Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK
GRDrs 537/2003
Stuttgart,
06/23/2003



Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bad Cannstatt 8 - Burgholzhof -
Vergabe der Grundstücke 42 (Altgebiet), 42 A (Arrondierung)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
04.07.2003
15.07.2003
16.07.2003
17.07.2003



Beschlußantrag:
  1. Der Vergabe der Grundstücke 42, 42 A zur Bebauung mit einer 4gruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sowie 8 Wohneinheiten im 2. und 3. Obergeschoss wird zugestimmt.
  2. Der Verkaufserlös in Höhe von rd. 889.400 € fließt dem für die Entwicklungsmaßnahme geführten Treuhandkonto zu.


Begründung:


Bereits im April des Jahres 2002 trat Architekt Thomas Schneider-Graf an uns heran mit der Bitte, bezüglich des Grundstückes 42, 42 A eine Option für die Schaffung von familienfreundlichen Wohnungen unter den Ansprüchen einer energetisch ökologischen Bauweise zu erhalten. Ziel war es, kostengünstige und doch individuelle Wohnungen zu schaffen. Das Bauprojekt soll durch eine private Bauherrengemeinschaft realisiert werden.

Auf dem Grundstück entsteht eine 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder im EG und 1. OG sowie im 2. und 3. Obergeschoss 6 City-Reihenhäuser mit jeweils rd. 115,5 m² Wohnfläche und zwei Wohnungen mit rd. 65/75 m². Derzeit sind 5 Einheiten der 8 Huckepackhäuser/Wohneinheiten reserviert. Auch ist die Planung der 4gruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Gebäudes weiter fortgeschritten (vgl. GRDrs 561/2003). Der Baubeginn ist auf Ende Oktober 2003 projektiert.

Nach Wertermittlung des Stadtmessungsamtes vom 19. Mai 2003 beträgt der Verkehrswert für das insgesamt 2.254 m² große Grundstück 889.400 €, d.h. 410 €/m² für den Bauplatz bzw. 330 €/m² für die mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen.

Nach den Berechnungen des Architekten Schneider-Graf beträgt der Anteil der Kita rund 57,1 %, somit 507.847,40 €. Der Anteil des Wohnens beträgt 42,9 %, dies entspricht 381.552,60 €.


Finanzielle Auswirkungen
Der Grundstückskaufpreis des Wohnanteils von 381.552,60 € wird nach Veräußerung an die einzelnen Bauherren dem Treuhandkonto gutgeschrieben.

Der Grundstückskaufpreis der Kita von 507.847,40 € wird vom Jugendamt dem Treuhandkonto zugeführt. Das Vorhaben wird zum Doppelhaushalt 2004/2005 angemeldet.


Beteiligte Stellen

Referat F
Referat SJG
Referat St





Dr. Blessing
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan