Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
69/2003
GZ:
USO 8115-01
Sitzungstermin: 04/09/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:Herr v. Zimmermann (AfU)
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Holzhackschnitzelverbrennung
- Bau von 3 Anlagen und Aufbau der
Brennstofflogistik
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.03.2003,
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Referats Wirtschaft und Krankenhäuser vom 05.03.2002, GRDrs 69/2003 mit folgendem

Beschlussantrag:


StR Uhl (CDU) erklärt, für die Planungskosten würden 12 % der Gesamtkosten vorgesehen. Offenbar seien jedoch bei solchen Projekten lediglich 7 % der Gesamtkosten als Planungskosten üblich. Hierzu teilt Herr v. Zimmermann mit, die Verwaltung bemühe sich dies aufzuklären. Mit 12 % befinde man sich auf der sicheren Seite. Die Planung werde ausgeschrieben, wobei eine Bindung an HOAI bestehe. Sollte es Gründe für den 12-%igen Ansatz geben, und das Hochbauamt prüfe dieses, erfolge eine Mitteilung.

Im weiteren Verlauf nimmt StR Uhl bezug auf eine bereits seit 6 Jahren in Baden-Baden betriebene Anlage und auf eine Anlage in Mühlheim. Die dortigen Erfahrungen besagten wohl, dass sich durch den hohen Rinden- und Blattanteil Beläge im Feuerraum bildeten und deren Abbau zu hohen Stillständen führe. Dies wiederum ergebe eine völlig veränderte Rentabilitätsberechnung. Dazu informiert Herr v. Zimmermann, Holzhackschnitzelverbrennungsanlagen seien nichts komplett Neues. Es würden keine Pilotanlagen vorgeschlagen. In der Vergangenheit sei aus Gründen der Luftreinhaltung in Stuttgart sehr restriktiv mit der Verbrennung von Holz umgegangen worden. Zwischenzeitlich hätten sich die Belastung der Luft und die Anlagentechnik entscheidend verbessert. Heutige Filteranlagen seien geeignet, nahezu sämtlichen Staub zurückzuhalten. Beim Vorschlag dieser Anlagen habe sich die Verwaltung nicht an den Anlagen in Baden-Baden und Mühlheim, sondern an den Anlagen im Umkreis von Stuttgart (Markgröningen, Nellingen) orientiert. Teile des Ausschusses für Umwelt und Technik hätten diese besichtigt. Die dortigen Erkenntnisses seien bekannt (auch die Stillstandszeiten). Die Stillstandszeiten seien in der durchgeführten Kalkulation mit eingeflossen. Die Verwaltung werde sich aber in Baden-Baden erkundigen und prüfen, ob eventuell beim Geplanten weitere Erkenntnisse berücksichtigt werden müssten.

Mit In-Kraft-Treten der neuen TA-Luft, so StR Uhl, dürfe ab 2005 kein Grünschnitt mehr deponiert werden. Daher müsse Grünschnitt stofflich oder thermisch verwertet werden. Daraus leitet er die Frage ab, ob dann ab 2005 die Einsparung bei der Deponierung von Grünschnitt entfällt. Auch dies hätte Auswirkungen auf die Rentabilität der Anlagen. Diesbezüglich teilt Herr v. Zimmermann mit, Grünschnitt solle wie schon in der Vergangenheit nicht deponiert werden. Vielmehr werde dieser der Kompostierung zugeführt. Das nun vorgelegte Konzept gehe davon, dass der Grünschnitt, welcher nicht in den Anlagen verbrannt werden könne, vom Garten- und Friedhofsamt als Gründüngung benutzt werde.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt EBM Dr. Lang fest: