Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
321
12
Verhandlung
Drucksache:
230/2001
GZ:
St 61:2-3
Sitzungstermin:
07/11/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:
Frau Bußmann (KultA), Herr Zügel (AfSt)
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
Stadtteilbücherei Kaufpark Freiberg
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 06.07.2001,
öffentlich, Nr. 108
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.07.2001,
öffentlich, Nr. 392
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Referats Städtebau vom 20.06.2001, GRDrs 230/2001, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Veräußerung des Teileigentums der Landeshauptstadt Stuttgart im Kaufpark Freiberg (Einheit Nr. 18b) wird zugestimmt. Der Veräußerungserlös von voraussichtlich 433.000 DM (221.389 Euro) wird im Vermögenshaushalt auf der EHSt.: 2.3520.3400.000 VKZ 0001 vereinnahmt.
2. Der Anmietung der Einheiten Nr. 11, 12 und 13 zur Unterbringung der Stadtteilbücherei zu den in der Begründung ausgeführten Konditionen wird zugestimmt.
3. Der Modernisierung der Einheiten Nr. 11, 12 und 13 zur Unterbringung der Stadtteilbücherei mit einem Gesamtaufwand von voraussichtlich 991.500 DM (506.946 Euro) wird zugestimmt. Die Mittel werden im Vermögenshaushalt bei der AHSt.: 2.6150.9420.006 VKZ 0580 -Modernisierung städtischer Gebäude- wie folgt bereitgestellt:
2001: 600.000 DM (306.775 Euro)
2002: 391.500 DM (200.171 Euro)
4. Der interimsweisen Unterbringung der Stadtteilbücherei in der Einheit Nr. 24c mit Kosten von ca. 100.000 DM (51.129 Euro) wird zugestimmt.
Aufgrund der Vorgänge in der Gemeinderatsitzung am 21.06.2001 im Zusammenhang mit der Neubildung des Verwaltungsausschusses (öffentliche Niederschrift Nr. 129 des Gemeinderats) findet zu diesem Tagesordnungspunkt heute lediglich eine Beratung statt. Die Beschlussfassung ist in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18.07.2001 vorgesehen.
Einführend weist BMin
Dr. Magdowski
auf die einmütige Behandlung dieses Punktes im Kultur- und Medienausschuss hin.
An StR
Föll
(CDU) gewandt erläutert Herr
Zügel
, bei der Stadt werde für die heutige Stadtteilbücherei eine Einnahme in Höhe von 433.000 DM erfolgen (Beschlussantragsziffer 1). Die angemietete Fläche (Beschlussantragsziffer 3) werde als qualifizierter Rohbau angemietet und der Innenausbau, deklariert als Modernisierung der Einheiten 11, 12 und 13, verursache Kosten in Höhe von 951.000 DM. Dafür werde ein 25 %-iger Zuschuss gewährt. Verhandlungen mit dem Land darüber, ob ein langfristiger Mietvertrag als eigentumsähnliches Recht angesehen werden könne, seien noch nicht abgeschlossen. Wenn dies der Fall wäre, würde sich die Förderung auf 50 % belaufen. Zudem falle eine Ausgabe aus dem Bereich des Kulturamtes an (Umzug/Interimslösung). Der Umzug könne aus dem Programm nicht gefördert werden, da diese städtische Einrichtung nicht mit einem Betrieb gewerblicher Art gleichgesetzt werden könne.
Zur Beschlussantragsziffer 5 fährt er fort, die Einrichtung (nicht fest mit dem Gebäude verbundene Sachen wie z. B. Möbel) seien nicht förderfähig. Auch diese Kosten würden vom Etat des Kulturamtes abgedeckt. Weiter räumt er ein, es stelle sich so dar, als ob die Maßnahmen 2 Mio. DM koste. Wenn davon der Modernisierungsaufwand in Höhe von 991.000 DM, die Kosten der Einrichtung und die Kosten der interimsweisen Unterbringung abgezogen würden, ergebe sich noch eine Summe von 1,267 Mio. DM.
Das Gebäude sei nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt. Die gesamte Modernisierung des Gebäudes verursache Kosten von 9,4 Mio. DM. Seitens des Ausschusses für Umwelt und Technik sei beschlossen worden, dafür den Eigentümern einen Zuschuss in Höhe von 2,2 Mio. DM zu gewähren. Der verbleibende Anteil von 7,2 Mio. DM müsse von der Eigentümergemeinschaft selbst aufgebracht werden. Dieser werde entsprechend der Miteigentumsanteile in Rechnung gestellt. Auf die noch im Besitz der Stadt befindliche Büchereieinheit entfalle ein maximaler Betrag von 612.000 DM. Sollte der Veräußerung dieser Einheit zugestimmt werden, müsste lediglich die bereits fällig gewordenen aber noch nicht bezahlte erste Rate vom Kulturamt getragen werden (180.000 DM / letzter Satz des ersten Absatzes auf der Vorlagensseite 3). Ein Käufer sei bereits vorhanden.
Ebenfalls auf StR Föll eingehend informiert Frau
Bußmann
, richtig sei, dass der Umzug der Stadtteilbücherei in das Provisorium bereits vor 14 Tagen stattgefunden habe. Man sei davon ausgegangen, dass die bisherigen Räumlichkeiten bis Ende Juni geräumt sein müssten. Ungut sei sicherlich, dass dieser Umzug nicht im Einklang mit der Vorlagenbehandlung stehe.
Abschließend stellt BMin
Dr. Magdowski
fest:
Der Verwaltungsausschuss sieht diesen Tagesordnungspunkt, ohne dass sich Einwendungen erheben, als beraten an.