Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 1517-04.02
GRDrs 723/2007
Stuttgart,
11/08/2007


Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes (KLIKS) - Maßnahmenkatalog



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
13.11.2007
21.11.2007

Bericht:


Der Gemeinderat hat am 29.10.1997 (GRDrs 517/1997) das Klimaschutzkonzept Stuttgart (KLIKS) beschlossen. Mit GRDrs 258/2007 wurde am 10.07.2007 über den aktuellen Sachstand berichtet. In Fortschreibung des Konzeptes hat die Verwaltung zehn Aufgabenfelder der Klima- und Energiepolitik in Stuttgart ausgearbeitet und dem Gemeinderat am 10.07.2007 zur Kenntnis gegeben (GRDrs 505/2007).

Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 10.07.2007 beauftragt, auf der Basis der Aufgabenfelder einen konkreten Maßnahmenkatalog mit Darstellung der Kosten zu erarbeiten und die Ziele zu konkretisieren. Dieser Katalog ist fertig gestellt und beigefügt (Anlage 2).

Anlage 1 sind die 10 Aufgabenfelder der Klima- und Energiepolitik in Stuttgart. Diese Zusammenstellung hat dem Gemeinderat am 10.07.2007 als Entwurf vorgelegen. Sie wurde an einigen Stellen ergänzt und konkretisiert.

Kern dieser Vorlage ist der Maßnahmenkatalog (Anlage 2).

Anlage 2 enthält eine Liste, die wie folgt gegliedert ist: 1. Die im Haushaltsplanentwurf oder in den Entwürfen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe in den Jahren 2008/2009 vorgesehenen Maßnahmen.

2. Die darüber hinaus zusätzlich zu finanzierenden Maßnahmen, einschließlich der Vorschlagsliste (grüne Liste). Die Maßnahmen sind geordnet nach ihrer Wirkung. An erster Stelle stehen die Maßnahmen, bei denen pro Euro viel CO2 eingespart wird. An letzter Stelle stehen die Maßnahmen, die keinen Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen leisten. Sie sind jedoch in der Regel geeignet als Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Erwärmung. 3. Externe Maßnahmen (städtischer Haushalt nicht betroffen).

Zahlreiche Maßnahmen können in ihrem CO2-Minderungspotenzial nicht exakt quantifiziert werden. Soweit möglich wurde ggf. unter plausiblen Annahmen das Minderungspotenzial berechnet. Die Berechnungen für die städtischen Liegenschaften hat das Amt für Umweltschutz, die übrigen Berechungen hat das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart durchgeführt.

Das abschätzbare CO2-Minderungspotenzial beträgt nach vollständiger Umsetzung aller Maßnahmen ca. 76 000 Tonnen pro Jahr. Das sind ca. 2,4 % bezogen auf die CO2-Emissionen 1990. Bezogen auf die städtischen Liegenschaften wird durch die Maßnahmen im Energiebereich eine Minderung von 38,4 % erreicht!

Das tatsächliche Minderungspotenzial liegt deutlich höher, da durch die Maßnahmen Folgeeffekte ausgelöst werden. Zum Beispiel wird Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung sensibilisieren und z. B. zur Gebäudesanierung und zum Kauf CO2 sparender Autos führen. Eine weitere Minderung der CO2-Emissionen werden die Klimaschutzbeschlüsse des Bundes und des Landes bewirken.

Die für diesen ersten Schritt vorgeschlagenen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, die von der Stadt vorgegebenen Ziele einer 10%igen CO2-Minderung zwischen 2000 und 2010 bzw. die EU-Vorgabe einer 20%igen CO2-Minderung und ggf. die nationale Vorgabe einer 40%igen CO2-Minderung zwischen 1990 und 2020 zu erreichen. Die dafür notwendigen Schritte müssten in einem gesonderten Fachgutachten dargestellt werden.

Vorliegende Anfragen und Anträge sind in der Konzeptfortschreibung behandelt. Antragspunkte, die nicht berücksichtigt wurden, sind in Anlage 3 enthalten.

Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Die Anfragen und Anträge sind im Klimaschutzkonzept behandelt.




Dr. Wolfgang Schuster




10 Aufgabenfelder der Klima- und Energiepolitik in Stuttgart
Maßnahmentabelle
Punkte aus Anfragen und Anträgen, die nicht berücksichtigt wurden




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Vorlage7232007.pdf