Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 950/2006
Stuttgart,
02/21/2007



Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung am Klinikum Stuttgart
- Raumprogramm innerhalb des Neubaus des Olgahospitals
- Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.03.2007
07.03.2007



Beschlußantrag:

1. Dem Raumprogramm für die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung im Neubau des Olgahospitals mit einer vom Land genehmigten Gesamtprogrammfläche von 426 m² wird zugestimmt.

2. Dem auf dem Raumprogramm beruhenden Realisierungsvorschlag der vom Klinikum beauftragten Architektengemeinschaft mit einer Gesamtnutzfläche von 438 m² incl. Neben- und Funktionsflächen wird zugestimmt.

3.1 Die Stadt als Schulträgerin der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung trägt die anteiligen Baukosten für die Räume der Schule und gewährt dem Eigenbetrieb Klinikum einen entsprechenden Baukostenzuschuss in Höhe von maximal 2,47 Mio. Euro.

3.2 Die Deckung erfolgt in den Vermögenshaushalten bei der Ausgabehaushaltsstelle 2.2770.9880.000-0477 – Baukostenzuschuss, Klinikum.

4.1 Für nutzerspezifische Einrichtungen werden 172.000 Euro bereitgestellt.

4.2 Die Deckung erfolgt bei folgenden Ausgabehaushaltsstellen in den Vermögenshaushalten:

2010 bei2.2770.9400.000-0477- schulspezifische Einbauten
10.000 Euro
2012 bei2.2770.9350.000-0477- Einrichtung
93.000 Euro
2012 bei2.2770.9357.000-0477- EDV-Ausstattung
43.000 Euro
2012 bei2.2770.9352.000-0477- Lehr- und Lernmittel
26.000 Euro

Die benötigten Mittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2007-2011 zu den Doppelhaushaltsplanberatungen 2008/2009 bereitgestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangssituation:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.02.2005 wurde dem Strukturellen Rahmenplan des Klinikums (GRDrs 1133/2004) zugestimmt. Ein zentrales Ergebnis dieser Planungen ist die zukünftige Konzentration auf die zwei Standorte Klinikum Mitte und Krankenhaus Bad Cannstatt. Mit GRDrs 344/2006 hat der Gemeinderat das endgültige Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau des Olgahospitals mit Frauenklinik sowie die Weiterplanung bis zum Baubeschluss aus Mitteln des Wirtschaftsplans 2006/2007 des Klinikums Stuttgart beschlossen.

Im Olgahospital befindet sich auch die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung in Schulträgerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart. Aufgrund des Strukturellen Rahmenplans für das Klinikum Stuttgart soll das Olgahospital in einem Neubau am Standort Klinikum Mitte untergebracht werden. Die entsprechenden Räume der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung im Bereich der Akutklinik sind im Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau des Olgahospitals ebenfalls vorgesehen.


2. Auftrag der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung:
Die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung setzt den verfassungsrechtlich verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kinder um, die infolge einer länger andauernden Krankheit nicht in der körperlichen oder psychischen Verfassung sind, den Unterricht an einer regulären Schule zu besuchen. Die Schule bietet den Kindern, die sich in einer erschwerten Lebenssituation befinden ein angstfreies Lehr- und Lernumfeld. Damit bedeutet die Schule ein Stück Alltag in einer für die Kinder und ihre Familien extrem belastenden Lebensphase.

An der Schule unterrichten Lehrkräfte aller Schularten. Dementsprechend kann sich das Kollegium auf jeden Schüler zu jedem Zeitpunkt der schulischen Laufbahn einstellen. Die Schule bietet schwerkranken Abc-Schützen phantasievoll organisierte Einschulungen und ermöglicht ebenso die Teilnahme an Abschlussprüfungen. Für den zunehmenden Anteil an chronisch erkrankten Kindern leistet die Schule neben dem schulischen Bildungsangebot eine Beratung der Heimatschulen und entwickelt Wiedereingliederungsprogramme. Das spezielle Angebot der sonderpädagogischen Frühförderung dient der Prävention, der Rehabilitation und der Reintegration.


