Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: 4419
GRDrs 1282/2009
Stuttgart,
12/01/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Frühe Förderung von Familien II - Erhalt und Ausbau der Interdisziplinären Frühförderstelle

Beantwortung / Stellungnahme

Beantragt wird der Erhalt der Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) sowie die Aufstockung der Stelle der Ergotherapeutin von 50 % auf 100 %. Das Defizit, das beim Olgahospital für die Ergotherapeuten- und für die Logopädenstelle der IFF entsteht, soll vom Gesundheitsamt ausgeglichen werden.

In der Haushaltsvorlage GRDrs 992/2009 zur 1. Lesung wurde der aktuelle Sachstand und die Notwendigkeit, die IFF zu erhalten, ausführlich geschildert. Das Klinikum erwartet ein höheres Defizit als in den Vorjahren, das durch den vom Gemeinderat beschlossenen Zuschuss von 17.000 Euro jährlich nicht gedeckt werden kann. Das Klinikum ist wegen der fehlenden Finanzierung über die Diagnosted Related Groups (DRGs) sogenannte Fallpauschalen nicht in der Lage, den darüber hinausgehenden Fehlbetrag (geschätzt werden 8.000 – 18.000 Euro) zu übernehmen.

Es ist vom Klinikum nicht vorgesehen, den bis 2011 befristeten Arbeitsvertrag der Ergotherapeutin unter diesen Voraussetzungen zu verlängern, die Stelle des Logopäden wird im Falle seines Ausscheidens nicht wieder besetzt.

Um die IFF als Einrichtung dauerhaft zu sichern, muss die Ergotherapeutin unbefristet beschäftigt werden. Mit der aktuellen Konstellation ist dies nicht möglich. Eine Lösung wäre deshalb die Übertragung der Ergotherapeuten- und der Logopädenstelle (zusammen 1,5 Stellen) zum Gesundheitsamt.

Für das Gesundheitsamt würde die Übertragung höhere Personalkosten (ca. 76.000 Euro), aber auch höhere Einnahmen (ca. 45.000) bedeuten. Ein Defizitausgleich mindestens im bisherigem Umfang (wie oben angegeben) wäre jedoch trotzdem erforderlich.

Für das Gesundheitsamt ergäben sich Verbesserungen im organisatorischen und arbeitsrechtlichen Bereich. Mit der Übertragung der Dienst- und Fachaufsicht über die beiden Mitarbeiter wären die Kompetenzen klar geregelt, die Koordination und Planung für die Vorgesetzten erleichtert. Die beiden Mitarbeiter arbeiten jetzt schon ausschließlich im Gesundheitsamt und wären dann auch organisatorisch in ein kollegiales Umfeld eingebunden.

Das Gesundheitsamt trägt bereits jetzt die kompletten Sachkosten für die gesamte IFF einschließlich der externen Mitarbeiter. Zudem werden weitere Ressourcen des Gesundheitsamtes für das gesamte Team eingesetzt (z. B. Querschnittsaufgaben, Gemeinschaftsveranstaltungen, Supervision). Die Stellenübertragung führt daher insgesamt bei diesen Aufwendungen nicht zu Mehrausgaben, sondern trägt vielmehr zur Erhaltung der IFF bei.

Dies hätte folgende Vorteile für das Klinikum:

· Kein Defizit mehr durch die Beteiligung an der IFF
· Wegfall von Verwaltungsaufwendungen für die beiden Mitarbeiter (incl. Abrechnung mit den Krankenkassen).

Das Klinikum Stuttgart ist mit der Stellenübertragung einverstanden. Mit den Krankenkassen wurden Vorgespräche geführt, da das Gesundheitsamt eine Kassenzulassung für die Abrechnungen (Logopädie, Ergotherapie), die bislang über das Klinikum läuft, beantragen muss. Eine Stellenübertragung kann erst nach Erhalt der Kassenzulassung vollzogen werden.

Die Ergotherapeutin ist u. a. auch für den verhaltenstherapeutisch-kognitiven Ansatz ausgebildet. Im Rahmen einer Erziehungsberatung wird hier ein besseres Verständnis für den Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten der Kinder erzielt. Niedergelassene Praxen haben für dieses besondere Angebot eine Wartezeit von bis zu einem Jahr.

Eine Aufstockung dieser Stelle von 50% auf 100 % hätte den Vorteil, dass damit das Therapieangebot in diesem Bereich weiter ausgebaut werden könnte, da Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern in den letzten Jahren zugenommen haben.

Allerdings würde sich das Defizit dadurch auch entsprechend erhöhen. Die Summe ist abhängig von der Höhe des Landeszuschusses und der Einnahmen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

368/2009, 452/2009, 473/2009, 477/2009, 495/2009, 536/2009 569/2009, 593/2009

368/2009 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 452/2009, 473/2009, 477/2009 (SPD), 495/2009 (FDP), 536/2009 (Freie Wähler), 569/2009, 593/2009 (SÖS und DIE LINKE)




Gabriele Müller-Tribusch
Bürgermeisterin




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