsstreichungen von Stellen vorgenommen. Durch die Arbeitszeitverlängerung hätten die Arbeitgeber nun einen geringfügigen Kapazitätsgewinn zur Verfügung. Da es keine Verteilungsspielräume gebe, müssten bei neuen Aufgabenschwerpunkten Stellen geschaffen werden.


Abschließend stellt BM Murawski, ohne dass sich Einwendungen erheben, fest:

Der Bericht hat zur Kenntnis gedient.

Nach den Überprüfungen in den Ämtern/den Eigenbetrieben wird eine Vorlage erstellt. Im Rahmen der Behandlung dieser Vorlage wird der Antrag Nr. 372/2006 beraten.