Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
166
9
Verhandlung
Drucksache:
69/2003
GZ:
USO 8115-01
Sitzungstermin:
04/09/2003
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Lang
Berichterstattung:
Herr v. Zimmermann (AfU)
Protokollführung:
Herr Häbe
hr
Betreff:
Holzhackschnitzelverbrennung
- Bau von 3 Anlagen und Aufbau der
Brennstofflogistik
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.03.2003,
öffentlich, Nr. 139
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.04.2003,
öffentlich, Nr. 192
Ergebnis:einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Referats Wirtschaft und Krankenhäuser vom 05.03.2002, GRDrs 69/2003 mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Vorplanung zum Bau von Holzhackschnitzel-Verbrennungsanlagen zur Wärmeerzeugung in 3 städtischen Liegenschaften und zur Erneuerung der bestehenden Wärmeerzeugungseinrichtungen wird zugestimmt. Die Vorplanung wird der weiteren Planung zugrundegelegt. Vorbehaltlich brandschutz- und baurechtlicher Auflagen entstehen Gesamtkosten in Höhe von 2.590.000 €.
2. Dem Aufbau einer Logistik zur Herstellung und Lagerung von Holzhackschnitzeln durch das Garten- und Friedhofsamt wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen unter 1 und 2 bis Leistungsphase 6 und Teilen von 7 (HOAI) zu planen. Die Planungskosten betragen insgesamt ca. 304.800 €. Davon fallen für den Einbau der Holzfeuerung ca. 235.200 € an, die über das stadtinterne Contracting gedeckt sind. Für die Erneuerung der bestehenden Heizzentralen im Schulzentrum in der Leobenerstraße und in der Stadtgärtnerei werden ca. 69.600 € benötigt, die im Verwaltungshaushalt 2003 bei der Finanzposition 1.6010.6200.000 (Hochbauabteilung Projektbearbeitung) gedeckt sind.
4. Das Amt für Umweltschutz beantragt im Förderprogramm “Energieholz Baden-Württemberg” des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum einen Zuschuss für den Bau von Energieerzeugungsanlagen auf Holzhackschnitzelbasis.
StR
Uhl
(CDU) erklärt, für die Planungskosten würden 12 % der Gesamtkosten vorgesehen. Offenbar seien jedoch bei solchen Projekten lediglich 7 % der Gesamtkosten als Planungskosten üblich. Hierzu teilt Herr
v. Zimmermann
mit, die Verwaltung bemühe sich dies aufzuklären. Mit 12 % befinde man sich auf der sicheren Seite. Die Planung werde ausgeschrieben, wobei eine Bindung an HOAI bestehe. Sollte es Gründe für den 12-%igen Ansatz geben, und das Hochbauamt prüfe dieses, erfolge eine Mitteilung.
Im weiteren Verlauf nimmt StR
Uhl
bezug auf eine bereits seit 6 Jahren in Baden-Baden betriebene Anlage und auf eine Anlage in Mühlheim. Die dortigen Erfahrungen besagten wohl, dass sich durch den hohen Rinden- und Blattanteil Beläge im Feuerraum bildeten und deren Abbau zu hohen Stillständen führe. Dies wiederum ergebe eine völlig veränderte Rentabilitätsberechnung. Dazu informiert Herr
v. Zimmermann
, Holzhackschnitzelverbrennungsanlagen seien nichts komplett Neues. Es würden keine Pilotanlagen vorgeschlagen. In der Vergangenheit sei aus Gründen der Luftreinhaltung in Stuttgart sehr restriktiv mit der Verbrennung von Holz umgegangen worden. Zwischenzeitlich hätten sich die Belastung der Luft und die Anlagentechnik entscheidend verbessert. Heutige Filteranlagen seien geeignet, nahezu sämtlichen Staub zurückzuhalten. Beim Vorschlag dieser Anlagen habe sich die Verwaltung nicht an den Anlagen in Baden-Baden und Mühlheim, sondern an den Anlagen im Umkreis von Stuttgart (Markgröningen, Nellingen) orientiert. Teile des Ausschusses für Umwelt und Technik hätten diese besichtigt. Die dortigen Erkenntnisses seien bekannt (auch die Stillstandszeiten). Die Stillstandszeiten seien in der durchgeführten Kalkulation mit eingeflossen. Die Verwaltung werde sich aber in Baden-Baden erkundigen und prüfen, ob eventuell beim Geplanten weitere Erkenntnisse berücksichtigt werden müssten.
Mit In-Kraft-Treten der neuen TA-Luft, so StR
Uhl
, dürfe ab 2005 kein Grünschnitt mehr deponiert werden. Daher müsse Grünschnitt stofflich oder thermisch verwertet werden. Daraus leitet er die Frage ab, ob dann ab 2005 die Einsparung bei der Deponierung von Grünschnitt entfällt. Auch dies hätte Auswirkungen auf die Rentabilität der Anlagen. Diesbezüglich teilt Herr
v. Zimmermann
mit, Grünschnitt solle wie schon in der Vergangenheit nicht deponiert werden. Vielmehr werde dieser der Kompostierung zugeführt. Das nun vorgelegte Konzept gehe davon, dass der Grünschnitt, welcher nicht in den Anlagen verbrannt werden könne, vom Garten- und Friedhofsamt als Gründüngung benutzt werde.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt EBM
Dr. Lang
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.