Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 792/2003
Stuttgart,
09/30/2003



Erneuerung der Kältezentrale für das
Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.09.2003
12.09.2003



Beschlußantrag:

1. Der Erneuerung der Kältezentrale für das Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle mit Kosten von 1,2 Mio. Euro wird zugestimmt.

2. Der Aufwand von 1,2 Mio. Euro wird im Vermögenshaushalt bei der Finanzposition 2.3310.9420000-0184, Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Erneuerung Kältezentrale, wie folgt gedeckt:

      2003
200.000 Euro
      2004
1.000.000 Euro
3. Bei der Finanzposition 2.3310.9420000-0184 wird im Vermögenshaushalt 2003 eine außerplanmäßige Ausgabe von 1,2 Mio. Euro zugelassen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Kälteanlage des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle kann wegen der im Laufe der Zeit gestiegenen Kühllasten keine ausreichende Leistung mehr erbringen und wird deshalb permanent an der Leistungsgrenze betrieben. Dadurch sind die alten Kühlaggregate höchst störanfällig und eine ausreichende Kälteversorgung nicht mehr sichergestellt.

Hinzu kommt, dass das eingesetzte Kühlmittel aufgrund geänderter Rechtslage unzulässig ist. Sollte es zu einem Ausfall der Kälteanlage kommen, darf eine Instandsetzung nicht mehr vorgenommen werden.

Beteiligte Stellen

Referat T und Referat USO haben die Vorlage mitgezeichnet.






Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Erläuterungsbericht d. Jaeger, Mornhinweg + Partner, Ingenieurges. mbH
Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage 1 zur GRDrs 792/2003

Ausführliche Begründung:


Die Kältezentrale des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle wird den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gerecht. Der Gesamtkältebedarf beträgt nach einem Gutachten der JAEGER, MORNHINWEG + PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH rund 2.973 KW. Die derzeitige Kälteleistung verfügt aber nur über rund 1.900 KW. Das Gutachten ist als Anlage 2 beigefügt.

Aufgrund dieses Leistungsdefizits muss die Kälteversorgungsanlage permanent an ihrer Leistungsgrenze betrieben werden. Die Störanfälligkeit der Anlage ist deshalb entsprechend hoch. Aufgrund des derzeit noch eingesetzten, gesetzlich aber nicht mehr zulässigen Kältemittels R11 darf die Kälteanlage auch bei geringsten Störungen nicht mehr instandgesetzt werden.

Sollte es zu einem Totalausfall der Kältezentrale kommen, womit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist, führt dies zwangsläufig zu einer Betriebsstillegung des gesamten Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle mit den daraus resultierenden Schadensersatzforderungen der Veranstalter. Eine Erneuerung der Kälteanlage ist deshalb unumgänglich.

Durch die Erneuerung der Kälteanlage wird der Stromverbrauch trotz verbesserter Technik deutlich ansteigen, da künftig eine höhere Kälteleistung zur Verfügung steht.

Parallel dazu werden die Möglichkeiten des Einsatzes hocheffizienter Technik zur Einsparung von Energie in den Klimaanlagen untersucht. Dazu zählt beispielsweise der Austausch der Wärmerückgewinnungsanlagen in den großen Lüftungsanlagen beider Gebäudeteile in Verbindung mit einer Verdunstungskühlung, die Einbindung von Speichern und die Anhebung des Temperaturniveaus des Kaltwassers.

Von einer wirtschaftlichen Umsetzung ist vor dem Hintergrund der intensiven Nutzung der Anlagen durch das Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle auszugehen.

Das Einsparpotential ist sehr gut geeignet, den durch Einsatz moderner Technik in den Veranstaltungen steigenden Energiebedarf zu decken. Die neu zu installierende Kältezentrale bleibt unbeeinflusst.

Die Ergebnisse der Untersuchung und ein Konzept zur Umsetzung werden bis Mai 2004 in den Ausschüssen vorgestellt.

Witterungsbedingt muss die Sanierung in der Winterzeit durchgeführt werden, damit die Kälteanlage ab Frühjahr 2004 wieder betriebsbereit ist. Die Arbeiten müssen deshalb noch im Oktober 2003 vergeben und kurzfristig begonnen werden.

Nach der beiliegenden Kostenschätzung (Anlage 3) belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 1,2 Mio. Euro. Die notwendigen Haushaltsmittel sind, damit die Bauarbeiten in 2003 vergeben werden können, außerplanmäßig bereitzustellen.