Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
390
15a
VerhandlungDrucksache:
521/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 07/23/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe kr
Betreff: Haushaltsicherungskonzept 2002
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
in den Stützpunktküchen der Tageseinrichtungen
für Kinder; Maßnahme Nr. III.5

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 07.07.2003, GRDrs 521/2003.

BM Murawski verweist auf das den Sitzungsteilnehmern vorliegende Papier des Referates Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 21.07.2003. Dieses ist dem Protokoll ebenfalls beigefügt. Die Inhalte dieses Papiers entsprechen nach Aussage des Vorsitzenden der von seiner Seite im Reform- und Strukturausschuss erfolgten Berichterstattung.

StR Föll (CDU) bedankt sich für das vorgelegte Papier. Die den Beschlussantrag betreffenden Teile dieses Schreibens erhebe seine Fraktion zum Antrag. Dem entsprechend abgeänderten Beschlussantrag könne dann zugestimmt werden. Er wolle die Fachverwaltung für ihren Mut zur Durchführung eines Untersuchungsauftrages über die Wirtschaftlichkeit der Stützpunktküchen loben, welcher sich nicht an der fiskalischen Vorgabe orientiert habe, sondern ergebnisoffen gestaltet worden sei. Er wolle die Verwaltung dazu ermutigen, bei zukünftigen Untersuchungsaufträgen entsprechend vorzugehen. Kritisiert werden von ihm sachfremde Mittelverwendungsvorschläge.

Positiv zur Vorlage äußert sich auch StR Kanzleiter (SPD). Im Reform- und Strukturausschuss sei der Hinweise erfolgt, dass nicht alles sofort beschlossen werden könne. Außer Frage stehe, dass das Bildungsprojekt "Einstein" in die Kindertagestätten kommen müsse. Nur so ließen sich die gestellten Ziele erreichen.

Herr Theilen (GPR) macht Beteiligungsrechte des Gesamtpersonalrates geltend. Für ihn ist es unstrittig, dass es sich bei den Stützpunktküchen um Wohlfahrtseinrichtungen handelt. Der örtliche Personalrat habe gestern nachträglich seine Beteiligung angemahnt. Da die Zusage von EBM Dr. Lang zu Beginn der Haushaltskonsolidierung gelautet habe, dass sich ein beschließender Ausschuss nur mit Themen befassen solle, bei denen das Beteiligungsverfahren abgeschlossen sei, bitte er heute darum, diesen Punkt nicht zur Abstimmung zu stellen. Zunächst sollte das Beteiligungsverfahren erfolgen. Dem widerspricht BM Murawski. Nach Aussage von Herrn Pfeifle handelt es sich bei den Küchen der Kindertagesstätten nicht um Wohlfahrtseinrichtungen nach dem LPVG. Das dort auch Betreuungspersonal speise stelle eine Selbstverständlichkeit dar. Der Vorlage habe der örtliche Personalrat zugestimmt. Alle Ergebnisse seien mit dem Personalrat erarbeitet worden. Von daher sei die Vorlage beschlussreif.

Im weiteren Verlauf unterstreicht Herr Theilen, BM Murawski habe im Reform- und Strukturausschuss selbst eindeutig dargestellt, dass es sich um Wohlfahrtseinrichtungen nach dem LPVG handle. Bei den Krankenhauskantinen, welche ja überwiegend für die Patienten Essen bereiteten, würden sich auch die dort Beschäftigten versorgen. Deswegen handle es sich bei den Krankenhauskantinen um Wohlfahrtseinrichtungen. Dasselbe müsse für den vorliegenden Bereich gelten.

Von einer komplizierten Gemengenlage spricht BM Murawski. Herr Theilen habe insoweit recht, als in dem Moment, in dem Mitarbeiter bei der Stadt ihr Essen erhielten, die Einrichtung den Charakter einer Wohlfahrtseinrichtung einnehme. Im vorliegenden Fall gehe es aber nicht um eine Beschlussfassung, die sich mit einer für eine Wohlfahrtseinrichtung ähnlichen Wirkung befasse, sondern um eine Beschlussfassung zur Kinderbetreuung. Bei den Küchen des Jugendamtes müsse man sich fragen, was in den Einrichtungen im jeweiligen Moment geschehe (werden Kinder oder wird das Personal versorgt). Die Hauptaufgabe sei ohne jeden Zweifel die Versorgung der Kinder. Insoweit sei dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats im Reform- und Strukturausschuss genüge getan worden; sein Referat habe in der Beschlussantragsziffer 4 h) formuliert habe, was der Gesamtpersonalrat im Rahmen seiner Mitwirkung beabsichtige. Dieser sage, in dem Moment in welchem die Mitarbeiter in einer solchen Einrichtung ihr Essen zu sich nehmen, handle es sich um eine Wohlfahrtseinrichtung im Sinne des LPVGs. Deswegen sei dies im Sinne des LPVG als "ein Topf" zu betrachten, der be- und entlastet werde. In diesem Falle stelle es sich so dar, dass eine Kostenkürzung bei der Verköstigung von Mitarbeitern eine Kostenkürzung bei der Wohlfahrtseinrichtung Werksküche darstelle, welche wiederum der Mitbestimmung des LPVGs unterliege. Dies bedeute jetzt aber nicht, dass der Gesamtpersonalrat über den Aspekt "teilweise Verköstigung der Mitarbeiterschaft" ein Mitbestimmungsrecht in der Kinderbetreuung erhalte. Dem vorhandenen Mitbestimmungsrecht sei mit der Beschlussantragsziffer 4 h) Rechnung getragen.

Nach Erinnerung von StR Kanzleiter ist im Reform- und Strukturausschuss die Beschlussantragsziffer 4 e) nicht herausgestrichen worden. Diesbezüglich erklärt BM Murawski, der Reform- und Strukturausschuss könne keine Beschlüsse fassen. In dem angesprochenen Punkt habe StR Föll im Reform- und Strukturausschuss darum gebeten, dass die seitens des Referates Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser formulierten Einwendungen formuliert werden sollten. Dies sei mit dem heute vorgelegten Papier erfolgt und StR Föll habe dieses nun zum Antrag erhoben. In dem angesprochenen Papier werde also lediglich die Haltung seines Referates zum Ausdruck gebracht.

Im weiteren Verlauf berichtet Herr Pfeifle, bei der Umsetzung dieses Konzeptes gehe es letztlich um über 25 Mitarbeiter/innen, welche in irgend einer Form Veränderungen erfahren würden. Dies stelle keine einfache Aufgabe dar. Nur um diese Aufgabe rasch vollziehen und um rasch Einsparungen erzielen zu können, habe das Jugendamt in der Beschlussantragsziffer 4 e) eine 0,5 Stelle (zeitlich befristet) vorgeschlagen. Dem Jugendamt sei es sehr wichtig, dass diese nicht gestrichen werde (Kosten: 40.000 €). Anschließend erinnert BMin Müller-Trimbusch an einen Beschluss des Gemeinderates der besagt, einen bestimmten Teilbetrag der im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erwirtschafteten Einsparsummen für die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Wenn dieses im vorliegenden Fall ebenfalls ermöglicht würde, wäre sie sehr dankbar.

Nach Einschätzung von StR Kanzleiter müsste der Personalrat des Jugendamtes dann neu gehört werden, wenn die für den Personalrat sehr bedeutsame Beschlussantragsziffer 4 e) entfällt. Dieser Personalrat habe darauf hingewiesen, dass seines Erachtens sich bei einem Wegfall der Beschlussantragsziffer 4 e) die Geschäftsgrundlage für seine Zustimmung ändere. Der Stadtrat spricht sich gegen eine Streichung der Beschlussantragsziffer 4 e) aus.

Gegenüber StR Föll informiert BM Murawski, ein einziges Mal sei bei einem solchen Vorgang eine Personalaufstockung erfolgt. 21 Stellen seien in der Vergangenheit dafür vorgesehen worden, die Belastung bei der Einführung des Gesamtsteuerungssystems aufzufangen. Eine Stellenaufstockung zur Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen habe es jedoch noch nie gegeben.
Gegen Ende der Aussprache spricht sich StR Kanzleiter nochmals dafür aus, diese 0,5 Stelle in der Beschlussantragsziffer 4 e) aus den einzusparenden Mitteln bereitzustellen. Damit würden 40.300 € in der Übergangsphase weniger eingespart. Nach der Umsetzung des Prozesses sollte in der Verwaltungsabteilung des Jugendamtes eine Nachbemessung erfolgen. Dies erhebt er zum Antrag und dem stimmt auch StR Föll zu. Dieser präzisiert, die 0,5 Stelle solle bis Ende 2005 befristet sein mit der Maßgabe, dass im zweiten Halbjahr 2005 ein Benchmarking der Verwaltungsabteilung des Jugendamtes durchgeführt werde.