3. Schülerentwicklung der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung:
Mit der Schulleitung und den leitenden Ärzten des Olgahospitals wurde die voraussichtliche Schüler-/Patientenentwicklung abgestimmt. Die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung hat derzeit in ihrer Statistik ca. 55 Patienten im Bereich der somatischen Erkrankungen ausgewiesen. Die medizinisch notwendige Hinzunahme einer psychosomatischen Station mit 15 weiteren Behandlungsplätzen sowie der Kinderneurochirurgie des Katharinenhospitals und die Erweiterung der Bereiche Rheumatologie, Diabetologie, Neurologie und Pulmologie führen dazu, dass die schulische Betreuung von ca. 70 Schülern mit besonderen Förderbedürfnissen zu prognostizieren ist. Ein Teil dieser Schüler-Patienten wird in den Patientenzimmern bzw. auf den jeweiligen Stationen unterrichtet werden.


4. Raumbedarf und Ist-Situation:
Vom Regierungspräsidium Stuttgart als Förderbehörde für den Schulbau wurde bei der Ermittlung des Raumbedarfs unterschieden zwischen dem Bereich der Schule in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und dem Bereich der Schule in der Akutklinik. Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde im Jahr 1998 vom damaligen Oberschulamt Stuttgart ein Raumbedarf von 330-342 m² anerkannt und festgestellt. Mit dem Umbau des Gebäudes Hasenbergstraße 60 konnte dieser Bedarf gedeckt werden.

Im Bereich der Akutklinik nutzt die Schule tatsächlich Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 100 m² (Verwaltung und Unterrichtsräume). Die Räume sind sehr klein, liegen örtlich auseinander und stellen im Grunde unvertretbare räumliche Voraussetzungen für den Schulbetrieb und die sonderpädagogische Arbeit dar. Die Funktionsfähigkeit der Schule ist nur aufgrund der vielfältigen Improvisation und der Flexibilität aller Beteiligten (Schule, Patienten, Eltern, Klinikum usw.) gegeben. Die Erwartung auf eine deutliche Verbesserung im Neubau des Olgahospitals stellt für die Betroffenen eine Perspektive dar, durch die die derzeitigen Umstände hingenommen werden.

Für den Bereich der Akutklinik im Neubau des Olgahospitals hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Bescheid vom 23.5.2006 einen Raumbedarf von 426 m² anerkannt und festgestellt. Verglichen mit der Soll-Situation besteht damit bereits jetzt ein gravierender Raumfehlbedarf und in Bezug auf die künftige Klinikstruktur beträgt dieser Fehlbedarf rund 330 m². Bisher konnte dieser Bedarf im Olgahospital nicht gedeckt werden.

Angesichts der schwierigen räumlichen Situation der Schule wurden in der Vergangenheit verschiedene Alternativen geprüft, um der Schule weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Als problematisch stellte sich allerdings heraus, dass die Räume in bzw. in unmittelbarer Nähe zu den Patientenbereichen sein müssen, damit die kranken Kinder den Weg überhaupt bewerkstelligen können und gleichzeitig eine sinnvolle organisatorische Vernetzung von medizinischem Behandlungsbedarf und schulischen Unterrichtseinheiten gewährleistet werden kann. Eine akzeptable und auch wirtschaftliche Lösung hat sich dadurch bis heute nicht ergeben.

Im Neubau des Olgahospitals besteht für die Schule jetzt die einmalige Chance, eine dem Bedarf der Schule angepasste Situation vorfinden zu können, die die Qualität des Unterrichts und das pädagogische als auch das medizinische Angebot für die kranken Kinder langfristig sicherstellen kann.


5. Räumliche Ist-Situation im Einzelnen:
Der Verwaltungsbereich besteht aus wenigen, sehr kleinen Räumen. Lehrerstützpunkt, Medienraum bzw. Materiallager, Lehr- und Lernmittelzimmer fehlen. Gruppenräume sind nicht in der notwendigen Anzahl vorhanden.

Die Schule für Kranke hat den Auftrag zur Vorbereitung des Unterrichts eine Förderdiagnostik zu betreiben. Allerdings fehlt ein Testraum für Diagnostik sowie für Gespräche mit anderen Berufsgruppen im Rahmen der interdisziplinären Arbeit bzw. mit Eltern.

