Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 740/2009
Stuttgart,
09/30/2009



B 10-Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
Projektbeschluss und Bericht zum weiteren Vorgehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.10.2009
07.10.2009
08.10.2009



Beschlußantrag:

Der Realisierung des Projekts B 10-Rosensteintunnel wird vorbehaltlich der rechtskräftigen Festsetzung des Bebauungsplans und vorbehaltlich der Finanzierung der Zuschüsse im Staatshaushaltsplan des Landes zugestimmt. Vom Bericht zum Projektstand und zum weiteren Vorgehen wird zustimmend Kenntnis genommen.


Begründung:


Allgemeines
Mit dem Beschluss vom 23.05.2006 (GRDrs.113/2006) hat der Ausschuss für Umwelt und Technik der Weiterführung der Planungen für den Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Pragstraße und Uferstraße auf Grundlage der Variante L zugestimmt.


Stand der Planungen
Am 08.05.2007 (GRDrs.237/2007) hat der Ausschuss für Umwelt und Technik der Vergabe von Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) zugestimmt. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde im Juni 2008 mit der Einreichung des Zuschussantrags abgeschlossen. Weiterhin hat der Ausschuss für Umwelt und Technik am 01.07.2008 (GRDrs 402/2008) der Vergabe von Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 7 (Vorbereitung der Vergabe) zugestimmt. Letztmals wurde
über den Stand des Bebauungsplanverfahrens in der UTA Arbeitsgruppe Rosensteintunnel am 18.11.2008 berichtet.

Die Ausschreibungsunterlagen für die vorgezogenen Leitungsverlegungen im Bereich Berger Sprudler und in der Neckartalstraße liegen vor. Die Ausschreibungsunterlagen für die Tunnelrohbauarbeiten der B 10/14-Verbindung am Leuze werden derzeit vorbereitet und bis Ende 2009 vorliegen. Die Ausgabe der Ausschreibung kann erst nach dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen.


Terminsituation
Das vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung betriebene Bebauungsplanverfahren Rosensteintunnel/Leuzetunnel (Ca 264) ist noch nicht abgeschlossen. Nach der aktuellen Zeitplanung für das Bebauungsplanverfahren ist eine Verschiebung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan (UTA vom 23.05.2006, GRDrs 113/2006 und Protokoll UTA Arbeitsgruppe Rosensteintunnel vom 18.11.2008) zu erwarten. Danach ist mit einem Auslegungsbeschluss erst im April 2010 und dem Satzungsbeschluss frühestens im Dezember 2010 zu rechnen. Falls durch Planänderungen eine zweite öffentliche Auslage notwendig wird, kann sich der Satzungsbeschluss um bis zu 7 Monate verschieben.

Die Vergabe der Rohbauarbeiten für die B 10/B14-Verbindung am Leuze war unter der Voraussetzung eines rechtskräftigen Bebauungsplans ursprünglich für Anfang 2010, ein Baubeginn im Frühjahr 2010 vorgesehen (UTA vom 31.03.2009 GRDrs 218/2009).
Zeitlich versetzt war die Vergabe der Bauleistungen für den B 10-Rosensteintunnel für Ende 2010 und ein Baubeginn Anfang 2011 vorgesehen. Wegen verkehrlicher Abhängigkeiten zur B 10/B14-Verbindung am Leuze (u. a. eingleisiger Stadtbahnbetrieb bis Haltestelle Wilhelma) muss die Vergabe der Bauleistungen für den Rosensteintunnel zeitlich versetzt erfolgen.

Aufgrund des noch laufenden Bebauungsplanverfahrens kann eine Vergabe der Bauarbeiten für die B 10/14-Verbindung am Leuze frühestens in der ersten Jahreshälfte 2011 und für den Rosensteintunnel erst im Frühjahr 2012 erfolgen. Die im Sommer 2009 vorgesehenen vorbereitenden Arbeiten (Leitungsverlegungen) mussten auf Grund der geschilderten zeitlichen Abhängigkeiten auf das Jahr 2010 verschoben werden.


Kostensituation
Im Hinblick auf die aktuelle Kostenentwicklung wurden die Planungen nochmals überprüft.

In der Wunschliste für den Doppelhaushalt 2010/2011 wurden vom Tiefbauamt für die Maßnahme „B 10-Rosensteintunnel“ Mehrkosten in Höhe von rund 5,5 Mio. € angemeldet. Im Doppelhaushalt 2008/2009 wurden für die Maßnahme insgesamt 188 Mio. € bereitgestellt, so dass sich der Gesamtfinanzbedarf für die Maßnahme nun auf insgesamt 193,5 Mio. € erhöht.

Gründe für die Mehrkosten in Höhe von rund 5,5 Mio. €:

· Baupreissteigerung von 1 % pro Jahr auf Grund von höheren Material- und Rohstoffpreisen. (Ansatz: 2 Jahre von Dezember 2007 bis Dezember 2009): · Provisorische Verkehrsführungen während der Bauzeit: · Dynamische Verkehrssteuerung: · Teilabbruch/Umbau Wasserwerk Berg: · Landschaftsplanung: · Anteilige Baunebenkosten bezogen auf die vorgenannten Kosten:
Für die o.g. Mehrkosten sind Zuschussmittel in Höhe von rund 3,0 Mio. € zu erwarten. Aus den Mehrkosten ergibt sich daher -eine Nettobelastung für den städtischen Haushalt in Höhe von rund 2,5 Mio. €.

Für den Zeitraum von 2 Jahren seit der Kostenschätzung im Jahr 2007 wurde eine Baupreissteigerung von 1 % angesetzt. Die Entwicklung der Baupreise lässt sich nur schwer vorhersagen. Die Baupreissteigerung wurde jedoch im Hinblick auf die Baupreisindices der vergangenen Jahre eher niedrig angesetzt.


Zuschusssituation nach Entflechtungsgesetz
Der Förderantrag für die Gesamtmaßnahme B 10-Rosensteintunnel wurde bereits im Juni 2008 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht.

Mit Schreiben vom 30.04.2008 hat das Land seine Absicht bekräftigt, der Stadt in Abhängigkeit der Kompensationszahlungen des Bundes bis zum Jahr 2019 jährliche Zuwendungstranchen von maximal 13,3 Mio. € zu gewähren. Für die Jahre 2010 bis 2019 errechnet sich hieraus ein maximales „Zuschussbudget“ von 133 Mio. € für die Stadt.

Unter Berücksichtigung bereits bewilligter Mittel in Höhe von rund 18 Mio. € für laufende Projekte stehen somit 115 Mio. € für das Projekt B 10-Rosensteintunnel zur Verfügung, die hierfür auch benötigt werden. Für die Bewilligung dieser Mittel ist es erforderlich, dass im Staatshaushaltsplan 2010/2011 des Landes entsprechende Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden. Mit einer Bewilligung ist daher frühestens im April 2010 zu rechnen. Damit die Mittel im kommenden Staatshaushaltsplan eingestellt werden können, erwartet das Land eine klare Aussage von der Stadt hinsichtlich der Realisierung des Projekts. Aus diesem Grund wird mit der vorliegenden Vorlage der Projektbeschluss gefasst.

Sollte eine weitere zeitliche Verschiebung des Projekts eintreten, werden entsprechende Zuschüsse verloren gehen, da die jährlichen Zuwendungstranchen von 13,3 Mio. € dann nicht mehr ausgeschöpft werden können.


Weiteres Vorgehen
Der Auslegungsbeschluss für den Bebbauungsplan Rosensteintunnel/Leuzetunnel (Ca 264) wird weiter für das Frühjahr 2010 vorbereitet. Die Auslegung erfolgt unmittelbar daran anschließend, so dass möglichst der Satzungsbeschluss im Dezember 2010 gefasst werden kann.

Die Arbeiten zur Leitungsverlegung sollen im Frühjahr 2010 neu ausgeschrieben werden. Unter der Voraussetzung der Zuschussbewilligung durch das Land soll der Baubeginn noch in der ersten Jahreshälfte 2010 erfolgen. Parallel werden die Arbeiten zur notwendigen Kampfmittelräumung im Rosensteinpark vorbereitet, so dass im Winter 2010/2011 die Räumung durchgeführt werden kann. Um die Auswirkungen auf den Rosensteinpark und den Betrieb der Wilhelma zu reduzieren ist dies nur im Winter möglich. Die Auswirkungen auf den Wilhelmabetrieb sind vor allem dann zu beachten, wenn bei der Aufgrabung der Verdachtspunkte aus der Luftbildauswertung tatsächlich Blindgänger gefunden werden, die dann fachgerecht entsorgt werden müssen. Der Baubeginn für die B10 / B14-Verbindung am Leuze wäre in der ersten Jahreshälfte 2011 möglich.

Die veränderte Terminsituation ist mit Blick auf den ab dem Jahr 2012 geplanten Bau der neuen Neckarbrücke im Rahmen von Stuttgart 21 äußerst eng. Die Arbeiten zum Bau der B 10/B14-Verbindung am Leuze müssen deshalb spätestens in der ersten Jahreshälfte 2011 begonnen werden, da dort im Bereich des Kurztunnels die Baustellenzufahrt zur Andienung der S 21-Brückenbaustelle (und später für den Ausbau des S- und Fernbahntunnels) rechtzeitig zur Verfügung stehen muss. Im Bereich der Neckartalstraße sind zwischen der alten Bahnbrücke über den Neckar bis auf Höhe Eingang Wilhelma Kanalverlegungsarbeiten für den B 10-Rosensteintunnel notwendig. Die Kanäle müssen vor dem Bau der neuen Neckarbrücke verlegt werden, da hinsichtlich der Logistikflächen und der Baustellenandienung der Brücke keine gleichzeitige Baustellenabwicklung möglich ist. Die Kanalverlegungsarbeiten müssen daher Anfang 2011 beginnen.

Inwiefern sich terminliche Unverträglichkeiten mit dem Bahnprojekt ergeben, kann schlussendlich jedoch erst nach der Vorlage eines konkreten Terminplans durch die DB AG abgeschätzt werden.

Der Baubeginn für den Rosensteintunnel könnte damit im Frühjahr 2012 erfolgen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme wäre im Jahr 2017 möglich.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten erhöhen sich von 188 Mio. € auf 193,5 Mio. €. Die Bewilligung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 5,5 Mio. € muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 erfolgen. Bei Gesamtkosten in Höhe von 193,5 Mio. € ist mit einem Zuschuss in Höhe von 115 Mio. € zu rechnen.



Beteiligte Stellen

Referate WFB, StU

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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