Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO / 67
GRDrs 1167/2002
Stuttgart,
02/26/2003



Höhenpark Killesberg
- Erlass einer Nutzungsordnung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
18.03.2003
26.03.2003
27.03.2003



Beschlußantrag:

Dieser Beschluss wird nicht in das Gemeinderatsauftragssystem übernommen.
  1. Der als Anlage beigefügten Nutzungsordnung für den Höhenpark Killesberg wird zugestimmt.
  2. Mit Inkrafttreten der Nutzungsordnung für den Höhenpark Killesberg ist dieser eine öffentliche Grünfläche im Sinne der Benutzungsordnung für die öffentlichen Grünflächen der Stadt Stuttgart vom 5. Juli 1971.


Begründung:


Seit der Integration des Höhenparks Killesberg in das “Grüne U” hat die Zahl der Besucherinnen und Besucher des Parks erfreulicherweise stark zugenommen und beläuft sich nach vorsichtiger Schätzung auf 1,5 Millionen Gäste pro Jahr. Der Zugang ist nunmehr möglich über Haupteingang Messe U7, Cannstatter Eingang, Feuerbacher Eingang, 2 Überführungen- und 1 Unterführung an der Stresemannstraße, Messeeingang Hauptwache, Menzelstraße sowie Lenbachstraße. Neben dem hohen Freizeitwert gilt der Höhenpark Killesberg als einziges gut erhaltenes Beispiel für die Gartenbaukunst der 30er Jahre in Deutschland und ist als Sachgesamtheit nach § 2 Denkmalschutzgesetz als erhaltenswertes Denkmal eingetragen.

In der Gesamtanlage befinden sich verschiedene Schaugärten, wie z. B. der Rosengarten im Tal der Rosen, die Staudenterrassen, der Primelgarten, der Dahliengarten, der Polsterstaudenhang und die Wechselflorflächen der Sommerblumenwiese. Die Pflege dieser Anlagen ist gärtnerisch besonders aufwändig. Besondere Attraktionen sind auch die historische Kleinbahn und der Streichelzoo. Im Stadtgebiet gibt es keine Grünanlage, die eine vergleichbar intensive Pflege benötigt. Der Höhenpark Killesberg wurde deshalb auch bisher im Haushaltsplan in einem eigenen Unterabschnitt geführt und wird künftig in den Produktberichten gesondert dargestellt.

Bis 1992 wurde für den Zugang zum Höhenpark Killesberg während der Parksaison von Mai bis Oktober ein Eintrittsgeld in geringer Höhe erhoben. Nach Kassenschluss war der Park frei zugänglich. Der Zugang erfolgte über den Cannstatter Eingang, den Feuerbacher Eingang und die Messeeingänge. Nach der Internationalen Gartenbauausstellung IGA 93 und dem erfolgten Rückbau hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 6. April 1995 beschlossen, künftig kein Eintrittsgeld mehr für den Höhenpark zu erheben und den Zugang grundsätzlich offen zu halten.

Vandalismus und Zerstörungen haben, nachdem der Park frei zugänglich ist, in den letzten Jahren stark zugenommen. Ebenso problematisch sind die Zunahme der Vermüllung und der Verunreinigungen durch Hunde sowie die Zerstörungen und Gefahren durch Radfahrer und Skater. Für die Beseitigung der Zerstörungen, Beschädigungen und Farbschmierereien (Sprayer) sowie zur Müllbeseitigung ist ein jährlicher Aufwand von ca. 50.000 € erforderlich. Es handelt sich dabei vor allem um immer wieder auftretende Beschädigungen an Beleuchtungseinrichtungen, Sitzbänken, Abfallbehältern, Leitsystem und Vegetationsflächen. In dieser Summe sind Schäden, wie sie z. B. durch das Befahren der Sandsteintreppen durch Inliner und Skater entstehen, noch nicht enthalten. Vor der Öffnung des Parks lagen die Kosten für die Beseitigung mutwillig verursachter Schäden bei maximal 5.000 €/Jahr. Die Schäden werden vor allem bei schönem Wetter ganztägig und in den Nachtstunden verursacht. Insgesamt ist festzustellen, dass sich der Park zu einem In-Treff der Jugend, mit allen Vor- und Nachteilen, entwickelt hat. Zur Erhöhung der Sicherheit im Höhenpark Killesberg hat 1998 die Landespolizeidirektion Stuttgart II, Polizeirevier Mönchhaldenstraße, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt und mit Zustimmung des Sicherheitsbeirats Stuttgart-Nord ein Konzept zur kommunalen Kriminalprävention entwickelt. Im Rahmen dieses Konzeptes wird seither ein Polizeifreiwilliger als Sicherheitspate eingesetzt. Ebenso sind zwei Sauberkeitspaten ehrenamtlich im Höhenpark tätig. Mit diesen Maßnahmen konnten die Beschädigungen und Verunreinigungen jedoch bisher nicht wirkungsvoll eingedämmt werden.

In Abstimmung mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II soll nunmehr durch eine Nutzungsordnung für den Höhenpark Killesberg dieser weitergehend geschützt werden, als dies in der Benutzungsordnung für die öffentlichen Grünflächen der Stadt Stuttgart vom 5.7.1971 und in der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 15.7.1999 vorgesehen ist. Die Präsenz der Landespolizeidirektion und des städtischen Polizeivollzugsdienstes sollen erhöht und Verstöße gegen die besondere Nutzungsordnung für den Höhenpark Killesberg und die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung konsequent geahndet werden.

Die Nutzungsordnung wird als deutlicher Hinweis an den Eingängen zum Höhenpark angebracht. Dabei wird auf die Geltung der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung und damit auch auf § 18 Polizeigesetz hingewiesen, wonach für Ordnungswidrigkeiten Bußgelder von bis zu 5.112,92 Euro vorgesehen sind. Das gärtnerische Personal erhält Arbeitskleidung mit der Aufschrift “Garten- und Friedhofsamt” und Dienstausweise. Damit soll bei Hinweisen auf die Einhaltung der Nutzungsordnung die Akzeptanz durch die Parkbesucher erhöht werden.

Die in Abstimmung mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II erstellte Nutzungsordnung lässt als wesentliche Neuerung Ballspiele auf einer hierfür ausgewiesenen Fläche im Tal der Rosen zu. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich in den letzten Jahren, obwohl Ballspiele bisher nicht erlaubt waren, im Tal der Rosen eine Art Freizeitfußballplatz etabliert hat. Außerdem dürfen Kinder zukünftig in Begleitung Erwachsener den Park mit Fahrrädern, Rollerskates, Inlineskatern, Skateboards und ähnlichen Sport- und Spielgeräten befahren. Auch hiermit wird der tatsächlichen Situation und dem Umstand Rechnung getragen, dass der Höhenpark von vielen Familien mit Kindern besucht wird. Störend sind nicht Kinder in Begleitung der Eltern, sondern Jugendliche und Erwachsene, die rücksichtslos durch das Gelände fahren.

Beteiligte Stellen

Vorlage und Nutzungsordnung wurden mit dem Amt für öffentliche Ordnung und der Landespolizeidirektion Stuttgart II abgestimmt. Der Bezirksbeirat Nord wurde beteiligt.


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 186/2002 der F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion vom 27.05.2002
Antrag Nr. 125/2002 von Herrn Stadtrat Jürgen Zeeb (Freie Wähler) vom 09.04.2002
Antrag Nr. 658/2001 der F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion vom 09.11.2001
Antrag Nr. 228/2001 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17.05.2001
Antrag Nr. 24/2001 der F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion vom 20.03.2001
Antrag Nr. 4/2001 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 10.01.2001



Jürgen Beck

Anlagen



Nutzungsordnung