Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A 5010-01
GRDrs 119/2000
Stuttgart,
02/25/2000



Rahmenkonzeption zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
bei der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Personalbeirat
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
29.02.2000
22.03.2000



Beschlußantrag:

1. Von der Rahmenkonzeption zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz bei der Landeshauptstadt Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen. (Anlage 1).

2. Der Bedarf für eine Stelle der VergGr IVa BAT beim Haupt- und Personalamt für Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsförderung / betrieblichen Sozialarbeit wird anerkannt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Herbst 2000 konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.


Begründung:


1. Ziele

Zeitgemäßer Arbeits- und Gesundheitsschutz und eine zielgerichtete betriebliche Gesundheitsförderung sind unverzichtbare Bestandteile des Personalmanagements und ein Teilziel in der Verwaltungsreform der Landeshauptstadt Stuttgart (Ergebnis der Gemeinderatsklausur in Wart 1997).

Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die konsequente und präventiv ausgerichtete Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien vom 07.08.1996 (BGBl. I, Seite 1246). Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Luxemburger Deklaration “Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union”, verabschiedet vom “Europäischen Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung” im November 1997). Dazu werden unter anderem folgende Ansätze verknüpft:

· die Förderung der aktiven Mitarbeiterbeteiligung,
· das verstärkte Engagement der Führungskräfte und direkten Vorgesetzten für die Gesundheitsförderung der Beschäftigten,
· die Stärkung persönlicher Kompetenzen,
· die Verbesserung gesundheitsförderlicher bzw. gesundheitserhaltender Bedingungen bei der Arbeitsplatzgestaltung und im Arbeitsumfeld,
· Kostensenkung durch Reduzierung vermeidbarer Fehlzeiten,
· die Berücksichtigung der jeweils besonderen Situation von Frauen und Schwangeren, von behinderten, leistungsgeminderter und älteren Beschäftigten sowie von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


2. Inhalte

Zur Realisierung der Ziele sind bereichsübergreifende und bereichsbezogene Maßnahmen vorgesehen wie

· die Erarbeitung eines zentralen Gesundheitsberichts und von amts-/ eigenbetriebsbezogenen Gesundheitsberichten, u.a. auf der Basis von

· die Erstellung eines Arbeitsplatzkatasters gem. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz,
· die Ausweitung der “Arbeitskreise Gesundheit und Soziales” auf alle Ämter und Eigenbetriebe,
· gezielte Gesundheitsförderungsprogramme und -projekte,
· sowie Umsetzungskontrolle und Evaluation.

Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Fach- und Informationsaustausch sowie Kooperation zu geeigneten Projekten u.a. im Rahmen des örtlichen und nationalen “Gesunde-Städte-Netzwerks” und des ihm angeschlossenen “Netzwerk Gesunde Kommunalverwaltungen” vorgesehen.


3. Sachstand

Die vorliegende “Rahmenkonzeption zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz bei der Landeshauptstadt Stuttgart” wurde von einer ressortübergreifenden Expertengruppe unter Einbeziehung von Konzepten anderer Kommunalverwaltungen, der “Luxemburger Deklaration” und aktueller Erkenntnisse des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsforschung entwickelt. Sie ist mit der Gesamtpersonalvertretung abgestimmt. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Rahmenkonzeption verabschiedet. Von Vertretern verschiedener Krankenkassen, dem WGUV und der ÖTV wird die Einführung des Konzept als Managementsystem des Arbeits- und Gesundheitsschutzes begrüßt (vgl. Schaubild des Strukturmodells “Betriebliche Gesundheitsförderung bei der LHS Stuttgart”).

Finanzielle Auswirkungen
Umsetzung der Rahmenkonzeption zur Gesundheitsförderung:

Die Kosten für die Schaffung von 1 Stelle der VergGr BAT IVa beim Haupt- und Personalamt beträgt ca. DM 120 000.

Personalkosten: DM 120.000.-


Beteiligte Stellen

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat die Vorlage mit der Maßgabe mitgezeichnet, dass das Rahmenkonzept zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz bei der Landeshauptstadt Stuttgart im Übrigen personalkostenneutral umgesetzt wird.

Der Inhalt des Rahmenkonzeptes wurde gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat erarbeitet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Nr. 230/1997 und Nr. 25/2000.




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen



1. Rahmenkonzeption zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz bei der LHS Stuttgart
2. Schaubild Strukturmodell “Betriebliche Gesundheitsförderung bei der LHS Stuttgart”