Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 758/2005
Stuttgart,
09/02/2005



Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH
Jahresabschluss 2004 und Gesellschafterversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.09.2005



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH wird ermächtigt

Ÿ den Jahresabschluss zum 31.12.2004 und den Lagebericht in der vorgelegten Form festzustellen,

Ÿ den Jahresfehlbetrag 2004 in Höhe von 2.119,49 EUR auf neue Rechnung vorzutragen und

Ÿ die Geschäftsführung und den Stiftungsrat für das Geschäftsjahr 2004 zu entlasten.

2. Der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses in Höhe von 25.050,00 EUR für das Jahr 2004 sowie der Auszahlung von Abschlagszahlungen auf den Gesellschafterzuschuss 2005 im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel wird zugestimmt.



Begründung:


Das gesamte Stammkapital der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH (SKS) in Höhe von 100 TEUR befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart, die damit alleinige Gesellschafterin der SKS ist.

Im Rumpfgeschäftsjahr 2004 waren neben dem Aufbau der Gesellschaft mit der personellen, finanziellen und räumlichen Infrastruktur gleichzeitig das Museum mit dem Neubau einzurichten. Dabei wurde das Kunstmuseum im wesentlichen noch als städtischer Regiebetrieb geführt.

Die Gesellschaft weist im Rumpfgeschäftsjahr 2004 einen Jahresverlust von 2.119,49 EUR aus.

Das Ergebnis wurde entscheidend durch den Gesellschafterzuschuss der Stadt in Höhe von 25.050 EUR bestimmt, der bereits unterjährig in Form von einer Abschlagszahlung geleistet wurden.

Im Jahr 2004 fielen keine Personalkosten an, da das Personal der Gesellschaft noch bei der Landeshauptstadt Stuttgart angestellt war bzw. von der Stadt bezahlt wurde und erst in 2005 der SKS zugeordnet wurde.

Der Jahresabschluss 2004 wurde von der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HHGrG) ergab keine Beanstandungen, die nicht in der Aufbausituation der Gesellschaft begründet liegen. Der Stiftungsrat hat den Jahresabschluss 2004 und den Lagebericht in seiner Sitzung am 12. Juli 2005 behandelt. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2004 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem erfolgt eine analytische Darstellung der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH im Vergleich mit anderen städtischen Beteiligungsunternehmen im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt.

Ein detaillierter Bericht zu den Kunstankäufen der Jahre 2004 und 2005 wird im Ausschuss für Kultur und Medien und im Verwaltungsausschuss im Oktober 2005 erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

jeweils ein Exemplar "Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2004" für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses (konnte aus technischen Gründen nicht angehängt werden)