Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 985/2003
Stuttgart,
11/05/2003



Berichte über Leistungen städtischer Ämter und Zuschussnehmer im Bereich sozialer oder kultureller Aufgabenwahrnehmungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich12.11.2003



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle bisherigen Jahresberichte an den Gemeinderat über die Leistungen im sozialen Bereich, die von Freien Trägern für die Stadt erbracht und für die die Stadt laufende Zuschüsse gewährt, regelmäßig die in Anlage 3 dargestellten Mindestangaben enthalten. Über die Leistungen im kulturellen Bereich, für die der Gemeinderat laufende Zuschüsse gewährt, werden ab dem Berichtsjahr 2003 entsprechende Berichte erstellt. Dies ist bei der Zuschussgewährung oder i.R. sog. Zuwendungs-/Leistungsvereinbarungen verbindlich mit den Zuschussnehmern zu regeln.
2. Die Verwaltung wird bei Beschlussvorlagen über neue Angebote, die gefördert werden sollen, bzw. bei veränderten Angeboten diese Regelung ebenfalls umsetzen.
3. Bei der Weiterentwicklung der Jahresprogramme und Berichte i.R.d. Gesamtsteuerungssystems werden die Angaben über die vergleichbaren städtischen Leistungen soweit wie möglich entsprechend differenziert.


Begründung:


Mit Antrag Nr. 309/2002 vom 28.08.02 haben die Stadträtinnen und Stadträte Hill, Schmid, Dr. Unold, Ripsam und Metke beantragt, dass in den ”Leistungsberichten/Rechenschaftsberichten” städtischer Einrichtungen bzw. Programme oder mit städtischen Zuschüssen arbeitende Freie Träger die jeweils aufgewendeten Sach- und Personalkosten aufgeschlüsselt werden – getrennt nach Zuschüssen und Eigenmittel (Anlage 1).

Der Antrag wird von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Die Ist-Situation sieht wie folgt aus:
· die Finanz- und Leistungsinformationen stehen an unterschiedlichen Stellen zur Verfügung,
· die Finanz- und Leistungsinformationen sind oftmals nicht miteinander kompatibel,
· ein direkter Zusammenhang zum Output kann nicht hergestellt werden, da in den Berichten in der Regel die Informationen, wie die einzelnen Aufgaben finanziert sind, fehlen,
· es gibt keine Einheitlichkeit in der Darstellung des Finanzteils.
· Mit GRDrs. 371/2003 wurde der erste Jahresbericht 2002 der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe auf der Grundlage des EBIS-Systems vorgelegt. Im Datenband dieses Berichtes sind die Leistungsprofile der jeweiligen bezuschussten Freien Träger und des Gesundheitsamtes sowie die Budgetdaten dargestellt (Anlage 2 - Auszüge). Dieser Bericht wurde vom Gesundheitsausschuss ausdrücklich begrüßt.
· Im Kulturbereich werden von den Zuschussnehmern bisher grundsätzlich keine vergleichbaren Berichte erstellt.

Insgesamt zeigt sich damit ein uneinheitliches Bild. Die Verwaltung strebt daher eine Harmonisierung des Berichtswesens in den sozialen und kulturellen Bereichen an. Dies gilt gleichermaßen für die Freien Träger oder andere Institutionen, die für die Aufgabenwahrnehmung laufende Zuschüsse erhalten und
· die entweder bisher bereits Berichte an den Gemeinderat geliefert haben und/oder
· über deren laufende Zuschüsse der Gemeinderat beschließt (und wo bisher keine Berichte vorgelegt werden),
· so wie auch für die städtischen Ämter.

Hier wird bei der Weiterentwicklung der Jahresprogramme i.R. d. Gesamtsteuerungssystems eine entsprechende weitere Differenzierung angestrebt, damit vergleichbare Aufgaben städtischer Stellen und Freier Träger oder anderer Institutionen auch controllingseitig aufbereitet werden können. Die städtischen Ämter haben mit den Jahresprogrammen ein geeignetes Planungsinstrument, was die Zuschussnehmer in dieser Weise nicht haben. Mit den Freien Trägern und anderen Institutionen sollen daher, wo möglich und sinnvoll und dies bisher noch nicht erfolgt, Zuwendungs- oder Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Die Berichte sollen künftig neben dem Leistungsteil generell einen weitgehend einheitlichen Ressourcenteil enthalten. Die Berichtsinhalte und –zeitpunkte werden von den Ämtern mit den Zuschussbescheiden oder Leistungsvereinbarungen verbindlich mit den Zuschussnehmern vereinbart. Die Berichte sind nur für die von der Stadt bezuschussten Leistungsbereiche zu erstellen. Sofern keine gesonderten Berichte (insbes. Kulturbereich) vorgelegt werden, werden die bisherigen Sachvorlagen zur Zuschussbewilligung um diese Angaben ergänzt.

Ein entsprechendes Formblatt zur Vereinheitlichung wurde entwickelt (Anlage 3). Das Formblatt ist keine starre Vorgabe, sondern lediglich eine Richtschur für die verschiedenen Berichte der einzelnen Leistungsbereiche. Je nach Aufgabenstellung kann es angepasst oder erweitert werden. Es wird entsprechend auch für die Verwendungsnachweise (nur verwaltungsintern) angewendet.

Die aktuelle Diskussion über eine weitere Verlagerung städtischer Dienste auf Freie Träger zeigt deutlich, dass zur Qualitätskontrolle und für Vergleichszwecke (Fremd- oder Eigenleistung) ein systematisches Berichtswesen benötigt wird. Der nun vorgelegte Vorschlag ist ein erster Schritt und soll nach einem Jahr evaluiert werden.
Dem Gemeinderat wird Anfang 2005 über die Erfahrungen mit dem neuen Berichtswesen berichtet. Danach kann über Anpassungen oder Erweiterungen vom Gemeinderat entschieden werden.

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und KBS haben die Vorlage mitgezeichnet.

Das Referat SJG hat nicht mitgezeichnet, weil die Inhalte des Beschlussantrags Nr. 1 den rechtlichen Rahmenbedingungen von Leistungsverträgen widersprechen würden. Leistungsvertragsnehmer müssten die erbrachten Leistungen nachweisen, nicht aber Finanz- und Personaldaten. Die Freien Träger könnten nicht dazu, wie vorgesehen, verpflichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Rechtsreferat ist hierzu zu bemerken, dass die in Anlage 3 vorgesehenen Angaben nur aufgrund freiwilliger Vereinbarungen mit den Freien Trägern möglich sind.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 309/2002

Erledigte Anträge/Anfragen

Nr. 309/2002



Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Antrag Nr. 309/2002
Anlage 2: Auszüge aus dem ersten Jahresbericht 2002 der Sucht- und Drogenhilfe auf der Grundlage des EBIS-Systems
Anlage 3: Entwurf Formblatt "Finanzteil Leistungsberichte"