Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK (10) - 0502-00
GRDrs 639/2008
Stuttgart,
11/18/2008



Überplanmäßige Übernahme von schwerbehinderten Ausgebildeten



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich03.12.2008



Beschlußantrag:

1. Der überplanmäßigen Übernahme von schwerbehinderten städtischen Nachwuchskräften nach erfolgreicher Abschlussprüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ in einem bis zu 18 Monate befristeten Vollzeitarbeitsverhältnis außerhalb des Stellenplans mit einem Budgetrahmen von 75.000 €/Jahr ab 2010 wird zugestimmt.

2. Zum Ausgleich der Kosten von 75.000 €/Jahr werden

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dem Beschlussantrag zu Nr. 1 soll dazu beigetragen werden, dass schwerbehinderten Ausgebildeten durch eine Verlängerung der überplanmäßigen Übernahmedauer von 12 auf 18 Monate die Übernahme in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis bei der Stadt ermöglicht und erleichtert wird.


Finanzielle Auswirkungen

Ein Deckungsvorschlag für die zusätzlichen Kosten ist in Ziff. 2 des Beschlussantrags enthalten. Die Kosten für die zusätzliche Übernahmedauer von 6 Monaten und die Einsparungen bei den Freistellungen der GSV Verwaltung für die Jahre 2008 – 2012 bzw. 2013 ff. sind in Anlage 2 dargestellt.

Beteiligung der Personalvertretung und der Gesamtschwerbehindertenvertretung Verwaltung:

Dem Gesamtpersonalrat Verwaltung und der Gesamtschwerbehindertenvertretung Verwaltung wurde Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung zum Beschlussantrag und zu den finanziellen Auswirkungen
Anlage 2: Ausführliche Darstellung der Kosten und der Deckung

Anlage 1 zur GRDrs 639/2008


1. Ausführliche Begründung zum Beschlussantrag

Aufgrund der Beschlussfassung über die Anträge Nr. 635/2007 und Nr. 731/2007 können Ausgebildete (einschließlich Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes) mit einem mindestens befriedigenden Ausbildungsabschluss in einem bis zu 12 Monaten befristeten Vollarbeitsverhältnis übernommen werden.

Die Stadt wird mit dem Gesamtpersonalrat Verwaltung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung Verwaltung und dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung des Klinikums demnächst eine Integrationsvereinbarung gemäß § 83 SGB IX abschließen. Im Zuge der Verhandlungen über diese Vereinbarung wurde durch die Personal- und Schwerbehindertenvertretungen der Verwaltung und des Klinikums der Wunsch geäußert, dass schwerbehinderten Ausgebildeten durch eine Verlängerung der überplanmäßigen Übernahmedauer die Übernahme in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis bei der Stadt ermöglicht und erleichtert wird. Auch der Herr Oberbürgermeister unterstützt diesen Wunsch und hat zugestimmt, dass dem Verwaltungsausschuss eine Verlängerung der Übernahmedauer für Schwerbehinderte von 12 auf 18 Monate vorgeschlagen wird.

Mit der Verlängerung der überplanmäßigen Übernahmedauer schwerbehinderter Ausgebildeter um bis zu 6 Monate soll die Möglichkeit einer dauerhaften Unterbringung erleichtert werden, weil die zu übernehmenden schwerbehinderten Nachwuchskräfte in Bezug auf die Unterbringung auf freien Stellen in der Stadtverwaltung nicht in zeitliche Konkurrenz mit den Ausbildungsgängen des Folgejahrgangs geraten. Überdies können sie in einer längeren Einarbeitungszeit ihre Eignung für eine Übernahme ggf. eher unter Beweis stellen.

Im Jahr 2008 legten 2 schwerbehinderte Auszubildende die Abschlussprüfung ab; sie wurden auf regulären Stellen in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen. Die nächsten schwerbehinderten Auszubildenden (derzeit 5) beenden ihre Ausbildung erst im Jahr 2010. Inwieweit hier die Befristungsdauer von 18 Monaten ausgeschöpft werden muss, kann heute noch nicht beurteilt werden.


2. Ausführliche Begründung zu den finanziellen Auswirkungen

Die schwerbehinderten Ausgebildeten fallen bereits unter die Beschlüsse über die 12- Monats-Regelung; es müssen lediglich die Kosten für die zusätzlichen 6 Monate finanziert werden.

Der durchschnittliche Personalaufwand (EG 5 Stufe 1 TVöD, 100 %, brutto, einschließlich Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung und Zusatzversorgung) pro Monat und Person beträgt im Jahr 2011 ca. 2.450 €, im Jahr 2012 ca. 2.530 €. Es wird von max. 5 Fällen mit einer Befristungsdauer von zusätzlich 6 Monaten ausgegangen. Dafür können in den Jahren ab 2011 zusätzliche Personalkosten bis zu 74.220 €/Jahr entstehen.

Diese Mehrkosten werden wie folgt gedeckt:

Der Gemeinderat hat am 19.12.2001 beschlossen (GRDrs. 943/2001), dass im Bereich der Schwerbehindertenvertretung 2,0 Vollkräfte freigestellt werden können (sie wird von der GSV Verwaltung für stellvertretende Mitglieder dieses Gremiums genutzt). Derzeit ist die Freistellung mit 1,0 Vollzeitkräften in Anspruch genommen.

Es wird vorgeschlagen, die Ermächtigung zur Freistellung örtlicher Schwerbehinderten-Vertrauensleute von derzeit 2,0 Vollkraft-Stellen wie folgt zu reduzieren (vgl. Ziffer 2 des Beschlussantrags):

a) in Höhe von 0,5 Vollzeitkräften mit sofortiger Wirkung,
b) in Höhe von weiteren 0,5 Vollzeitkräften ab 01.02.2011 (Monat nach der nächsten Wahl zur GSV Verwaltung).

Die Kosten für die zusätzliche Übernahmedauer von 6 Monaten und die Einsparungen bei den Freistellungen der GSV Verwaltung für die Jahre 2008 bis 2012 sind in Anlage 2 dargestellt.

Wie sich aus Anlage 2 ergibt, entstehen Kosten für die zusätzliche überplanmäßige Übernahme erst in den Jahren 2011 und 2012, während die Kostenersparnis aus der Reduzierung der Freistellungen bereits schon ab 2008 wirksam ist. Betrachtet man die Jahre 2008 bis 2012 als Gesamtheit, übersteigen die Einsparungen aus der Freistellungsreduzierung die Aufwendungen für die überplanmäßige zusätzliche Übernahme.

Ab 2013 können ergänzend nicht ausgeschöpfte Mittel des Ausbildungsbudgets herangezogen werden (voraussichtlich 15.000 €), soweit dies zum Kostenausgleich erforderlich ist.


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Vorlage6392008.pdf