Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 7640-00
GRDrs 466/2003
Stuttgart,
07/03/2003



Arbeitsförderung 2003/2004 im Zieldreieck von
Strukturerhalt, Haushaltskonsolidierung und Bedarf.




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.07.2003
23.07.2003



Beschlußantrag:
  1. Die Arbeitsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart wird im bestehenden strukturellen Rahmen (vgl. HHPl 2003 zum UA 4109) weitergeführt, bis die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gesetzlich geregelt ist.
  2. Spätestens acht Wochen danach legt die Verwaltung dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vor zu den Stuttgarter Umsetzungsmodalitäten des neuen Gesetzes und zu den erforderlichen Übergangsregelungen (z. B. "Arbeit für Stuttgart" sowie darin: "Dauerhaft subventionierte Beschäftigung für Chancenlose - DaCh").
  3. Die Verwaltung erarbeitet bis zur Sommerpause gemeinsam mit den fünf Sozialunternehmen Vorschläge, wie das oben genannte Zieldreieck optimal angegangen werden kann. Diese werden am 6. Oktober dem Sozialausschuss vorgelegt. Mit der Umsetzung wird aber bereits ab 1. August 2003 sukzessiv begonnen.
  4. Es wird auch weiterhin keine neue Kostenübernahme mehr für in 2003 beginnende Ausbildungen über § 19 BSHG zugesagt (vgl. GRDrs 751/2002).
  5. Sofern Projektanträge für das Förderjahr 2004 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) vom "Stuttgarter Beschäftigungspakt" ("Pakt S") im Herbst 2003 befürwortet werden, erfolgt für diese Projekte eine automatische Kofinanzierungszusage nur im bisher üblichen Rahmen: "Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)" bzw. "Hilfe zur Arbeit" (HzA) können bei den Einnahmen eingerechnet werden.


Begründung:


Zu 1 und 2:

Die Verwaltung hat mit ihren Stellungnahmen zu den Anträgen/Anfragen 111 und 112 aus 2003 das derzeit wahrscheinlichste Szenario skizziert, von dem sie im Moment ausgeht. Kündigungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Sozialunternehmen wären wahrscheinlich, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart einen Förderstopp ab Januar 2004 ankündigen würde. Damit würden bisherige Strukturen gefährdet, wobei man eher davon ausgeht, dass sie auch über 2004 hinaus gebraucht werden. Eindeutige Voten aus dem Gemeinderat signalisieren, dass eine Mehrheit dieses Risiko nicht eingehen will, selbst wenn dieser Weg - worst case - zu kommunalen Ausgaben führen sollte, für die dann bereits der Bund zuständig ist.

Zu 3:

Es hat sich als nicht einfach erwiesen, auf Anhieb das oben genannte Zieldreieck anzugehen. Insofern benötigen die Sozialunternehmen und die Verwaltung noch Zeit, um geeignete Vorschläge zu entwickeln. Mit deren Umsetzung sollte dann aber unverzüglich, zum 1. August 2003 begonnen werden. Wenn auch das Haushaltskonsolidierungsziel für 2003 nicht mehr erreicht werden kann (siehe Stellungnahmen zu den Anfragen/Anträgen 111/2003 und 112/2003), so sollen diese Vorschläge bis Ende 2004 das Zweijahresziel von 2,9 Mio. € Einsparungen konsequent verfolgen.

Zu 4:

Die Verwaltung rät wegen der langjährigen Bindungen davon ab, neue Kostenzusagen für Ausbildungen über § 19 BSHG zu erteilen. Sie betragen bereits 1.820.173 €. Alle fünf Sozialunternehmen haben dafür Verständnis bekundet.

Zu 5:

Das Risiko der Projektträger ist hier insofern überschaubar, als davon auszugehen ist, dass auch die neue Leistung Arbeitslosengeld II zur Kofinanzierung von ESF-Projekten eingerechnet werden kann.

Die Antragsziffern 1 bis 5 werden von den fünf Sozialunternehmen mitgetragen.

Beteiligte Stellen

Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
Referat Soziales, Jugend und Gesundheit





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

HHUA 4109