Im Oktober 1989 wurde eine Beratungsstelle für sonderpädagogische Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder eingerichtet. Es besteht eine ständige und enge Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit allen Abteilungen des Olgahospitals. Zurzeit verfügt die Sonderpädagogische Beratungsstelle der Schule für Kranke über keinen eigenen Raum, sondern ist auf den good-will der anderen Fachdisziplinen angewiesen, um Gespräche mit Jugendamt sowie Lehrern der Heimatschule zu führen. Ein Elternsprechzimmer ist ebenfalls nicht vorhanden. Die zahlreichen, zum Teil schul- und lebensverändernden Gespräche müssen in unwürdigen räumlichen Verhältnissen geführt werden.

Gruppenunterricht auf den Stationen ist derzeit überhaupt nicht möglich. Bisher findet der Unterricht mangels Gruppenraum nur am Bett statt. Hier ist Unterricht nie ungestört möglich Wenn pflegerische Aktivitäten bei Mitpatienten notwendig sind, andere Kinder oder Eltern zu Besuch da sind, Mitpatienten z.B. aufgrund der Chemotherapie erbrechen etc., muss der Unterricht abgebrochen werden bzw. das Lehrpersonal das Patientenzimmer verlassen (ungestörte sonderpädagogische Arbeit ist im Patientenzimmer nicht möglich). Kreativer Unterricht in den Bereichen Kunst, leichtes Werken, naturwissenschaftliche Experimente, Musik etc. ist in den Patientenzimmern aufgrund der medizinischen Vorschriften nicht möglich.


6. Soll-Situation:
Der Realisierungsvorschlag für die Schule im Neubau, der im Raumprogramm bereits reduziert wurde und damit unter dem festgestellten Bedarf liegt, ist in seinem Umfang erforderlich. Er enthält die "Grundausstattung" und beinhaltet keinerlei kostenintensive Fachraumausstattung (z.B. für die Bereiche musisch-ästhetische Förderung, Kunst, Werken, etc.). Da die bestehende Möblierung nicht ausreichen wird, ist ein verhältnismäßig großer Anteil an Neubeschaffungen notwendig. Die vorgesehene EDV-Ausstattung und Vernetzung stellt den schulüblichen Standard dar, der zu einer zeitgemäßen Unterrichtsgestaltung notwendig ist. Für die kranken Kinder, die teilweise sehr lange im Klinikum verbleiben müssen, stellt es daneben eine wichtige Möglichkeit dar, sich im belastenden Klinikalltag einen Rest „normales Leben“ zu bewahren und den Kontakt zu ihren Heimatschulen, Lehrern und Klassenkameraden zu wahren. Diese Kontakte zu halten ist sehr wichtig, da in der Hoffnung auf Rückkehr in die Schule auch die Hoffnung auf Heilung liegt.

Gruppen-/Unterrichtsräume in der Terrassenebene:
- Gruppenunterricht für Schüler aus dem somatischen Bereich ist bisher nicht möglich, da keine Räume vorhanden sind. Schule ist eine soziale Veranstaltung, das heißt, der Bildungsauftrag und Erziehungsauftrag kann erst vollständig in der Gruppensituation eingelöst werden.
- Unterrichtsräume für die psychosomatische Station müssen von der Station räumlich getrennt sein, um Therapie und Unterricht nicht zu vermischen. Die Räume müssen einen eindeutig schulischen Charakter haben.
- Kinder mit somatischen Krankheitsbildern haben einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf und dementsprechend einen hohen Unterrichtsbedarf. Aufgrund der Zunahme der Patienten im neuen Olgahospital ist auch mit einer Zunahme der Schüler zu rechnen.
- Externe Schüler aus anderen Kliniken werden vermehrt kommen (Katharinenhospital, Diakonissenkrankenhaus, Bürgerhospital).
- Externe Schüler werden unterrichtet, die vor oder nach der Therapie - nicht mehr oder noch nicht - ihre Stammschule besuchen können und die ein zeitlich begrenztes Unterrichtsangebot von der Schule für Kranke erhalten müssen.
- Externe Schüler werden unterrichtet, die auf der Warteliste der Kinder- und Jugendpsychiatrie stehen oder nach einer stationären Therapie noch nicht stabil genug sind um eine öffentliche Schule zu besuchen.