In der Folge fasst BM Murawski zusammen, zur Abstimmung komme nun der Beschlussantrag der GRDrs 521/2003 modifiziert um den Inhalt des Schreibens des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 21.07.2003, wobei die Beschlussantragsziffer 4 e) eine Befristung einer 0,5 Stelle bis Ende 2005 verbunden mit der Maßgabe, dass im zweiten Halbjahr 2005 ein Benchmarking bei der Verwaltungsabteilung des Jugendamtes durchgeführt wird, zum Inhalt habe.

Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben stellt BM Murawski zum Beschlussantrag:

1. Die Essensproduktion in den Stützpunktküchen des Jugendamtes wird entsprechend der dargestellten Maßnahmen umstrukturiert und optimiert.

a) Die neue Personalbemessung für Stützpunktküchen wird umgesetzt. Damit verbunden ist eine Personalreduzierung im Umfang von 25,0341 Stellen der Lg 1, was Personalkosteneinsparungen in Höhe von 781.064 € entspricht.

b) Die Ausgaben für den Wareneinsatz für Lebensmittel werden durchschnittlich pro Essen um 0,06 € gesenkt. Dies führt zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 54.600 €.

2. Zur Erreichung des Zieles wird umgehend eine zentrale Stelle zur Steuerung und fachlichen Führung / Leitung sowie zum Controlling der Stützpunktküchen im Umfang von 1,5 Stellen (1,0 Stelle BAT III und 0,5 Stelle BAT Vb) eingerichtet. Der Aufwand wird durch entsprechende Einsparungen gedeckt.

3. Die Essensproduktion wird durch EDV-Ausstattung unterstützt. Sofern diese nicht durch Umschichtungen im IuK-Maßnahmeplan ermöglicht werden kann, sind dafür überplanmäßig zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese wären durch entsprechende Einsparungen gedeckt.

4. Die Gesamteinsparsumme von 835.664 € wird folgendermaßen verwendet:

a) 370.000 € sind zur Haushaltssicherung, durch entsprechenden Stellenabbau in den Jahren 2004-2006, in den Stützpunktküchen einzusparen. Das vorgegebene Einsparziel wird dadurch realisiert.

b) 14.500 € (einmalige Kosten) für externe Begleitung (Organisationsberatung) durch die Firma ods GmbH.

c) 105.450 € für die im Beschlussantrag 2. aufgezeigten dauerhaften strukturellen Investitionen (jährliche Personalkosten für neue zentrale Organisationseinheit).

d) 64.817 € (laufende jährliche Kosten) und 29.952 € (einmalige Kosten) für Unterstützung der Essensproduktion durch EDV, sofern die Ausstattung mit EDV nicht durch Umschichtung des IuK-Maßnahmeplans möglich ist.

e) 40.300 € (entspricht einer 0,5 Stelle / A 11) für temporäre Personalkapazität in der Personalstelle in 2004 und 2005, damit der Stellenabbau in den Stützpunktküchen rasch umgesetzt werden kann.

f) 110.000 € temporär in 2004 und 2005 für die Finanzierung des Bildungsprojektes “Einstein in der Kita”.

g) 100.645 € sollen nach erfolgtem Stellenabbau vom Jugendamt für Ziele der Qualitätsentwicklung oder für die Erleichterung und Optimierung der Arbeitsvorgänge in den Tageseinrichtungen für Kinder oder Küchen eingesetzt werden.
5. VÖ-Essen in Tageseinrichtungen für Kinder werden weiterhin nach Bedarf angeboten. Die VÖ-Essen werden bei der Personalbemessung berücksichtigt, ebenso wie beim Wareneinsatz. An der Personalbemessung für die Verteilerküchen mit VÖ-Essen verändert sich nichts.

fest: