Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
507
3
Verhandlung
Drucksache:
783/2004
GZ:
WFB 3512
Sitzungstermin:
15.12.2004
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Herr Häbe
kr
Betreff:
Gesellschafterversammlung der Film- und Medienfestival GmbH, Jahresabschluss 2003
- Zurückstellung -
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 09.12.2004, GRDrs 783/2004.
Für die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt StR
Uhl
(CDU) diesen Tagesordnungspunkt aufgrund eines verspäteten Unterlagenversandes zurückzustellen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Bezug nehmend auf diesen Zurückstellungsantrag vom
Vorsitzenden
informiert, bei der Film- und Medienfestival GmbH gebe es im Aufsichtsrat und auf Gesellschafterebene intensive Diskussionen. Wie die weitere Arbeit dieser Gesellschaft aussehen werde, sei ein Stück weit offen. Dazu gehöre die Fragestellung, welche z. B. im Aufsichtsrat erörtert werde, den Sitz der Gesellschaft von Stuttgart nach Ludwigsburg zu verlagern.
Durch den bestehenden Gesellschaftervertrag werde die städtische Leistung nicht an eine bestimmte Gegenleistung gekoppelt, sondern es gebe einen allgemeinen Gesellschafterzuschuss in Höhe von 153.000 €/Jahr. Wenn die Landeshauptstadt maßgeblich Einfluss nehmen wolle, welche inhaltliche Ausgestaltung die Gesellschaft über die Durchführung des Trickfilmfestivals in Stuttgart hinaus erfahre (z. B. zum Sitz der Gesellschaft <Integration in die Ludwigsburger Filmakademie oder Verbleib im Stuttgart Bosch-Areal
>)
, müsse erwogen werden, den Gesellschafterzuschuss zu kündigen. Dies sei allerdings nur mit einer Frist von einem Jahr möglich. Dies bedeute im Jahr 2005 müsse Stuttgart den Gesellschafterzuschuss aufgrund des Gesellschaftervertrages so oder so bezahlen. Für das Jahr 2006 wäre aber eine vorsorgliche Kündigung denkbar, damit seitens der Landeshauptstadt eine maximale inhaltliche Einflussmöglichkeit bezüglich der weiteren Entwicklung bestehe.
Dieses setze aber einen Beschluss voraus und dieser müsste im Dezember 2004 getroffen werden. Eine Zurückstellung bis in den Januar 2005 würde eine Fristversäumnis für das Jahr 2006 bedeuten.
Es gehe nicht darum, aus der Gesellschaft auszusteigen, sondern es gehe ausschließlich um eine vorsorgliche Kündigung, um, was eine Neuordnung angehe, über die entsprechenden Freiheiten verfügen zu können. Seitens der Verwaltung, und dies dürfe er auch im Namen des Oberbürgermeisters mitteilen, bestehe nicht die Absicht aus der Film- und Medienfestival GmbH auszusteigen. Natürlich bestehe aber die Absicht eine möglichst optimale Arbeit dieser Gesellschaft auch für den Medienstandort Stuttgart sicherzustellen.
StRin
Dr. Eisenmann
CDU) betont, auch ihrer Fraktion gehe es um keinen Ausstieg aus der Gesellschaft, sondern um eine Beteiligung an der inhaltlichen Diskussion. Eine vorsorgliche Kündigung werde unterstützt, damit man sich im nächsten Jahr in die vom Vorsitzenden angedeuteten Fragen einschalten könne. Die Gesellschaft werde als wichtiger Faktor des Medienstandortes Stuttgart angesehen. Die Notwendigkeit, die Gesellschaft weiter zu entwickeln, stehe aber außer Frage. Dazu gehöre auch der Sitz der Gesellschaft. Angesichts des verspäteten Vorlagenversandes sei es nicht möglich gewesen, sich eingehend mit den offenen Punkten zu beschäftigen. Die vorsorgliche Kündigung müsse mit dem klaren Hinweis versehen werden, dass seitens der CDU-Gemeinderatsfraktion kein Ausstieg geplant werde.
Abhebend auf die Ausführungen des Vorsitzenden sieht StR
Kanzleiter
(SPD) eine vorsorgliche, formale Kündigung als einzigen realistischen Schritt an. Über die Zukunft des Film- und Medienfestivals müsse grundlegend Anfang nächsten Jahres diskutiert werden. Die bisherige Konzeption scheine nur in Teilen erfolgreich gewesen zu sein.
Die Zustimmung zu einer vorsorglichen Kündigung wird auch von StR
Wölfle
(90/GRÜNE) signalisiert.
In der Folge unterstreicht EBM
Föll
, sowohl die Vermögenslage als auch die Liquidität der Gesellschaft sei zwischenzeitlich wieder geordnet. Der entsprechende Bericht liege dem Gemeinderat vor.
Zum Antrag auf vorsorgliche Kündigung des Gesellschafterzuschusses für das Jahr 2006 stellt EBM Föll fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig für das Jahr 2006 den Gesellschafterzuschuss für die Film- und Mediengesellschaft zu kündigen.
Im Übrigen, und dagegen erheben sich keine Einwendungen, werde dieser Tagesordnungspunkt
zurückgestellt
.