Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
402/2003
GZ:
St 6122-3
Sitzungstermin: 05/21/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:Herr Zügel (AfSt)
Protokollführung: Herr Häbe kr
Betreff: Jahresprogramme der städtebaulichen Erneuerung
Neuaufnahme im Programm 2003
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.05.2003,
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Städtebau Referats vom 08.05.2003, GRDrs 402/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

Angesichts der finanziellen Dimension der Vorlage trägt StR Föll (CDU) vor, im Bereich der Stadterneuerung gebe es eine finanzielle Bugwelle von netto 20 Mio. €. Angesichts der sich verschlechternden städtischen Finanzlage müsse schon gefragt werden, wie es insbesondere bei der weiteren Anmeldung von Sanierungsvorhaben weitergehe. Im Jahr 2004 und 2005 könnten nicht so wie in den vergangenen Jahren üblich permanent neue Vorhaben nachgeschoben werden. Es wäre außerordentlich wichtig, dass seitens der Verwaltung (Referate St und F) eine abgestimmte Haltung eingenommen werde. Prioritäten müssten gesetzt werden. Beispielhaft hebt er dabei auf den heutigen Tagesordnungspunkt 11 "EU-Forschungsprojekt 'PROSIDE'" ab und fährt fort, u. a. solle ein EU-Projekt über den Erfahrungsaustausch beim Stadtteilmanagement Freiberg/Mönchsfeld stattfinden. Dafür solle die Stadt 300.000 € Komplementärmittel zur Verfügung stellen. Bei Prioritätensetzungen müsse geprüft werden, ob dieses Stuttgart tatsächlich weiterbringe. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein EU-weiter Erfahrungsaustausch für die Entwicklung der Sozialen Stadt in Freiberg/Mönchsfeld von fundamentaler Bedeutung sei. Einräumen wolle er durchaus, dass auch seine Fraktion ihren Beitrag zu der in der Vergangenheit üblichen Praxis beigetragen habe.

Seine Fraktion, so StR Kanzleiter (SPD), halte es für richtig, dass die Stadtteilerneuerungsprojekte, welche in der Vorlage aufgeführt seien, auch durchgeführt würden. Gehofft werde, dass deren Abwicklung im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten der Landeshauptstadt stehe. Natürlich seien die Ausführungen von StR Föll in finanzieller Hinsicht nicht ohne Begründung, aber hinsichtlich des Bedarfs nicht zutreffend. Klarheit über das Mögliche müsse im Rahmen der Haushaltsplanberatungen geschaffen werden.

An StR Föll gewandt und abhebend auf die Anlage 1 der GRDrs 402/2003 teilt Herr Zügel mit, Dinge wie die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (z. B. die Kindertagesstätte Burgholzhof und die Grundstücksverbilligung Burgholzhof) hätten mit den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen nichts zu tun. Wenn diese Beträge abgezogen würden ergebe sich noch eine Nettobelastung in Höhe von ca. 9 Mio. € (neue Sanierungsvorhaben). Für die Finanzierung der Komplementärmittel seien im laufenden Doppelhaushalt 2002/2003 lediglich für das Jahr 2002 Mittel eingestellt worden. Die von der Verwaltung erfolgte Mittelanmeldung für das Jahr 2003 habe keine Berücksichtigung gefunden und zwar mit der Begründung, sollte dennoch eine Maßnahme aufgenommen werden, würden auch die Komplementärmittel bereitgestellt. Zugegebenermaßen vermittelten die Zahlen einen schlimmen Eindruck, aber der Gemeinderat habe die erforderlichen Mittel im Jahr 2003 nicht eingestellt. In der Vergangenheit habe es eine sogenannte Sanierungspauschale gegeben. Dort seien, damit eine Komplementärmittelfinanzierung stattfinden könne, 2 bzw. 4 Mio. DM für unterjährig bewilligte Maßnahmen bereitgestellt worden.

Zwei EU-Projekte stünden an. Eines sei am Ende der Anlage 1 aufgeführt (Abbruch Güterbahnhof Bad Cannstatt). Beim zweiten Projekt handle es sich um das angesprochene Stadtteilmanagement. Wenn der Gemeinderat so etwas nicht wolle, könnte dieses eingestellt werden. Andererseits sei die Verwaltung intern durch Oberbürgermeister Dr. Schuster aufgefordert, sich um EU-Projekte zu kümmern. Als Mitglied der Verwaltung bitte er um eine klare Aussage, was er tun solle.

Als richtig erachtet es abschließend EBM Dr. Lang, dass mit Blick auf die Haushaltsplanberatungen Klarheit über das anzuwendende Verfahren gewonnen wird. Danach stellt er fest: