Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Kfz-Scheins, den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine Erklärung, dass dem Antragsteller kein privater Stellplatz zur Verfügung steht. Falls das Fahrzeug auf eine andere Person oder Firma zugelassen ist, ist ein Nachweis notwendig, dass der Antragsteller das Fahrzeug ständig nutzt.
Mit dem Erwerb eines Bewohnerparkausweises entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Der Ausweis berechtigt zu kostenlosem Parken innerhalb des Teilgebiets, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, jedoch nicht in den oben angeführten Kurzparkzonen. Die Regelung für die Vergabe von Behindertenparkausweisen bleibt bestehen. b) Gewerbebetrieb mit Betriebssitz/Filiale in Stuttgart-West (z. B. Firmen, Rechtsanwaltskanzlei, Arztpraxis, Freiberufler) Unter der Voraussetzung, dass kein privater Stellplatz oder keine Garage verfügbar ist, kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zum Parken im Teilgebiet, in dem sich der Betriebssitz/die Filiale befindet, erteilt werden. Als Nachweis sind die Gewerbeanmeldung, die Handwerkskarte oder der Eintrag aus der Handwerksrolle und die Kopie des Kfz-Scheins vorzulegen. Jeder Betrieb ohne Stellplatz auf dem Firmengelände erhält, unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten, nur einen Parkausweis. Der Parkausweis wird auf den Namen des Betriebes ausgestellt, ohne Kennzeicheneintrag. Der Vorteil ist, dass der Parkausweis nach Bedarf von verschiedenen Betriebsangehörigen genutzt werden kann. c) Nutzer von Carsharing Mitglieder einer Carsharing-Organisation können einen Parkausweis für das Teilgebiet beantragen, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. 4. Gebühren a) In Kurzzeitparkzonen Die Parkgebühr beträgt 0,50 €/Stunde. Die bisherige Regelung, dass bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten keine Parkgebühr erhoben wird, bleibt bestehen („Brötchentaste“). Die Höchstparkdauer in den Kurzzeitparkzonen beträgt 2 Stunden. Bargeldloses Zahlen soll ermöglicht werden. b) Im übrigen Gebiet Für Nutzer ohne Bewohnerparkausweis beträgt die Parkgebühr 0,50 €/angefangene Stunde. Die Parkdauer ist nicht begrenzt, bargeldloses Zahlen soll ermöglicht werden. Die Verwaltungsgebühr für die Bewohnerparkausweise beträgt 30,70 €/Jahr (Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebOSt). Die Verwaltungsgebühr für eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO kostet für Betriebe/Freiberufler u. Ä. mit Sitz in Stuttgart-West 120,00 €/Jahr für das Teilgebiet, in dem sich der Firmensitz befindet. Für Handwerker und soziale Dienste ist eine Sonderregelung, beschränkt auf das Parkraummanagementgebiet Stuttgart-West, wenig sinnvoll, da diese Firmen und Organisationen in der Regel im gesamten Stadtgebiet tätig sind. Die Verwaltung beabsichtigt daher, ab 1. Januar 2010 eine gesamtstädtische Gebührenregelung zu Ausnahmegenehmigungen für diesen Personenkreis einzuführen, die auch Stuttgart-West mit einbezieht. 5. Kosten a) Parkscheinautomaten/Parkuhren Für die Einführung des Parkraummanagements im Stuttgarter Westen sind insgesamt 500 Parkscheinautomatenstandorte notwendig. 33 Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden und werden weiter verwendet. Die Investitionskosten für einen Parkscheinautomaten betragen inklusive der Beschilderung 5.500 €. Daraus resultieren einmalige Investitionskosten von ca. 2,6 Mio. € (s. Anlage 5 „Zusammenstellung der Kosten und Einnahmen“). Die Abschreibungsdauer der Automaten wird auf 10 Jahre mit einer mittleren annuitätischen Verzinsung von 5,5 % veranschlagt. Daraus ergeben sich Kapitalkosten von 730 €/Automat und Jahr. Bisher stehen im betroffenen Gebiet 105 Parkuhren, diese werden abgebaut und durch die oben genannten Parkscheinautomaten ersetzt. Einmalige Investitionskosten: 2.568.500 € Abschreibung und Zins: 340.910 €/Jahr. b) Wartung und Leerung Derzeit werden im Stadtgebiet Stuttgart 480 Parkscheinautomaten von zwei städtischen Mitarbeitern mit jeweils eigenem Fahrzeug gewartet. Eine Aufwandsabschätzung hat ergeben, dass für die Wartung der 467 neuen Parkscheinautomaten zwei zusätzliche Stellen mit jeweils eigenem Fahrzeug notwendig sind. Es wird vorgeschlagen, zunächst in der Anlaufphase nur 1 Stelle zu schaffen. Daraus ergeben sich Kosten von 58.700 €/Jahr. Die Sachkosten für die Wartung wurden anhand der Zahlen von 2008 hochgerechnet und belaufen sich bei 467 Automaten auf ca. 155.000 €/Jahr. Die Wartungskosten der Parkuhren durch die AWS (ca. 42.000 €/Jahr) entfallen zukünftig. Die Leerung der 480 Parkscheinautomaten und der 730 Parkuhren erfolgt derzeit mit vier städtischen Mitarbeitern und einem Fahrzeug. Eine Aufwandsabschätzung hat ergeben, dass für die Leerung der 467 neuen Parkscheinautomaten 1,5 zusätzliche Stellen und ein weiteres Fahrzeug notwendig sind. Daraus ergeben sich Kosten von 69.600 €/Jahr. Die Sachkosten, die die Geldzählung beinhalten, werden sich auf ca. 22.400 €/Jahr belaufen. 1 MA Wartung inkl. 1 Fahrzeuge: 58.700 €/Jahr Sachkosten Wartung: 154.694 €/Jahr 1,5 MA Leerung inkl. 1 Fahrzeug: 69.600 €/Jahr Sachkosten Leerung: 22.400 €/Jahr. c) Verkehrsüberwachung Die Funktionalität des Parkraummanagements kann nur durch eine regelmäßige und konsequente Überwachung gewährleistet werden. Dies wird auch durch eine Untersuchung der Universität Stuttgart bestätigt, die 2007 am Hölderlinplatz durchgeführt wurde (siehe Anlage 3). Für 500 zu überwachende Stellplätze wird eine Überwachungskraft benötigt. Bei rund 10.000 Stellplätzen entsteht damit ein Stellenbedarf von 20 Planstellen. Dieser Bedarf verifiziert sich durch das Berechnungsmodell der Stadt München, das zur Überwachung eines Lizenzgebiets 6 Personen/km² zu Grunde legt. Bei 3,2 km² Gesamtfläche wären das 19,2 Stellen. Das Parkraumkonzept Stuttgart-West sieht vor, den Parkraum flächendeckend von Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 08:00 – 22:00 Uhr zu bewirtschaften. Dies bedeutet eine tägliche Überwachungszeit von 14 Stunden und somit insgesamt 33.824 Überwachungsstunden in den vorgesehenen 8 Teilgebieten im Jahr. Die Jahresarbeitszeit eines Beschäftigten beträgt abzgl. Rüstzeit 1.444,5 Stunden, daraus ergibt sich ein Stellenbedarf von aufgerundet 24 Stellen für die Überwachungstätigkeit. Dementsprechend wird weitere Kapazität im Umfang von 1 Stelle (2 x 50 %) für die Aufgabe der Abschnittsleitung benötigt. Bei einer Kapazität von insgesamt 24 Stellen in der Überwachung kann pro Teilgebiet genau eine Überwachungskraft pro Schicht (im 3-Schicht-Betrieb) eingesetzt werden (vgl. Anlage 4 Variante 1). Mit Variante 2 wird innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums eine räumlich zwar unter dem durchschnittlichen Bedarf von 20 Stellen (s. o.) liegende Überwachung beschrieben. Mit einem zeitlich flexiblen Personaleinsatz innerhalb des täglichen Bewirtschaftungszeitraums wären bei einem 2-Schicht-Betrieb nur 16 Stellen zur Überwachung nötig, die Funktion der Abschnittsleitung umfasst aufgrund der gleich bleibenden Anzahl der Teilgebiete weiterhin den Umfang einer Stelle (vgl. Anlage 4 Variante 2). Zu den bereits ausschließlich im Stuttgarter Westen eingesetzten 4 Beschäftigten (vgl. GRDrs. 523/2007 und GRDrs. 828/2007, Anlage 5) müssen damit je nach Variante entweder 19 oder 11 zusätzliche Planstellen für Überwachungskräfte (E 5 TVöD) sowie zwei zusätzliche Planstellen Abschnittsleitung (E 8 TVöD) - die jeweils zu 50 % für Überwachungsaufgaben eingesetzt sind - geschaffen werden. Mit der Schaffung der 21 Planstellen entstehen zusätzliche laufende haushaltswirksame Personalaufwendungen in Höhe von 991.200 €/Jahr bzw. 618.4000 €/Jahr und außendienstbedingte Sachkosten in Höhe von einmalig 126.000 € bzw. 78.000 €. Insgesamt würden damit 25 Überwachungskräfte zur Verfügung stehen. Die Beschaffung einer geeigneten Unterbringung dieser zusätzlichen Überwachungskräfte – möglichst im Überwachungsgebiet – ist ebenfalls erforderlich. Die Räumlichkeiten des Amts für öffentliche Ordnung im Schwabenzentrum sind voll belegt und bieten keine Raumreserven mehr. Dafür werden jährliche Kosten von ca. 64.000 € bzw. 39.000 € entstehen. In Anlage 4 sind 2 Varianten mit unterschiedlichen Überwachungsintensitäten einschließlich der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Kosten und Erlöse dargestellt. d) Bußgeldstelle Die statistische Auswertung der vergangenen Jahre belegen folgende Fallzahlen: Beanstandungen je Überwachungskraft/Jahr 10.000 Verwarnungen Verwarnungs-/Bußgeldverfahren je Sachbearbeiter/Jahr 40.000 Fälle. Von 20 bzw. 12 zusätzlichen Überwachungskräften sind rund 200.000 bzw. 120.000 zusätzliche Beanstandungen zu erwarten, so dass damit rechnerisch ein zusätzlicher Stellenbedarf bei der zentralen Bußgeldstelle von 5 bzw. 3 Planstellen (Sachbearbeitung m. D.) ergibt. Unter dem Zwang notwendiger Haushaltsdisziplin versucht die Verwaltung zunächst jedoch mit nur 2,5 bzw. 1,5 Stellenschaffungen für die Bußgeldstelle auszukommen. Mit der Schaffung dieser Planstellen entstehen zusätzlich haushaltswirksame Personalaufwendungen in Höhe von 168.750 €/Jahr bzw. 101.250 €/Jahr. e) Beitreibung und Vollstreckung Erfahrungsgemäß gehen 40 % aller Bußgeldverfahren in die Vollstreckung, die von der Abteilung Beitreibung der Stadtkämmerei betrieben wird. Beim Parkraummanagement sind dies vorrangig Kostenbescheide gem. § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Erwartet werden rund 20.000 zusätzliche Kostenbescheide und Bußgeldverfahren im Jahr, so dass rund 12.000 zusätzliche Vollstreckungsverfahren zu erwarten und damit unter Berücksichtigung strenger Maßstäbe ein zusätzlicher Bedarf von 4,0 Stellen bei der Stadtkämmerei bzw. zusätzlich haushaltswirksame Personalkosten in Höhe von rechnerisch 211.200 €/Jahr entstehen. f) Straßenverkehrsbehörde Die bisherigen Planungen sehen vor, die Parkgenehmigungen soweit wie möglich nach dem Vorbild der „Feinstaubplaketten“ online beantragen und bezahlen zu lassen. Begleitet durch werbende Öffentlichkeitsarbeit erwartet die Verwaltung, damit den Hauptanteil zur Ausgabe der Bewohnerparkausweise bewältigen zu können. Mit einer Vorortausgabe wird trotzdem das Bürgerbüro Stuttgart-West und auch Stuttgart-Mitte belastet sein. Unter vorgenannten technischen Voraussetzungen wird sich diese Arbeitsvermehrung aus heutiger Sicht mit vorhandenem Personal und vorhandener Technik bewältigen lassen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Einführung von parkbewirtschafteten Gebieten ist bekannt, dass entsprechende Planungen bei der realen Umsetzung zu einem erheblichen Arbeitsaufwand führen. Beschwerden und Anregungen erfolgen sehr detailbezogen und führen damit zu einer kleinteiligen fallbezogenen Bearbeitung. Erfahrungswerte aus anderen Bewirtschaftungsgebieten belegen, dass sehr viele Einwohner, denen ein Parkausweis versagt werden muss, in irgendeiner Weise Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen. Bei den Gewerbetreibenden wird die Gleichstellung mit Bewohnern im Einzelfall zu entscheiden sein. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand ergibt sich auch durch die Erteilung und insbesondere durch die Versagung von Ausnahmegenehmigungen und durch die Bearbeitung der daraus resultierenden Widersprüche. Diese zusätzlichen Aufgaben können nicht im Rahmen der täglichen Sachbearbeitung bewältigt werden. Sofern die Bewirtschaftung in einem Schritt für das gesamte Gebiet eingeführt wird, rechnet die Verwaltung zunächst mit einem auf 2 Jahre befristeten Bedarf einer Stelle bei der Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung. Die Befristung ist an die Erwartung geknüpft, dass nach einiger Zeit die Regelung anerkannt ist und sich z. B. Verdrängungseffekte auf ein Mindestmaß reduziert haben. Mit der Schaffung einen zeitlich befristeten Planstelle (Sachbearbeiter/-in Bes.Gr. EG 10) entstehen zusätzliche haushaltswirksame Personalaufwendungen in Höhe von rechnerisch 69.300 €/Jahr. 6. Erlöse a) Parkscheinautomaten Die Einnahmen aus den Parkscheinautomaten wurden dem Gutachten der Universität Stuttgart entnommen. Hier wurde für jedes Teilgebiet die tatsächlich mögliche Einnahmesituation berechnet, mögliche Verlagerungseffekte wurden generell mit 50 % Abnahme berücksichtigt. Daraus ergeben sich Einnahmen von 1,81 Mio. €/Jahr bzw. 1,63 Mio. €/Jahr Mehreinnahmen gegenüber heute für das Parkraummanagementgebiet. b) Parkausweise/Ausnahmegenehmigungen Die Zahl der zu erteilenden Ausweise ist nicht bekannt. Bei mehr als 10.000 vorhandenen Parkplätzen X 30,70 €/Jahr (Gebühr für Bewohnerausweis) ergeben sich mindestens 307.000 € jährliche Gebühreneinnahmen. Da einige der Berechtigen 120,00 € bezahlen müssen, da sie Betriebsinhaber, aber nicht Bewohner sind, liegt der tatsächliche Einnahmebetrag höher (bei 9.000 von Bewohnern genutzten Stellplätzen ca. 396.000 €/Jahr). c) Verkehrsüberwachung Eine/ein Beschäftigte(r) in der Verkehrsüberwachung erteilt rund 10.000 Verwarnungen/Jahr. Der jahresdurchschnittliche kassenwirksame Einnahmebetrag/Verwarnungsfall liegt bei rund 10,00 €. Diese Werte können seit vielen Jahren unter den gegebenen städtischen Verkehrsverhältnissen zuverlässig allen Kalkulationen zu Grunde gelegt werden. Zumindest in einer längeren Anfangsphase können diese Werte auch auf das bewirtschaftete Gebiet des Stadtbezirks West übertragen werden. Demnach sind beim Einsatz von 24 bzw. 16 (reinen) Überwachungskräften jährliche Gesamteinnahmen in Höhe von rund 2,4 Mio. € bzw. 1,6 Mio. € (bisher 400.000 €) zu erwarten. Diese Einnahmeerwartung basiert auf der vollen Deckung des rechnerisch ermittelten Stellenmehrbedarfs bei der Bußgeldstelle (vgl. Ziff. 5 d). Inwieweit dieser Ansatz mit der reduzierten Zahl neuer Stellen bei der Bußgeldstelle (vgl. Ziff. 5 d) ebenfalls erreicht werden kann, werden die Erfahrungen im Einführungsjahr 2011 zeigen. Zusammenstellung: Variante 1 Variante 2 Parkscheinautomaten: 1.810.000 €/Jahr 1.810.000 €/Jahr Verwarnungen: 2.400.000 €/Jahr 1.600.000 €/Jahr Bewohnerparkausweise: 276.300 €/Jahr 276.300 €/Jahr Ausweise für Betriebe: _120.000 €/Jahr __120.000 €/Jahr 4.606.300 €/Jahr 3.806.300 €/Jahr. 7. Ergebnis Mit den Mehrkosten und Mehrerlösen kann die Wirtschaftlichkeit der Parkraumbewirtschaftung für den Stuttgarter Westen abgeschätzt werden. Nach Verrechnung der jährlichen Kosten von ca. 2,5 Mio. € bzw. 2,0 Mio. € mit den Erlösen von ca. 4,6 Mio. € bzw. 3,8 Mio. € ergibt sich ein jährlicher Überschuss von ca. 2,1 Mio. € bzw. 1,8 Mio. €, wobei die Stadt im Gebiet bisher ca. 200.000 € aus Parkgebühren und Verwarnungen erwirtschaftet hat. Die genaue Aufstellung der Kosten und Erlöse ist aus den Anlagen 4 und 5 ersichtlich. 