Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
265
9
Verhandlung
Drucksache:
514/2003
GZ:
USO 1502-01
Sitzungstermin:
06/25/2003
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Lang
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Satzung zur Erhebung von Gebühren für die amtliche Abwasseruntersuchung sowie Anpassung der sonstigen Entgelte für Untersuchungen durch das Chemische Institut beim Amt für Umweltschutz
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.06.2003, öffentlich, Nr. 367
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 02.06.2003, GRDrs 51472003, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für die amtliche Abwasseruntersuchung durch das Chemische Institut im Amt für Umweltschutz wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
2. Das Chemische Institut erhebt ab dem 01.07.2003 für die erbrachten Dienstleistungen Entgelte nach dem als Anlage 2 beigefügtem Verzeichnis. Darüber hinaus werden Auslagen erhoben.
Soweit steuerrechtlich notwendig, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben, stellt EBM
Dr. Lang
fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu.