Landeshauptstadt Stuttgart Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser Gz: GZ: AK (10) - 5 | GRDrs 1371/2009 |
Stuttgart, | 12/01/2009 |
Durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) vom 22.12.2005 ist die Landeshauptstadt Stuttgart seit 1.1.2006 verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Umlage (U 2) zur Deckung der Mutterschutzaufwendungen in unterschiedlicher Höhe an die verschiedenen Krankenkassen zu entrichten. Im Gegenzug erstatten die Krankenkassen den beteiligten Arbeitgebern den an die Mitarbeiterinnen während der Mutterschutzfrist gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das während der Beschäftigungsverbote nach § 11 Mutterschutzgesetz gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Hintergrund der gesetzlichen Regelung durch das AAG war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, welches zuvor eine Benachteiligung von Frauen bei Einstellungsentscheidungen der Betriebe festgestellt hatte. Durch die Einführung des Umlageverfahrens, bei dem die Arbeitgeber für alle weiblichen und männlichen Beschäftigten eine prozentuale, gehaltsorientierte Umlage U 2 entrichten müssen, werden die Kosten der Mutterschutzaufwendungen durch die Solidargemeinschaft aller Betriebe finanziert.
Da die Krankenkassen die Aufwendungen für die Erstattungen an die Arbeitgeber zu
100 % refinanzieren müssen, gibt es keinen Spielraum für eine Überschusserzielung. Insgesamt müssen sich Einnahmen und Ausgaben immer die Waage halten. Seit Einführung der Umlage U 2 versuchen die Krankenkassen, einen zuverlässigen Beitragssatz zu finden. Nachdem die Arbeitgeber im Jahr 2006 das ganze Jahr Umlagen entrichtet hatten, wegen Verzögerungen in der praktischen Umsetzung aber erst Ende des Jahres mit Erstattungsanträgen starten konnten, wurden aufgrund der Überschüsse aus dem Jahr 2006 die Beiträge in 2007 drastisch gesenkt. Seit dem Jahr 2008 steigen die Beiträge wieder kontinuierlich an. Auch die Erstattungen steigen an, da es zu Nachholungen aufgrund des verspäteten Beginns und wegen rechtlicher Klärungen mit den Krankenkassen kam.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart einschließlich Eigenbetriebe (ohne Klinikum) liegen folgende Zahlen vor:
Kalenderjahr | Erstattungen | Umlage U 2 | Differenz |
2006 | 0,00 EUR | 543.503,34 EUR | - 543.503,34 EUR |
2007 | 427.288,73 EUR | 258.013,48 EUR | 169.275,25 EUR |
2008 | 481.302,38 EUR | 341.384,46 EUR | 139.917,92 EUR |
2009 | 662.905,73 EUR | 477.456,41 EUR | 185.449,32 EUR |
- 48.860,85 EUR |
Nach den ersten 4 Jahren seit Einführung hat die Landeshauptstadt Stuttgart (ohne Klinikum) Mehrausgaben von 48.960,85 EUR. Die Zahlen zeigen, dass die Erwirtschaftung eines Überschusses rein theoretisch ist, da letztendlich die Finanzierung der Aufwendungen über die vom Arbeitgeber zu finanzierende Umlage U 2 gewährleistet sein muss. Die großen Schwankungen werden sich erst im Laufe der Zeit einpendeln. Ein nennenswerter „Gewinn“ daraus wird sich für die Stadt voraussichtlich nicht erzielen lassen.
Bei der Landeshauptstadt Stuttgart (ohne Klinikum) ergaben sich in den letzten 12 Monaten bei den Beschäftigten 189 und bei den Beamtinnen 40 Mutterschaftsfälle. Eine Besetzung der Stellen während der Mutterschutzfrist würde daher einen erheblichen zusätzlichen Personalkostenaufwand verursachen. Im Übrigen wurde in der Vergangenheit in begründeten Einzelfällen die Besetzung der Stellen während der Mutterschutzfrist zugelassen. Auch zukünftig soll so verfahren werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
610/2009 SÖS und Linke Fraktionsgemeinschaft
Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister