Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
77
1
Verhandlung
Drucksache:
168/2007
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
12.03.2008
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende, Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung:
Frau Gallmeister
fr
Betreff:
Unterhaltsvorschusskasse (UVK)
- Entwicklungsbericht 2007 -
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 27.02.2008, GRDrs 168/2007.
Ergänzend zur Vorlage hält EBM
Föll
es unter Hinweis auf das Beispiel der Stadt Münster in Westfalen für denkbar, über das Instrument des Verwaltungshelfers im Verwaltungsverfahrensgesetz in Bezug auf niedergeschlagene Forderungen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen einen Versuch zu unternehmen, durch ein privates Forderungsmanagementunternehmen den Einzug von Forderungen vorzunehmen. Er gehe davon aus, dass ein solches Vorgehen zu Verbesserungen im Ergebnis führen würde und insbesondere die Väter sich den Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr so leicht entziehen könnten. Die Verwaltung wolle in den kommenden Monaten einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
StRin
Ripsam
(CDU) und StR
Kanzleiter
(SPD) danken für die Vorlage und die Ausführungen, wobei sie dem von EBM Föll vorgetragenen Vorschlag positiv gegenüberstehen.
Auf die aufgeworfenen Fragen geht Herr
Pfeifle
wie folgt ein: Der Verbund zwischen Stadtkämmerei und Jugendamt funktioniere hervorragend. Das zusätzlich bewilligte Personal habe sich durch die erzielten Einnahmen bereits lange wieder gerechnet; die zusätzlichen Stellen seien nicht überwiegend für die Antragsbearbeitung, sondern für die Einzugsbearbeitung eingesetzt worden.
Über das EDV-System sollten mit weiteren Merkmalen die Gründe noch deutlicher herausgearbeitet werden, warum man an die Väter bezüglich der Forderungen nicht herankomme (beispielsweise weil sie im Ausland leben).
Auf den einmal jährlich vorzunehmenden Hinweis an den Schuldner auf seine Unterhaltsverpflichtung könne aus rechtlichen Gründen nicht verzichtet werden.
An EBM Föll gewandt dankt Herr Pfeifle für den gemachten Vorschlag, den er für außerordentlich gut erachtet.
Abschließend stellt EBM
Föll
fest:
Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 168/2007
Kenntnis genommen
.
Protokoll1682007.pdf