Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1167/2002
GZ:
USO / 67
Sitzungstermin: 03/26/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Beck
Berichterstattung:BM Beck, Herr Koch (GartFriedhA)
Protokollführung: Herr Häbe wu
Betreff: Höhenpark Killesberg
- Erlass einer Nutzungsordnung -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.03.2003,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 26.02.2003, GRDrs 1167/2002, mit folgendem

Beschlussantrag:
  1. Der als Anlage beigefügten Nutzungsordnung für den Höhenpark Killesberg wird zugestimmt.
  2. Mit Inkrafttreten der Nutzungsordnung für den Höhenpark Killesberg ist dieser eine öffentliche Grünfläche im Sinne der Benutzungsordnung für die öffentlichen Grünflächen der Stadt Stuttgart vom 5. Juli 1971.


Beigefügt ist diesem Protokoll der Antrag Nr. 80/2003 von StR J. Zeeb (FW) "Erlass einer Nutzungsordnung für den Höhenpark Killesberg" vom 24.03.2003.

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes begrüßt BM Beck den Leiter der Polizeiinspektion Nord, Herrn Gröbl. Daran anknüpfend betont er, die Art und Weise der Unterstützung durch die Polizei sei nicht selbstverständlich. Die Polizei habe zugesagt, in der ersten Phase des Inkrafttretens der neuen Nutzungsordnung deren Einhaltung verstärkt zu kontrollieren. Überzeugt zeigt sich BM Beck davon, dass sich die neuen Regeln bewähren. Die Besucher/Nutzer des Killesberges würden in einer verständlichen Form auf die neuen Regeln hingewiesen.

Von einer Wende für den Höhenpark spricht StR Barg (CDU)., welcher sich positiv zur Vorlage äußert. Aufgrund seiner Lage, seiner Topographie, seiner Historie und der tatsächlichen Nutzungen könne der Park nicht mit anderen Stuttgarter Grünanlagen verglichen werden. Veränderungen müsse Rechnung getragen werden bzw. solche müssten auch abgewehrt werden. Nicht mehr haltbar gewesen sei es, das Ballspielen im Park gänzlich zu untersagen. Andererseits sei das Inlineskating von Gruppen Jugendlicher/junger Erwachsener nicht mit dem Inlineskating von Kindern in Begleitung Erwachsener vergleichbar. Weitere solcher Einzelpunkte könnten angeführt werden. Damit der Park in seiner Grundstruktur erhalten bleibe, müsse allerdings das nun Vorgeschlagene überwacht werden.

Diesen Ausführungen schließt sich StRin Ulmer (SPD) an. Sie ergänzt, durch den Schlaichturm werde der Park erheblich stärker frequentiert und von daher habe sich eine Zuspitzung der Probleme ergeben.

Zur Fahrradfahrerproblematik trägt sie vor, das bereits aufgestellt Schild "Fahrradfahren verboten" werde ignoriert. Offensichtlich gehe es nicht ohne Sanktionen.

StR Wölfle (90/GRÜNE) begrüßt die Anpassung der Nutzungsordnung an die Realitäten. Bedauert wird von ihm das Fahrradverbot. Besser wäre es gewesen, wenn die Verwaltung sich überlegt hätte, einen, entsprechend gekennzeichneten Weg, für Radfahrer zur Querung des Parkes anzubieten. Mehrfach sei dies von seiner Fraktion, leider erfolglos, bereits angeregt worden. Irgendwann, und davon zeigt er sich überzeugt, werde ein solcher Weg allerdings noch ausgewiesen. Unterstützt werden diese Ausführungen von StR J. Zeeb (FW), der auf zwei im Jahr 2002 von seiner Fraktion gestellte Anträge hinweist. Für ihn, und wohl auch für die ganze fahrradfahrende Stuttgarter Bevölkerung sei es nicht nachvollziehbar, dass wenigstens zwischen dem Cannstatter und dem Feuerbacher Eingang, also in einem asphaltierten Bereich mit Fahrverkehr, es nicht gelungen sei, eine Verbindung für Fahrradfahrer herzustellen. Er und StR R. Zeeb (FDP/DVP) äußern sich grundsätzlich zustimmend zur Vorlage.

Indem er auf den Antrag Nr. 187/2002, Ziffer 7, seiner Fraktion Bezug nimmt, teilt StR R. Zeeb mit, von der Verwaltung werde noch ein Vorschlag für eine Fahrradquerung des Parkes erwartet. Bis dahin werde der genannte Antrag nicht als erledigt angesehen.

Im weiteren Verlauf teilt Herr Koch mit, natürlich habe sich die Verwaltung Gedanken zu einem Radweg gemacht. Mit dem Bezirksbeirat sei u. a. dieser Punkt in der letzten Woche angesprochen worden. Für eine Fahrradquerung komme lediglich der Hauptweg in Frage. Dabei handle es sich jedoch um den am stärksten begangenen Weg. Im Bereich Feuerbacher Eingang/Cannstatter Eingang gebe es das stärkste Gefälle im Park. Zudem existierten dort viele Querungen. Dieser Bereich werde auch von der Polizei als kritisch angesehen. Die Verwaltung sehe auch in Absprache mit der Polizei keine Möglichkeit, dort das Radfahren zuzulassen.

Zudem trägt Herr Koch vor, auch nach Arbeitsende der Mitarbeiter/-innen des Garten- und Friedhofsamtes gebe es im Park noch viel Verkehr. Daher müsse auch eine Schranken- und Torregelung erfolgen. Die Art und Weise stelle noch eine Schwierigkeit dar. Nicht zuletzt auch für die Fahrzeuge der Messe und der gastronomischen Betriebe würden die Regeln verschärft.

Markierungen für Fahrradfahrer werden von ihm mit Übereinstimmung mit StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD) als nicht hilfreich angesehen. Diese würden nicht beachtet.

Die Aussage von Herrn Koch, bedauerlicher Weise gebe es eine große Anzahl rücksichtsloser Fahrradfahrer, werden im Verlauf der Aussprache von BM Beck, StRin Ulmer und StR Barg geteilt.

Dafür, dass die Verwaltung für Fahrradfahrer Alternativen ausarbeitet, plädiert StR Prof. Dr. Kußmaul.

StR Kugler (90/GRÜNE) bemerkt, die Formulierung "Eltern und Begleitpersonen haften für Kinder" im § 6, Ziffer 5, der vorgesehenen Nutzungsordnung sei nicht korrekt. Eltern hafteten nicht grundsätzlich für ihre Kinder, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten. Seines Erachtens sollte die zitierte Passage aus der Nutzungsordnung gestrichen werden.

Gegenüber StR J. Zeeb sagt zum Ende der Aussprache BM Beck zu, die Aufnahme des § 7 der Nutzungsordnung für den Höhenpark Killesberg in die Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit zu prüfen.

Anschließend stellt der Vorsitzende fest: