Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 6/2009
Stuttgart,
01/14/2009



Mitwirkungsverfahren nach § 72 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz "Optimierter Regiebetrieb Erziehung, Bildung und Betreuung"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.01.2009



Beschlußantrag:

Im Verfahren der Mitwirkung nach § 72 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz wird entschieden:

1. Die Aufbauorganisation des Jugendamts wird im Sinne der Gemeinderatsdrucksache Nr. 828/2008 geführt. 2. Die Personalvertretung wird entsprechend des Landespersonalvertretungsgesetzes an den zu erarbeitenden Konzepten (GRDrs 828/2008, Beschlussantrag Ziffer 3) beteiligt. 3. Die Personalvertretung wird - entsprechend des Landespersonalvertretungsgesetzes - an den weiteren Organisationsentwicklungsschritten zur Bildung von Beratungszentren beteiligt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit der Personalvertretung des Jugendamts konnte hinsichtlich der Gemeinderatsdrucksache Nr. 828/2008 keine Einigung erzielt werden.

Die Personalvertretung (siehe Anlage 1) beantragt, die Ziffer 2 des Beschlussantrags dahingehend zu verändern, den Regiebetrieb nicht zu bilden, sondern zunächst einen Organisationsentwicklungsprozess zu beginnen. Ziffer 3 des Beschlussantrags soll dahingehend verändert werden, dass die Finanzierungssystematik des Regiebetriebs das fachliche Ziel der Bildungspartnerschaft mit stärkerer Vernetzung fördert.

Die Verwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit, neben wirtschaftlichen Zielen und dem Wunsch nach mehr Flexibilität, weitere fachliche Ziele bei der Entwicklung von Finanzierungssystemen zu berücksichtigen ebenso wie die Notwendigkeit, die übrigen Bereiche des Jugendamtes weiter zu entwickeln. Diese Entwicklungsschritte sollten in einer neuen Abteilungsorganisationsstruktur aus Regiebetrieb und zwei Fachabteilungen für die Beratungsdienstleistungen erfolgen. Damit werden die Abteilungsleitungen in ihren neuen Rollen zu Protagonisten der fachlichen Ziele. Die Organisationsentwicklung aus alten Strukturen zu betreiben birgt die Gefahr, dass die Beteiligten das Ziel der Bildung eines Regiebetriebs aus den Augen verlieren.

Es besteht kein Grund, auf die Integration der bisherigen Abteilung Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften in die Fachabteilungen und die damit verbundene veränderte Ausrichtung bei der Wiederbesetzung der ausscheidenden Abteilungsleitung zu verzichten. Die bisherige Abteilung wird solange als Dienststelle unverändert weitergeführt, bis die notwendigen Strukturen der Ablauforganisation entwickelt sind.

Die Details der Argumentation der Personalvertretung im Beteiligungsverfahren sowie die Stellungnahme der Verwaltung können den Anlagen 2 und 3 entnommen werden.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1 Schreiben 51-PR an Herrn Oberbürgermeister zur Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss
Anlage 2 Schreiben 51-PR an 51-AL vom 02.12.2008, Ablehnung der Zustimmung zur Vorlage
Anlage 3 Antwortschreiben 51 vom 04.12.2008





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Vorlage62009.pdf