Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
204
1
VerhandlungDrucksache:
417/2005
GZ:
T
Sitzungstermin: 22.06.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Neubau einer zweigruppigen städtischen Tagesein-
richtung (Hort) für Kinder auf dem Gelände der Prag-
schule, Friedhofstraße 74

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 13.06.2005, öffentlich, Nr. 37,
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 20.06.2005, öffentlich, Nr. 56
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2005, öffentlich, Nr. 336

Jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung einschließlich Ergänzung
in Ziffer 5


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 06.06.2005, GRDrs 417/2005. Die folgende, vom Jugendhilfeausschuss am 13.06.2005 beschlossene Ergänzung der Beschlussantragsziffer 5 liegt dem Ausschuss durch die Tischvorlage des Technischen Referats vom 17.06.2005, vor:


EBM Föll stellt zum nachfolgend aufgeführten Beschlussantrag:

1. Dem Neubau der Tageseinrichtung (Hort) für Kinder auf dem Gelände der Pragchule, Friedhofstraße 74, in Stuttgart Mitte/Nord mit 2 Gruppen und insgesamt 40 Plätzen, nach den Plänen der Architekten N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) in 70173 Stuttgart

und den vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom Mai 2005 mit Gesamtkosten in Höhe von € 1.150.000,-
einschließlich Einrichtungskosten wird zugestimmt.

Es wurde ein Förderbetrag aus IZBB-Mitteln in Höhe von 622.000,- € bewilligt. Der Zuschuss für bauliche Investitionen beträgt 562.000,- €, der für Ausstattung und Einrichtung 60.000,- €.


2. Die Gesamtkosten von 1.150.000 € werden im Vermögenshaushalt wie folgt gedeckt:

AHSt. 2.4640.9400.000-0122 (Bau)
2005: 473.100 €
2006: 635.900 €
AHSt. 2.4640.9350.000-0122 (Einrichtung)
2006: 41.000 €

Die Gesamtkosten der Maßnahme sind durch die im Doppelhaushalt 2004/2005 veranschlagten Mittel aus der IZBB-Baupauschale und die Fördermittel des Bundes finanziert.

3. Bei der AHSt. 2.4640.9400.000-0122 wird im Vermögenshaushalt im Jahr 2005 eine außerplanmäßige Ausgabe von 473.100 € zugelassen.

4. Die Deckung erfolgt durch Sperrung in gleicher Höhe bei der
AHSt. 2.2912.9499.000-0900 (IZBB-Programm, Baupauschale)

5. Von dem zusätzlichen Personalbedarf wird Kenntnis genommen.
Die Betriebsträgerschaft für den Hort wird ausgeschrieben. Findet sich kein freier Träger dafür, wird die Stadt (Jugendamt) die Betriebsträgerschaft übernehmen.

fest: