Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1054/2003
Stuttgart,
10/24/2003


Sprachförderung nach dem "Stuttgarter Modell" in 2004/2005



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Internationaler Ausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
12.11.2003
12.11.2003

Bericht:


1. Anliegen

Die bisher sehr erfolgreichen Angebote an stadtteilorientierten Sprach- und Integrationskursen nach dem “Stuttgarter Modell” sollen im Interesse einer nachhaltigen Förderung des Miteinanders der Nationen in Stuttgart weitergeführt werden.

Für die kommenden beiden Haushaltsjahre 2004/2005 stehen zur Finanzierung der oben genannten Kurse 125.800.- € pro Haushaltsjahr bereit (Entwurf des Haushaltsplans 2004/2005).

Aus Sicht der Stabsstelle Abteilung Integrationspolitik wäre eine Mittelaufstockung um 154.200 € auf 280.000 € wünschenswert. Dies schließt auch verstärkt Deutsch-kurse an den Schulen für die Mütter und Väter der Schulkinder ausländischer Herkunft ein. Aus der Sicht der Finanzverwaltung ist die gewünschte Budgetausweitung ohne adäquaten Deckungsvorschlag nicht finanzierbar.


2. Bericht

Das “Stuttgarter Modell” wurde dem Gemeinderat erstmals bei den Haushaltsberatungen 2002/2003 vorgelegt (GRDrs 1145/2001). Im Jahr 2002 wurden hierfür 137.500 € und im Jahr 2003 187.500 € (davon 50.000 € im Nachtragshaushalt) bewilligt (GRDrs 234/2003 und GRDrs 534/2003). Das “Stuttgarter Modell” hat bundesweit eine Vorreiterrolle, da es mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommune ein adäquates Angebot an flächendeckenden stadtteilorientierten Sprach- und Integrationskursen ermöglicht.

Mit der Neuorientierung der Stuttgarter Integrationspolitik war auch eine deutliche Erweiterung der Angebote im Bereich der Sprachförderung verbunden (vgl. Maßnahmenpapier in der GRDrs 952/2001). Sprachkompetenz stellt eine Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an der Gesellschaft dar und trägt wesentlich zum friedlichen Miteinander in den Stadtteilen bei.

Die im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Mittel von 125.800 € werden im Rahmen des Stuttgarter Modells eingesetzt für

1. die städtische Co-Finanzierung von Integrations- und Aufbaukursen, die bisher anteilig vom Land gefördert werden,

2. Alphabetisierungskurse,

3. Niederschwellige Sprachkurse für Zugewanderte, die keinen Anspruch auf Bundesförderung haben,

4. Kursmittel für Stadtteilinitiativen, die in Eigenregie Sprachkurse organisieren, um die Eingliederung von Zuwanderern im Wohnumfeld zu fördern.

Als neues Element wäre nach den Vorstellungen der Stabsbteilung Integrationspolitik nach Auslaufen der Förderung durch die Landesstiftung wünschenswert:

5. Mittel für Sprachkurse an Stuttgarter Schulen für die Mütter und Väter der Schulkinder ausländischer Herkunft.

Die Kurse “Mama/Papa lernt Deutsch” wurden im Jahr 2003 an 6 Grund- und Hauptschulen erfolgreich angeboten und im Rahmen des Sprach- und Bildungsprojekts von der Landesstiftung finanziert. Die Projektförderung endet im Dezember 2003. Sowohl die beteiligten Schulen als auch weitere Schulen sehen großen Bedarf an diesen Kursen.

Die Aufstockung der kommunalen Mittel für die Sprachförderung ist erforderlich,

- um die Fördermittel der Landesstiftung voll ausschöpfen zu können
- um den Bedarf an Sprachkursen von Stadtteilinitiativen decken zu können,
- um verstärkt Kurse für Eltern an den Schulen anbieten zu können.


Kurs- und Fördervolumen im Jahr 2002/2003

Jahr 2002
Jahr 2003
Stuttgarter ModellKursformAnzahl KurseAnteil StadtAnteil LandAnzahl KurseAnteil StadtAnteil Land
Baustein 1Integrationskurse 150 Std
38
85.000 €170.000 €
32
67.000 €133.000 €
Aufbaukurse
100 Std
-
-
-
15
26.000 € 53.000 €
Alphabetisierungskurse
-
-
-
4
5.000 € 10.000 €
Baustein 2Niederschwellige Sprachkurse
75 – 150 Std.
15
50.000 €
-
22
62.000 €
-
Deutschkurse Stadtteilinitiativen
10
15.000 €
-
10
15.000 €
-
ProjektDeutschkurse
an Schulen
75 Std.
-
-
-
8
-
24.000 €
Förder-
summe
150.000 €170.000 €175.000 €222.000 €

Zusätzlich werden jeweils 25% der Kurskosten durch Eigenmittel der Teilnehmer und Kursträger erbracht.


Die Aufstockung des Planansatzes 2004/2005 auf 280.000.- € soll das folgende Angebot an Kursen sicherstellen:

Stuttgarter Modell
Kursform
Zahl der Kurse
Gesamt-
kosten
Anteil
Stadt
Anteil
Land
Eigenmittel Teilnehmer und Träger
Baustein 1Integrationskurse 150 Std.
40
320.000 €
80.000 €
(25 %)
160.000 €
(50 %)
80.000 €
(25 %)
Aufbaukurse
100 Std.
40
256.000 €
64.000 €
(25 %)
128.000 €
(50 %)
64.000 €
(25 %)
Alphabetisie-
rungskurse
4 -5
24.000 €
6.000 €
12.000.-€ 6.000 €
Baustein 2Deutschkurse von Stadtteilinitiativen
15-20
37.500 €
30.000 €
-
7.500 €
Baustein 3Deutschkurse
an Schulen
75 Std.
40
120.000 €
100.000 €
-
20.000 €
Förder- summe
280.000 €
300.000 €

Der städtische Gesamtbetrag in Höhe von 280.000 € würde somit sicherstellen:


Es besteht ein breiter Konsens im Gemeinderat und in der Verwaltung, dass gute Deutschkenntnisse die Grundvoraussetzung für die Integration darstellen und dass deshalb die Sprachförderung oberste Priorität hat. Mangelnde Deutschkenntnisse haben langfristig auch finanziell negative Konsequenzen für die Kommune:

Die Bestandsaufnahme der öffentlich geförderten Sprachkursangebote in Stuttgart ergab, dass die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel nur unzureichend sind und den vorhandenen Bedarf nicht decken. Für bestimmte Zielgruppen ist auch zukünftig ein ergänzendes kommunales Sprachkursangebot erforderlich (GRDrs 1036/2003). Dieses Sprachangebot wird von der Stabsabteilung für Integrationspolitik koordiniert, die auch die Mittel für die Kurse verwaltet.

Das Innenministerium Baden-Württemberg möchte die Förderung der Integrationskurse auch im nächsten Jahr fortsetzen. Allerdings steht die endgültige Entscheidung der Landesstiftung noch aus. Sie ist voraussichtlich Ende November 2003 zu erwarten.

Eine gesetzliche Neuregelung der Förderrichtlinien auf der Bundesebene ab 2004 ist nicht in Sicht. Im letzten Entwurf der Bundesregierung zum Zuwanderungsgesetz gehören nur nichtdeutsche Neuzuwanderer außerhalb der EU sowie Spätaussiedler zu den Anspruchsberechtigten für Deutsch- und Integrationskurse, die vom Bund und den Ländern gefördert werden sollen. Das heißt, alle länger hier lebenden Migranten sowie EU-Angehörige wären nach diesen Richtlinien ausgeschlossen. Im Falle einer Neuregelung der Sprachförderung auf Bundesebene würde sich die Stadt mit ihrem Angebot auf den Personenkreis konzentrieren, der von der Bundesförderung ausgeschlossen wäre.


3. Deckungsvorschlag für den zusätzlichen Mittelbedarf:

Da es sich hier um zusätzliche Aufgaben von S-IP handelt, ist ein Deckungsvorschlag aus dem eigenen Etat trotz der vorgenommenen Umschichtungen nicht möglich.

Sofern auf die Direktwahl des Internationalen Ausschusses tatsächlich verzichtet wird, könnten die frei werdenden Mittel von 162.000 € zur Deckung herangezogen werden.


Beteiligte Stellen








Dr. Wolfgang Schuster