8. Konzept für Bezuschussung von neuen Stellplätzen für Bewohner Wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Verwendung der Erlöse für die Schaffung von Stellplätzen im Parkraummanagementgebiet Stuttgart-West. In erster Linie sollen private Investitionen durch eine Subventionierung unterstützt werden. Es wird vorgeschlagen, eine Förderung von nicht baurechtlich notwendigen privaten Stellplätzen von 50 % bis zu maximal 15.000 € vorzusehen. Diese Förderung kann aus Mitteln der Parkraumrücklage erfolgen, die Umsetzung kann nach einer gewissen Laufzeit des Parkraummanagements geprüft werden, wenn dessen Investitionskosten refinanziert sind. Diese Prüfung wird nach einem Zeitraum von 2 Jahren vorgeschlagen. Zweitens sind die Anstrengungen zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im Zusammenhang mit anstehenden Projekten zu verstärken. Beispiele dafür sind: - die Anwohnerparkgarage Rossbollengässle - die Anwohnerparkgarage am Friedrich-Eugens-Gymnasium - die Neuordnung des Geländes Olgahospital. Da diese Projekte bereits beschlossen sind, aber die Reserven in der Parkraumrücklage voraussichtlich nicht ausreichen werden, um das Parkraummanagement gleichzeitig mit diesen Vorhaben zu finanzieren, muss der Gemeinderat über die zeitlichen Prioritäten entscheiden. Dritter Baustein zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen ist die Optimierung des öffentlichen Straßenraums. Dort muss jedoch eine Abwägung zwischen den Belangen der Fußgänger, Radfahrer und der Aufenthaltsqualität vorgenommen werden. Die Stellplatzpotenziale im öffentlichen Straßenraum sind nach aktuellem Stand jedoch eher als gering einzuschätzen. 9. Weiteres Vorgehen Nach Bereitstellung der Mittel könnte mit der Umsetzung des Parkraummanagements baulich, organisatorisch und personell im Jahre 2010 begonnen werden. Darüber hinaus soll dann in mehreren öffentlichen Veranstaltungen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie maßgeblichen Firmen, Verbänden, Vereinen etc. das Parkraummanagement-Konzept erläutert werden. Die dabei gewonnenen Anregungen fließen in das Konzept ein. Die Investitionsmittel (Parkscheinautomaten, Ausstattung des Personals) müssen in zwei Raten in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 veranschlagt werden. Die Verwaltung kann damit die notwendige Ausschreibung, Beschaffung und Aufstellung der Parkscheinautomaten und die Ausrüstung des Überwachungspersonals im Laufe des Jahres 2010 tätigen. Mit der Ausgabe der notwendigen Parkausweise würde nach den Sommerferien, z. B. ab dem Monat September 2010, begonnen werden, so dass zum Bewirtschaftungsbeginn die Berechtigten ausgestattet sind. Die erforderlichen Stellenschaffungen – Ausnahme Sachbearbeitung bei der Verkehrsbehörde - erfolgen zum Stellenplan 2011. Bewirtschaftungsbeginn für das gesamte Lizenzgebiet Stuttgart-West ist der 1. März 2011, so dass ab diesem Zeitpunkt Gebühreneinnahmen kassenmäßig zur Deckung zur Verfügung stehen. 10. Ausblick Die weitere Projektumsetzung ab 2011 wird von der Universität Stuttgart fachlich begleitet. Auf diese Art und Weise können erforderliche Konzeptverbesserungen kurzfristig erkannt und umgesetzt werden. Dazu gehört z. B. der Umgang mit Verdrängungseffekten in unbewirtschaftete Bereiche außerhalb des Parkraummanagement-Gebiets. Die Erfahrung der Stadt München, die in großen Teilen des Stadtgebiets innerhalb des Mittleren Rings Parklizenzgebiete dieser Art verwirklicht hat, ist durchweg positiv. Die Verwaltung erwartet daher, dass sich diese Ziele (vgl. auch GRDrs 407/2008) auch im Stuttgarter Westen erreichen lassen. Eine inhaltliche und finanzielle Bewertung der Maßnahme sollte nach Auffassung der Verwaltung allerdings erst im Anschluss an einen zweijährigen Betrieb nach der vollständigen Umsetzung des Bewirtschaftungskonzepts erfolgen. Im vorgeschlagenen Falle stünde für eine Evaluation und begleitender politischer Diskussion das Jahr 2013 an, so dass zum Ende dieses Jahres eventuell erforderliche Korrekturen für den Doppelhaushalt 2014/2015 beschlossen werden könnten. Die Stadtverwaltung erarbeitet bis zum Zeitpunkt der Einführung des Parkraummanagements einen Gesamtplan zur Schaffung neuer Stellplätze, der zeitabhängig Potenziale aufzeigen soll (z. B. Rossbollengässle, Tiefgarage FEG, Neubebauung Gelände Olga-Hospital usw.). Zusammen mit der Information über das Parkraummanagement soll für die Nutzung anderer Verkehrsmittel, die Einführung des Jobtickets für ansässige Firmen, die Nutzung von Carsharing und des Pendlernetzes, die Angebote für den Radverkehr usw. geworben werden. 11. Alternative Umsetzung in Stufen Auch wenn relativ umfangreiche Investitions-, Betriebs- und Personalkosten zur Einführung und Unterhaltung des Konzepts erforderlich sind, ist eine stufenweise Einführung über einen längeren Zeitraum grundsätzlich möglich, jedoch aus fachlicher Sicht und aus den Erfahrungen mit den bestehenden Gebieten als kritisch zu bewerten. Die Einführung in nur einem Teilgebiet würde sofort zu einer Verdrängung in andere Gebiete führen. Dies würde eine kurzfristige Gebietserweiterung notwendig machen, verbunden jedoch mit zeitweise hohen Belastungen für die Bevölkerung und einem umfangreichen Beschwerdemanagement in der Verwaltung. Dies lässt sich durch die sukzessive Umsetzung des Parkraummanagements im Gesamtgebiet vermeiden. Auch bei dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Ansatz einer Einführung im Gesamtgebiet ist eine Streckung der Investitionen auf zwei Jahre denkbar, ein größerer Zeitraum sollte jedoch nicht gewählt werden. Auf die in der Anlage 4 dargestellten Varianten wird verwiesen. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 5 dargestellt. Die Finanzierung der Investitionen von 2,7 Mio. € (einschließlich der vorab notwendigen Öffentlichkeitsarbeit) könnte aus den Mitteln der Parkraumrücklage erfolgen. Allerdings konkurriert diese Investition mit folgenden geplanten Projekten: Tiefgarage Kursaal (ca. 3,0 Mio. €), die Anwohnergaragen Rossbollengässle (ca. 2,0 Mio. €) und Friedrich-Eugens-Gymnasium (ca. 1,2 Mio. €). Aus heutiger Sicht stehen zur Finanzierung des Parkraumkonzepts ca. 1,0 Mio. € in 2010 zur Verfügung. Der Differenzbetrag von ca.1,7 Mio. € könnte durch die Zurückstellung eines der o. a. Vorhaben finanziert werden. Die Erlöse aus dem Parkraummanagement-Konzept (Überschüsse aus Gebühren und Überwachung) fließen den Mitteln der Parkraumrücklage ab 2011 zu und dienen der zeitnahen Umsetzung der o. a. Anwohnergaragen für den Stuttgarter Westen als erste Infrastrukturprojekte des Konzepts sowie der Förderung von privaten Stellplätzen. Beteiligte Stellen Referat WFB OB/82 Referat AK Der Bezirksbeirat West wird informiert Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Keine