Gruppen-/Unterrichtsräume auf den Stationen:
- Zahlreiche Schüler dürfen aus medizinischen Gründen ihre Station nicht verlassen. Eine Gruppenbildung ist nur durch einen entsprechenden Raum auf der jeweiligen Station umsetzbar.
- Schulraum auf Stationen mit umschriebenen Krankheitsbildern, bei denen Patienten isoliert sein müssen, kann nur von der Schülerklientel dieser Stationen benutzt werden (z.B. onkologische Station und onkologische Tagesklinik).
- Kreativer Unterricht in den Bereichen Kunst, leichtes Werken, naturwissenschaftliche Experimente, Musik etc. muss auch den Schülern ermöglicht werden, die ihre Station nicht verlassen dürfen.


7. Realisierung im geplanten Neubau des Olgahospitals:

Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als Förderbehörde für den Schulbau und mit der Schulleitung wurde für den Bereich der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung im Neubau des Olgahospitals ein Soll-Raumprogramm mit einer Gesamt-Programmfläche von 426 m² abgestimmt und festgelegt. Die Geschäftsleitung des Klinikums hat die Zustimmung erteilt, dass die gesamten schulischen Flächen im Neubau des Olgahospitals untergebracht werden können. Damit sind auch die diesbezüglichen förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und eine optimale Anordnung der Räume im Hinblick auf die organisatorische Funktionsfähigkeit der Schule ist gegeben. Eine vollständige Finanzierung der Räume sowie die Übernahme der anteiligen Betriebskosten durch den Schulträger werden vom Klinikum vorausgesetzt.

Aufgrund der vorgegebenen Gebäudestruktur (Kubatur, Raumaufteilung) sowie der grundsätzlichen Erfordernisse des Klinikums ergibt sich nach derzeitigem Planungsstand für die Räume der Schule folgender Realisierungsvorschlag der vom Klinikum beauftragten Architektengemeinschaft:

Gesamtprogrammfläche:
414 m²
Nebennutzfläche:
24 m²
Gesamtnutzfläche:
438 m²


Finanzielle Auswirkungen

Baukosten:
Die Erstellung der Räume für die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung ist zeitlich und kostenmäßig abhängig von der Realisierung des Gesamtprojektes „Neubau Olgahospital“. Die mit dem ausgewählten Standort zusammenhängenden Kosten fallen daher auch anteilig für die Räume der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung an. Auf die entsprechenden Beschlüsse wird an dieser Stelle verwiesen (vgl. insbesondere GRDrs 1017/2006, Baubeschluss für das Klinikum). Derzeit wird von einer Inbetriebnahme des Neubaus von Olgahospital mit Frauenklinik im Jahr 2012 ausgegangen.

Dem Eigenbetrieb Klinikum werden die anteiligen Bau- und Herstellungskosten der Räume für den Schulbereich in Form eines entsprechenden Baukostenzuschusses gewährt. Nach einer Kostenberechnung durch die beauftragte Planungsgesellschaft mit Stand Juli 2006 betragen die anteiligen Baukosten für die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung rund 2,47 Mio. Euro (incl. 19% MwSt.).

Die Zahlungen an das Klinikum werden je nach Baufortschritt geleistet. Erste Zahlungen werden voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2008 erfolgen. Die benötigten Mittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2007-2011 zu den Doppelhaushaltsplanberatungen 2008/2009 bereitgestellt. Der voraussichtliche Mittelabfluss stellt sich wie folgt dar (gerundete Beträge):

Jahr 2008:
324.000 Euro
Jahr 2009:
324.000 Euro
Jahr 2010:
324.000 Euro
Jahr 2011:
711.000 Euro
Jahr 2012:
531.000 Euro
Jahr 2013:
256.000 Euro

Schulbauförderung:
Das Vorhaben ist förderfähig nach den Schulbauförderungsrichtlinien. Nach vorläufigen internen Berechnungen und auf Basis des derzeitigen Auswärtigenanteils der Schüler ist mit einem Zuschuss von etwa 700.000 Euro zu rechnen.

Schulspezifische Einbauten:
Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung war es noch nicht möglich, detaillierte Raumnutzungspläne zu erstellen und Funktionalitäten genau festzulegen, da sich bis zuletzt Veränderungen bei Raumzuschnitten und Raumanordnungen ergeben haben. Für schulspezifische Einbauten und für dadurch bedingte Mehrkosten, die sich erst im Verlauf der weiteren Konkretisierung der Raumplanung ergeben können, wird daher ein Betrag von 10.000 € veranschlagt, der ab dem Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung steht.

Einrichtung und Ausstattung (Möblierung) sowie einmalige Lehr-/Lernmittel:
Für die Einrichtung und Ausstattung (Möblierung) der Schulräume wurde eine Kostenschätzung erstellt. Hierfür sind 93.000 Euro vorzusehen, die voraussichtlich im Haushaltsjahr 2012 abfließen.
Einmalig ist die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln zur Erstausstattung erforderlich. Hierfür ist voraussichtlich im Haushaltsjahr 2012 der Betrag von 26.000 € zu veranschlagen.

EDV-Ausstattung:
Für die Ausstattung der neuen Schulräume mit EDV (Hardware, Software, Installation, Dienstleistung) sind voraussichtlich im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 43.000 € zu veranschlagen.
Zusätzliche Kosten für einen separaten Serverraum sind derzeit nicht berücksichtigt.

Folgekosten:
Ab der Inbetriebnahme der Schule im neuen Olgahospital wird mit laufenden Betriebskosten für Reinigung, Energie, Wasser/Abwasser, Abfall, Versicherungen und Telefon in Höhe von ca. 14.000 Euro jährlich erwartet. Da keine verlässlichen Daten aus vergleichbaren Gebäuden vorliegen, handelt es sich hierbei um eine Hochrechnung der derzeit anfallenden Kosten, die entsprechende Kostensteigerungsraten enthält.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 950/2006

Ausführliche Begründung

Ausgangssituation:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.02.2005 wurde dem Strukturellen Rahmenplan des Klinikums (GRDrs 1133/2004) zugestimmt. Ein zentrales Ergebnis dieser Planungen ist die zukünftige Konzentration auf die zwei Standorte Klinikum Mitte und Krankenhaus Bad Cannstatt.

Mit GRDrs 344/2006 hat der Gemeinderat das endgültige Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau des Olgahospitals mit Frauenklinik sowie die Weiterplanung bis zum Baubeschluss aus Mitteln des Wirtschaftsplans 2006/2007 des Klinikums Stuttgart beschlossen.

Im Olgahospital befindet sich die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung. Aufgrund des Strukturellen Rahmenplans für das Klinikum Stuttgart soll das Olgahospital in einem Neubau am Standort Klinikum Mitte untergebracht werden. Die entsprechenden Räume der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung im Bereich der Akutklinik sind im Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau des Olgahospitals ebenfalls vorgesehen.

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und der hierfür erforderliche Teil der Schule für Kranke sollen jedoch am bisherigen Standort beim jetzigen Olgahospital in Stuttgart-West verbleiben. Daher ergeben sich für die im Schulbauförderungsprogramm 2000 geförderten Baumaßnahmen für den Umbau von Räumlichkeiten im Gebäude Hasenbergstraße 60 keine Änderungen.


Auftrag der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung:

Die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung setzt den verfassungsrechtlich verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kinder um, die infolge einer länger andauernden Krankheit nicht in der körperlichen oder psychischen Verfassung sind, den Unterricht an einer regulären Schule zu besuchen. Die Schule bietet den Kindern, die sich in einer erschwerten Lebenssituation befinden ein angstfreies Lehr- und Lernumfeld. Damit bedeutet die Schule ein Stück Alltag in einer für die Kinder und ihre Familien extrem belastenden Lebensphase.

An der Schule unterrichten Lehrkräfte aller Schularten. Dementsprechend kann sich das Kollegium auf jeden Schüler zu jedem Zeitpunkt der schulischen Laufbahn einstellen. Die Schule bietet schwerkranken Abc-Schützen phantasievoll organisierte Einschulungen und ermöglicht ebenso die Teilnahme an Abschlussprüfungen. Für den zunehmenden Anteil an chronisch erkrankten Kindern leistet die Schule neben dem schulischen Bildungsangebot eine Beratung der Heimatschulen und entwickelt Wiedereingliederungsprogramme. Das spezielle Angebot der sonderpädagogischen Frühförderung dient der Prävention, der Rehabilitation und der Reintegration.


Schülerentwicklung der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung:

Eine Abstimmung der Schulleitung mit den leitenden Ärzten des Olgahospitals ergab, dass folgende Schüler-Patienten im geplanten Neubau des Olgahospitals Unterricht / Beratung erhalten:

- die auf Grund ihrer Erkrankung entweder langfristig stationär aufgenommen sind und/oder chronisch kranke Kinder und Jugendliche mit kurzen aber häufigen stationären Aufenthalten. Diese Schülergruppe wird ausgedehnte krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Heimatschule aufweisen. - die vor oder nach der stationären Aufnahme für eine bestimmte Zeit nicht mehr in die öffentliche Schule gehen können (Infektionsgefahr).

- die vor oder nach einem stationären/teilstationären Aufenthalt nicht voll belastbar sind und nicht in die öffentliche Schule gehen können (externe Schüler). Diese Schüler kommen tageweise über einen begrenzten Zeitraum zum Unterricht.

- die in Ambulanzen der Onkologie, Rheumatologie, Diabetologie, Neurologie und Gastroenterologie behandelt werden.

- die dialysepflichtig sind während der Hämodialyse.

- im Rahmen einer interdisziplinären Diagnostik zur Erfassung schulischer Defizite und einer schulbezogenen Förderung. Dies geschieht unter Berücksichtigung der besonderen Förderbedürfnisse, die aus der jeweiligen Erkrankung bzw. Störung resultieren. Schulbezogene Diagnostik ist vor allem in den Bereichen Neurologie, Rheumatologie, Pulmologie (z.B. Asthma, Mukoviszidose), der Psychosomatik und des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) gefordert.

Die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler formulieren einen besonderen Förderbedarf bei langandauernder oder wiederkehrender Erkrankung.

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die langandauernd und/oder wiederkehrend erkrankt sind, mit der Erkrankung leben lernen müssen und im Unterricht ohne sonderpädagogische Hilfen nicht hinreichend gefördert werden können. Kranke Schülerinnen und Schüler bedürfen dabei über allgemeine pädagogische Maßnahmen hinaus sonderpädagogischer Unterstützung, wie sie durch die Sonderpädagogischen Dienste in Baden-Württemberg über die Schule für Kranke angeboten wird. Medizinische und psychologische Behandlungsmaßnahmen sind in einem Förderplan zu berücksichtigen, der auf diagnostischen Aussagen beruht.

Die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung hat derzeit in ihrer Statistik ca. 55 Patienten im Bereich der somatischen Erkrankungen ausgewiesen. Die medizinisch notwendige Hinzunahme einer psychosomatischen Station mit 15 weiteren Behandlungsplätzen sowie der Kinderneurochirurgie des Katharinenhospitals und die Erweiterung der Bereiche Rheumatologie, Diabetologie, Neurologie und Pulmologie führen dazu, dass die schulische Betreuung von ca. 70 Schülern mit besonderen Förderbedürfnissen zu prognostizieren ist. Ein Teil dieser Schüler-Patienten wird in den Patientenzimmern bzw. auf den Stationen unterrichtet werden.


Realisierung im geplanten Neubau des Olgahospitals:

Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als Förderbehörde für den Schulbau und mit der Schulleitung wurde für den Bereich der Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung im Neubau des Olgahospitals folgendes Soll-Raumprogramm abgestimmt und festgelegt:

5 Unterrichtsräume à 30 m²
150 m²
3 Gruppenräume à 18 m²
54 m²
1 Mehrzweckraum
42 m²
1 Lehrerzimmer
60 m²
1 Verwaltungsbereich
(Rektorat, Stellv., Sekretariat, Elternsprechzi.)
78 m²
1 Lehrmittelraum
42 m²
Summe
426 m² Programmfläche


Entsprechend der bisherigen Förderpraxis werden vom Regierungspräsidium Stuttgart keine Einwendungen erhoben, wenn im Rahmen der festgelegten Programmfläche ein Flächenaustausch erfolgt, sofern die Funktionsfähigkeit und die Kapazität der Schule dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Die Geschäftsleitung des Klinikums hat die Zustimmung erteilt, dass die gesamten schulischen Flächen im Neubau des Olgahospitals untergebracht werden können. Damit sind auch die diesbezüglichen förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und eine optimale Anordnung der Räume im Hinblick auf die organisatorische Funktionsfähigkeit der Schule ist gegeben. Eine vollständige Finanzierung der Räume sowie die Übernahme der anteiligen Betriebskosten durch den Schulträger werden vom Klinikum vorausgesetzt.

Aufgrund der vorgegebenen Gebäudestruktur (Kubatur, Raumaufteilung) sowie der grundsätzlichen Erfordernisse des Klinikums ergibt sich für die Räume der Schule folgender Realisierungsvorschlag der vom Klinikum beauftragten Architektengemeinschaft (Stand Januar 2007):

4 Unterrichtsräume à 25 m²
100 m²
1 Unterrichtsraum
19 m²
2 Mehrzweckräume
62 m²
3 Gruppenräume
53 m²
1 Lehrmittelraum
42 m²
1 Lehrerstützpunkt
63 m²
Verwaltungsbereich (Rektor, Stellv., Sekr., Elternsprechzi.)
75 m²
Erforderliche Nebennutzflächen (WC, Elektro)
24 m²
Gesamt
438 m²

Der Verwaltungs- und Lehrerbereich, der Lehrmittelraum, die Gruppenräume sowie die Mehrzweckräume werden an einer Stelle - voraussichtlich auf der Ebene TE - im Neubau konzentriert. Daneben ist vorgesehen, dass 5 Unterrichts- bzw. Gruppenräume dezentral im Gebäude auf den jeweiligen Stationen untergebracht werden. Dies ist erforderlich, da ein Teil der Schüler/innen bzw. Patienten/-innen aus medizinischen bzw. hygienischen Gründen die jeweilige Station nicht verlassen können bzw. dürfen.

Aufgrund der baulich bedingten Situation werden die Unterrichtsräume auf den Stationen im Regelfall eine Größe von ca. 25 m² haben, da sie zwischen den Patientenzimmern liegen und die einheitliche Raumstruktur der Patientenzimmer aufweisen. So ist gewährleistet, dass künftige Umstrukturierungen bzw. Raumtausche auf den Stationen aufgrund dieser strukturellen Flexibilität möglich sind.

Nach Festlegung des oben genannten Realisierungsvorschlags hat sich darüber hinaus der Bedarf nach einem Serverstandort für den Aufbau des pädagogischen Netzwerks der Schule gezeigt. Dieser ist noch nicht in der Gesamtnutzfläche von 438 m² enthalten. Im weiteren Planungsverfahren ist zu prüfen, ob der schulische Server in einem Raum des Klinikums, der für diese Zwecke hergestellt wird, mit untergebracht werden kann, oder ob hierzu ein separater Raum für die Schule benötigt wird. Kosten für einen separaten Serverraum sind derzeit nicht berücksichtigt.

Im Hinblick auf diese organisatorische Besonderheit hat das Kultusministerium darauf hingewiesen, dass eine Förderung von Baumaßnahmen für die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung im Neubau des Olgahospitals unter folgenden Voraussetzungen erfolgen könnte:

§ Schulträger, Klinikträger, Grundstückseigentümer und Zuschussempfänger sind identisch (was bei einem städtischen Eigenbetrieb als Klinikträger gegeben wäre);
§ sämtliche für die Schule vorgesehenen Räume können im Rahmen der Neubaumaßnahme geschaffen und planerisch ausgewiesen werden;
§ die Bewilligung des späteren Schulbauzuschusses zu dieser Neubaumaßnahme erfolgt unter der Bedingung, dass der Schule ein Nutzungsrecht für die erforderlichen Räume zugestanden wird;
§ innerhalb des Neubaukomplexes werden Räume ausgewiesen, in denen der Lehrer-, Verwaltungs- und Informationsbereich der Schule dauerhaft untergebracht werden kann;
§ mit dem Krankenhausträger (Referat AK) wird eine Vereinbarung darüber getroffen, dass die erforderliche Gesamtzahl der Unterrichtsräume in jedem Jahr gesichert ist.


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