Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
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GZ:
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Sitzungstermin: 09.04.2008
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BM Dr. Schairer
Protokollführung: Frau Faßnacht st
Betreff: Notfallrettung in Stuttgart
- mündlicher Bericht -

Der heutige Bericht gründe sich auf drei Anträgen aus den Fraktionen des Gemeinderats, erläutert BM Dr. Schairer, nämlich die Nr. 49/2008 der SPD-Fraktion, Nr. 55/2008 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Nr. 61 der FDP-Fraktion. Die Anträge von SPD und FDP werden mit den heutigen Ausführungen vollständig beantwortet; Teile des Antrags von Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden dagegen zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich beantwortet.


Der Verwaltungsausschuss habe bereits am 27.02.2008 über das Thema beraten, da nach der Auswertung der Notarzthilfsfristen festgestellt werden musste, dass
382 Einsatzfahrten nicht in der gebotenen Frist lagen. Daraufhin wurde eine rechtsaufsichtliche Verfügung getroffen. In einer Sondersitzung des fachlich zuständigen Bereichsausschusses am 13.03.2008 wurde entschieden, als Sofortmaßnahme ab 01.04.2008 einen vierten Notarzt rund um die Uhr in Dienst zu nehmen. Diese Maßnahme sei befristet bis 31.12.2008. Die Stadt sei nur aus rechtsaufsichtlicher Pflicht involviert und daher mit dieser Maßnahme zufrieden. Außerdem gehe man in Übereinstimmung mit den fachlichen Stellungnahmen des Bereichsausschusses der Notärzte und der Branddirektion davon aus, dass nunmehr in Stuttgart die notärztliche Hilfsfrist eingehalten wird.

Bei den Rettungswagenhilfsfahrten (nicht notärztliche Rettungsversorgung) - und dabei rede man nicht von den normalen Krankentransporten - wurde durch eine valide Auswertung der Daten inzwischen festgestellt, dass die Hilfsfristen nicht vollständig erreicht werden und 182 Fahrten nicht innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist waren. Die durchschnittliche Hilfsfrist betrage 8,33 Minuten bei den Rettungswagen, sei aber rechtlich nicht relevant. Aufgrund dieser Sachlage habe das Bürgermeisteramt als Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber dem Bereichsausschuss am 17.03.2008 schriftlich verfügt, dass durch planerische und organisatorische Maßnahmen die Rettungsfrist einzuhalten ist. Der Bereichsausschuss habe in seiner ordentlichen Sitzung am 04.04.2008 als Sofortmaßnahme beschlossen, ab 14.04.2008 zusätzliche 1,5 Rettungswagen in Gebieten einzusetzen, in denen die Hilfsfrist deutlich überschritten ist. Diese Maßnahme sei befristet bis zum 30.06.2008. Wiederum gehe man aufgrund der gutachterlichen Äußerungen davon aus, dass damit die Hilfsfrist in Stuttgart eingehalten ist.

Wichtig und bemerkenswert sei in diesem Zusammenhang, dass der Bereichsausschuss darüber hinaus beschlossen habe, ein Gutachten in Auftrag zu geben, auf dessen Grundlage die Notfallrettung in Stuttgart neu bemessen werden soll und ggf. auch im Bedarfsbereichsplan 2008 neu festgelegt werden soll. Dabei gehe es um die Frage der Vorhaltung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen, um die Anzahl der Notärzte und die Standorte der Rettungswachen, um optimalere Zeiten zu erzielen und um organisatorische Maßnahmen wie z. B. die Verringerung der Krankenhausaufenthaltszeiten. Er begrüße dieses Gutachten, das bis Ende Oktober 2008 vorliegen soll, auch aus der rechtsaufsichtlichen Sicht sehr. Man gehe davon aus, dass dann die Strukturen und Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes verbessert werden, weil sowohl die Intention des Gemeinderats als auch seine eigene sei, nicht immer "auf Kante" zu fahren, sondern möglichst unter der Höchstzeit von 15 Minuten zu liegen. Ohnehin lasse das Gesetz auch eine andere Interpretation, die mehr auf 10 Minuten hin zugeht, zu.

Offen bleibe damit nur noch ein Teil des Antrags Nr. 55/2008 zur Kommunalisierung des Rettungsdienstes. Diesbezüglich werde die Verwaltung ein bundesweites Benchmark in Städten mit 500.000 Einwohnern einholen und sich anschließend schriftlich zu dieser Frage äußern, die eine landespolitische Dimension habe.

StR R. Zeeb (FDP) fragt, ob zu diesem Bereich Untersuchungen angestellt wurden bevor man die Leitstelle SIMOS eingerichtet hat, deren Notwendigkeit bekanntlich umstritten war.

Für den Bericht dankt StR Kanzleiter (SPD), der es bedauert, dass ein solcher nicht schriftlich vorliegt. Nach seiner Wahrnehmung gehe BM Dr. Schairer davon aus, dass zukünftig die Frist von 15 Minuten bei der Notfallrettung eingehalten werden kann und sich eine Verbesserung bei den Rettungswagenhilfsfahrten ergeben wird. Das mindeste, was erwartet werden kann, sei sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden. Insgesamt befinde man sich in der unbefriedigenden Situation, dass Stuttgart und Baden-Württemberg die Schlusslichter bilden im Vergleich zu anderen Bundesländern und Großstädten. Er begrüßt daher außerordentlich, dass ein Gutachten erstellt wird zur Weiterentwicklung des Rettungsdienstes. Da seine Fraktion dieses Thema als sehr wichtig erachtet, bittet er darum, weitere Informationen in einer schriftlichen Vorlage zu bekommen.

StRin Aras (90/GRÜNE) betrachtet den Bericht als Zwischeninformation. Sie ist froh, dass es zukünftig gelingt, die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten kurzfristig einhalten zu können. Sehr wichtig sei es jedoch, nicht an der Kante zu fahren, sondern möglichst schneller zu sein. Sie hofft, dass nach Vorlage des Gutachtens im Herbst die richtigen Schlüsse gezogen werden.

Bereits im letzten Jahr habe seine Fraktion einen Antrag zum Thema "Ist der Rettungsdienst noch zu retten?" gestellt, erinnert StR Uhl (CDU). Damals schon habe es Hinweise gegeben, dass Handlungsbedarf besteht. Er schließt sich der Bitte nach zukünftigen schriftlichen Vorlagen an.

Für den Bericht und das schnelle Reagieren bedankt sich StR J. Zeeb (FW), der deutlich macht, dass das Anliegen für einen Standort wie Stuttgart sein müsse, mit einem ordentlichen und gut funktionierenden Rettungssystem auf sicherem Boden zu stehen.

BM Dr. Schairer sagt zu, dass in dem schriftlichen Bericht nicht nur die Kommunalisierung eine Rolle spielen wird, sondern der aktuelle Stand punktgenau zusammengefasst wird sowie die Vorstellungen der Fachverwaltung zur besseren Qualifizierung und Qualitätssicherung des Rettungsdienstes in Stuttgart formuliert werden - auch was die Diskussion mit dem Land und die Diskussion mit den Trägern des Rettungsdienstes und den Kostenträgern angeht.

An StR R. Zeeb gewandt bittet er darum, heute von Aussagen die Vergangenheit betreffend absehen zu dürfen, da Herr Knödler, der die Details kennt, heute nicht anwesend ist. Er könne jedoch versichern, dass es immer wieder Diskussionen über die Qualität des Rettungsdienstes gegeben hat. In der Tiefe, in der es jetzt möglich sei zu diskutieren und gegenüber den Kostenträgern aufzutreten, sei der Verwaltung erst möglich, seit die validen Daten der Rettungsleitstelle vorliegen. Die Diskussion im Hintergrund laufe derzeit insofern sehr intensiv, als dass man noch tiefer einsteigen will in die verschiedenen Daten des Rettungsdienstes, um noch qualifiziertere Maßnahmen durchführen zu können. Bisher habe man die Maßnahmen nicht konkret auf eine Qualifizierung ausrichten können, weil die Daten nicht so aufbereitet waren, wie es für eine sachliche Diskussion erforderlich gewesen wäre. Er bietet dem Stadtrat an, den Sachverhalt in einem Gespräch vertiefter darzustellen, falls daran Interesse besteht.



BM Dr. Schairer stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von dem Bericht Kenntnis genommen.
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ProtokollNschr972008.pdf