Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1082/2009
Stuttgart,
11/03/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 11.11.2009



Förderung des Feuerwehrvereins e. V. - Feuerwehrmuseum THH 4102811 Kulturförderung - 417MUSE10

Beantwortung / Stellungnahme

Die vorliegenden drei Anträge zum Feuerwehrmuseum sehen vor, dass der jährliche städtische Zuschuss um 25 %, 5 % bzw. de facto überhaupt nicht gekürzt wird. Dazu soll die Stadt laut Antrag Nr. 544/2009 mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt treten und um Mietnachlass bitten. Dies wird der Stadt nicht möglich sein, da sie nur Zuschussgeberin, an den Verein, aber nicht Mietvertragspartnerin ist. Es bleibt jedoch dem Feuerwehrverein als Mieter der Museumsräume unbenommen, mit seinem Vermieter über eine etwaige Mietreduzierung zu verhandeln.

Es wird nicht verkannt, dass eine Streichung der städtischen Zuwendung wahrscheinlich eine Schließung des Museums mit sich brächte. Es gilt daher, eine solche Maßnahme auch im Hinblick auf Streichungen und Kürzungen bei anderen Kultureinrichtungen abzuwägen. Der Anteil des durch den städtischen Zuschuss in die Finanzierung des Feuerwehrmuseums einfließenden öffentlichen Interesses und die Besuchernachfrage könnten neben anderen Gesichtspunkten als Kriterien für die Entscheidungsfindung dienen.

Die Jahresrechnung 2008 des Feuerwehrvereins weist ein Einnahmevolumen von ca. 128.400 Euro aus, wovon die Stadt den höchsten Anteil von 112.500 Euro (etwa 87 %) beisteuert. Die Position „Eintrittsgelder Museum/Mieten für Veranstaltungen“ beläuft sich auf ca. 2.346 Euro. Den weiteren Veranstaltungseinnahmen von ca. 2.860 Euro stehen Ausgaben für Veranstaltungen von ca. 1.449 Euro gegenüber.

Als Besucherzahlen im Jahr 2008 nannte der Verein 1.631 Erwachsene, 166 Kinder unter 10 Jahren, 117 Kinder über 10 Jahren. Das sind insgesamt 1.914 Personen. Dazu kommen ca. 770 Besucher bei Fremdveranstaltungen.

Als weitere Aktivitäten sind Kinderrundfahrten und der Einsatz der Drehleiter 30 bei Veranstaltungen genannt. Lässt man diese außer Betracht, liegt der Pro-Kopf-Zuschuss der Stadt je nach Betrachtungsweise (ohne oder mit Besuchern der Fremdveranstaltungen) bei ca. 59 Euro bzw. 42 Euro.




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

448/2009 CDU 3. Spiegelstrich
544/2009 FW
636/2009 REP





Dr. Susanne Eisenmann



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