Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 275/2001
Stuttgart,
04/18/2001



Finanzierung eines gemeinsamen Dokumentationssystems für die ambulante Sucht- und Drogenhilfe in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
27.04.2001
09.05.2001



Beschlußantrag:

1. Der Einrichtung von 67 Arbeitsplätzen (Anlage 3) zur gemeinsamen Dokumentation der ambulanten Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe in Stuttgart für die Jahre 2001 bis 2004 wird zugestimmt.

2. Die Gesundheitsverwaltung wird ermächtigt, die dabei entstehenden Kosten nach dem in der Begründung genannten Finanzierungskonzept, max. bis zur Höhe der genannten städtischen Mitfinanzierung insgesamt zu fördern.

3. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung werden im Vermögenshaushalt bei Finanzposition 2.5000.9870.000 VKZ 0050 - Sucht- und Drogenhilfe - zusätzlich Mittel
4. Der Bewilligung liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen zugrunde.


Begründung:


Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts "Aufbau eines gemeinsamen Dokumentationssystems durch städtische und freie Träger der Sucht- und Drogenhilfe in Stuttgart" wurden seit der Berichterstattung am 8.12.2000 im Gesundheits- bzw. am 13.12.2000 im Verwaltungsausschuss abgeklärt.

Die zeitgleiche Einrichtung von 67 Arbeitsplätzen wird für erforderlich gehalten.
Dabei entstehen Kosten von voraussichtlich 561.170 DM.

Die Träger sind bereit, sich mit 15 % Eigenmittel an der Finanzierung der trägerbezogenen Aufwendungen zu beteiligen, sofern der Landeszuschuss zur Kostendeckung nicht ausreicht. Dies sind insgesamt rd. 68.610 DM.

Voraussichtlich können Fördermittel des Landes Baden-Württemberg von 151.070 DM erschlossen werden.

Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 341.490 DM ist aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

Nach Abzug der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2000/2001 bereitgestellten Mittel von rd. 193.300 DM werden zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rd. 148.200 DM benötigt.

Finanzielle Auswirkungen
Der Mehrbedarf in Höhe von voraussichtlich 148.200 DM kann innerhalb des Budgets des Gesundheitsamts nicht abgedeckt werden.
Der auf die Stadt entfallende Anteil in Höhe von 60.800 DM kann durch Umschichtung entsprechender Mittel aus dem IuK-Projektplan, Finanzposition 2.5000.9358.000 VKZ 0999, gedeckt werden.
Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 87.400 DM wird überplanmäßig bereitgestellt.

Soweit die für die psychosoziale Begleitung Substituierter zweckgebundenen Mittelanteile im Jahr 2001 nicht in vollem Umfang benötigt werden, werden sie zur Reduzierung der bereitgestellten überplanmäßigen Mittel eingesetzt.


Beteiligte Stellen

Die Referate F und A haben diese Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Ziele des Aufbaus eines gemeinsamen Dokumentationssystems
Anlage 3: Übersicht über die geplanten Einrichtungen von Arbeitsplätzen
sowie den Kosten- und Finanzierungsplan