Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
94
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Verhandlung
Drucksache:
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GZ:
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Sitzungstermin:
03/06/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:
die Vorsitzende, BM Murawski, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung:
Herr Häbe
kr
Betreff:
Verkauf in den Pausen durch Schulhausmeister
- Antrag Nr. 76/2002 von StR Föll (CDU),
StRin A. Schmid (CDU) und StR Stradingen (CDU)
vom 04.03.2002 -
Der im Betreff genannte Antrag ist diesem Protokoll beigefügt.
Zu Beginn der Beratungen zum Geschäftsbereich von BMin Dr. Magdowski bittet StR
Uhl
(CDU) im Namen seiner Fraktion die Verwaltung zum Antrag Nr. 76/2002 Stellung zu nehmen.
Nachdem sich laut Feststellung von BMin
Dr. Magdowski
dagegen keine Einwendungen erheben trägt sie vor, bereits zu Beginn der Veränderungen beim Schulhausbetreuungssystem habe die Verwaltung von möglichen Problemen in der Übergangszeit gesprochen. An vielen Schulen werde derzeit der Pausenverkauf durch Privatfirmen oder von der Schulgemeinde jeweils in Abstimmung mit den Hausmeistern durchgeführt.
In der Folge berichtet Frau
Korn
, Auslöser des Rundschreibens ihres Amtes an die Schulen, das offensichtlich auch an die Presse gelangt sei, sei die Tatsache gewesen, dass der Pausenverkauf auch in der Vergangenheit noch nie eine Hausmeisteraufgabe gewesen sei. Die entsprechende Dienstanweisung besage, dass der Hausmeister für den Pausenverkauf einen Beauftragten zu bestellen habe. Über das Werkvertragssystem hätten die Hausmeister dieser Anweisung zugegebenermaßen sehr viel einfacher innerhalb der Familie, ohne Beeinträchtigung der originären Hausmeisteraufgaben, nachkommen können. Im derzeitigen Übergangssystem gebe es nun das große Problem, dass Stellen auch für die Hausmeisterehefrauen angeboten würden, die Ehefrauen aber, da noch kein strukturiertes System existiere, auch in anderen Schulen arbeiteten. Diese Aufgabe, die an feste Zeiten gebunden sei und eine Nebentätigkeit mit Nebenverdienst darstelle, müsse außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden. Bei einem der in der Presseberichterstattung angeführten konkreten Fälle handle es sich um die Hedwig-Dohm-Schule. Dort sei mit Automaten eine Regelung gefunden worden. Diese könne der Hausmeister ohne weiteres auch in seiner Freizeit bestücken. Dennoch werde auf einen Pausenverkauf bestanden. Dieser würde sich nicht auf eine 20-minütige Verkaufstätigkeit beschränken, sondern durch dafür notwendige Arbeiten, wie Brötchen schmieren etc. würde die dafür eingesetzte Person eine dreiviertel Stunde bzw. eine Stunde je nach Organisation aus dem eigentlich Schulbetrieb herausgezogen. Das Schulverwaltungsamt wäre bereit, im Einvernehmen mit der Schulleitung, eine Zwischenlösung zu finden. Dazu müsste morgens eine zweite Pause eingeschoben werden und die Schulleitung müsste einverstanden sein, dass in dieser Zeit keine Hausmeisterdienste erbracht würden. Diese Pause könnte dann als Freizeit gewertet werden. Rechtlich sei dies nicht anders möglich.
Zu beachten sei, dass in der Überleitung auf das neue Verbundsystem keine Fakten geschaffen werden welche die Umsetzung des Verbundsystems behindern. In der Bemessung der Hausmeisterstellen sei der Pausenverkauf nicht eingebunden.
Die Sachlage in der Hauswirtschaftlichen Schule Ost stelle sich anders dar. Sie habe mit der Schulleitung über den Zeitungsartikel gesprochen. Dabei sei ihr von dort erklärt worden, dass sich im nächsten Umfeld der Schule Bäckereien, Metzgereien etc. befänden, bei denen sich die erwachsenen Schüler bedienen könnten. Bis vor zwei Jahren habe es dort überhaupt keinen Pausenverkauf gegeben. Von der Schulleitung sei sie autorisiert dieses hier darzustellen, da die Inhalte des Zeitungsartikels damit nicht übereinstimmten. Der Schulleiter lege Wert darauf, dass er nichts anderes wie von ihr heute ausgeführt, gegenüber der Zeitung gesagt habe.
Zusammenfassend stellt sie fest:
- Aufgrund des Schreibens des Schulverwaltungsamts hat lediglich die Hedwig-Dohm-Schule einen schriftlichen Antrag gestellt.
- Bei Anfragen haben die Schulleitungen, nachdem die Sachlage von ihr wie vorstehend dargelegt worden ist, Verständnis gezeigt.
Überzeugt zeigt sie sich davon, dass Einzelfälle z. B. auch im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hausmeisterehefrauen im Einvernehmen mit den Schulen geklärt werden können.
Bei der Hedwig-Dohm-Schule sieht StRin
A. Schmid
(CDU) kein großes Problem. Der Hausmeister erledige die vorbereiteten Arbeiten für den Pausenverkauf außerhalb seiner Arbeitszeit. Es gehe lediglich um den konkreten Einsatz in der Pause. Es müsse doch eine Regelung möglich sein, dass er durch Nachleisten/Verlängerung seiner Arbeitszeit den Pausenverkauf weiter durchführen könne. Die Stadt als Schulträger stehe in der Pflicht auf dem bisherigen Niveau den Pausenverkauf auch in Zukunft sicherzustellen. Nach Aussage der geschäftsführenden Schulleiter aller Schularten gebe es in anderen Schulen durchaus Regelungsbedarfe. Es müssten Regelungen gefunden werden, die sich nicht auf den Schulbetrieb auswirkten. Nicht zuletzt durch den Pausenverkauf, durch die dabei stattfindenden Kontakte, seien die Hausmeister an ihrer Schule verwurzelt.
An den Antrag Nr. 77/2002 der SPD-Gemeinderatsfraktion "Leider wieder: Schulhausbetreuungssystem", der in der Verwaltungsausschusssitzung am 20.03.2002 aufgerufen werden soll, erinnert StRin
Gröger
(SPD). Dabei, so die Stadträtin, solle ein Sprecher der geschäftsführenden Schulleiter aus der Praxis heraus dem Verwaltungsausschuss berichten. Nicht nur ein Lösungsansatz gehöre angesichts der unterschiedlichen Schulstrukturen gefunden.
Von StR
J. Zeeb
(FW) wird die Meinung vertreten, die derzeit im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Schulhausbetreuungssystems stattfindenden Gespräche nicht noch zusätzlich mit der Problematik "Pausenverkauf" zu belasten. Dieses Thema müsse separat behandelt werden. Der Verkauf in den Pausen könne durch engagierte Eltern, durch Schüler, durch Bäcker, durch Metzger etc. geschehen und möglicherweise auch durch Hausmeister/Hausmeisterinnen. Bei einem so komplexen Thema dürfe kein Schnellschuss erfolgen. Dem schließt sich StRin
Werwigk-Hertneck
(FDP/DVP) an.
Um Darstellung bittet StRin
Ulmer
(SPD), ob das Schulverwaltungsamt in diesem Bereich Unterstützung von anderen Verwaltungsteilen benötigt.
Für die CDU-Gemeinderatsfraktion macht in der Folge StR
Föll
deutlich, Ziel müsse zunächst einmal sein, die vorhandenen Strukturen aufrecht zu erhalten, wie immer sich diese dann auch entwickelten. Er betont, das Thema Pausenverkauf müsse doch über eine Nebentätigkeitsgenehmigung geregelt werden können. Die Verwaltung müsse hier flexibel auf die vorhandenen Strukturen eingehen. Sollte eine bestehende Dienstanweisung dazu keinen Spielraum lassen, müsste diese geändert werden.
Zum Stichwort Nebentätigkeiten trägt BM
Murawski
vor, nach geltender Rechtslage dürfe eine Nebentätigkeit nicht unmittelbar/nahezu zur eigentlichen Dienstaufgabe gehören. Ein typisches Beispiel für die Genehmigung einer Nebentätigkeit stelle dar, wenn ein Amtsleiter eine Dozententätigkeit an der Fachhochschule wahrnehme, denn dabei gebe es keinerlei Berührungspunkte. Der Amtsleiter berichte an der Fachhochschule aus seiner beruflichen Praxis, und es komme dabei mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben nicht zu einem Interessenkonflikt. Da sich der Pausenverkauf in den selben Räumlichkeiten abspiele, in denen der Hausmeister seinen Dienst versehe, hätte er erhebliche Bedenken eine Nebentätigkeitsgenehmigung auszustellen. Sollte der von Frau Korn vorgeschlagene Weg nicht verfolgt werden, gebe es unter Umständen Probleme bei der Einsatzplanung beim neu angedachten Organisationsmodell.
Gegen Ende der Aussprache informiert BMin
Dr. Magdowski
abhebend auf eine von ihr in anderen Städten Baden-Württembergs durchgeführten Umfrage, in der Regel werde der Pausenverkauf von den Schulgemeinden vor Ort mit organisiert. Wie bereits von Frau Korn ausgeführt, sei der Presseartikel zur Hauswirtschaftlichen Schule Ost nicht durch Äußerungen der Schulleitung entstanden, sondern dieser sei von denjenigen die an Verkaufsmöglichkeiten interessiert seien, forciert worden.
Andere Städte hätten angestellte Hausmeister die den Pausenverkauf nicht als Hauptaufgabe durchführen könnten. Beim Pausenverkauf seien Beauftragte unabhängig vom städtischen System tätig. Natürlich wäre es möglich, den Pausenverkauf als Hauptaufgabe der Schulhausmeister zu definieren. Dies wäre ein sauberer Weg, der allerdings zu keinem Nebenverdienst der Hausmeister führe und eventuell lehnten die Hausmeister daher diesen Weg ab. Die Genehmigung einer Nebentätigkeit während der Dienstzeit hätte auch bezogen auf die Stadtverwaltung Signalwirkung. Die Frage stelle sich, ob eine Nebentätigkeit während der Dienstzeit gewollt werde, oder ob eine Pausenlösung (Aufhebung der Dienstzeit für diesen Zeitraum) im Einvernehmen mit den Schulleitungen angestrebt werden sollte. Genau dieses habe Frau Korn vorgetragen. Auch bei einer Pausenlösung wäre natürlich eine Nebentätigkeitsgenehmigung notwendig. Diese würde sich dann allerdings auf einen Zeitraum außerhalb der Dienstzeit beziehen.
Andere Städte würden sich teilweise damit behelfen, dass die Ehefrauen der Hausmeister, die in den anderen Städten keine Verträge mit der jeweiligen Stadt hätten, den Pausenverkauf durchführten. Diese hätten dafür ein Gewerbe angemeldet und dies funktioniere ohne Probleme. Da allerdings in Stuttgart den Ehefrauen aber nochmals Verträge mit der Stadt angeboten worden seien, greife diese Lösungsmöglichkeit nicht. Die Verwaltung arbeite daran, dass die Schulkinder nicht die Leidtragenden seien.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, schließt sie diesen Tagesordnungspunkt ab.