Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 703/2003
Stuttgart,
12/05/2003



Sanierung Stuttgart Wangen 2 - Gaisburg -
Erschließung Gewerbegebiet Gaisburg ( Schlachthof )
Bauabschnitte I bis IV
- Abrechnungsbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Offenlegung
Offenlegung
Offenlegung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
09.12.2003
10.12.2003
11.12.2003



Beschlußantrag:

Die Abrechnung der Kosten für die Erschließung des Gewerbegebietes Gaisburg, Bauabschnitte I - IV mit einem Aufwand von
3.138.822,15 €
wird anerkannt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Ausschuss für Bodenordnung hat in verschiedenen Beschlüssen, die in der Anlage 1 - 3 detailliert genannt werden, den Bauabschnitten I - IV des im Beschlussantrag genannten Bauvorhabens mit einem Aufwand von insgesamt

3.075.625,19 €

zugestimmt.

Die Baumaßnahme wurde im Januar 2003 fertiggestellt.

Der tatsächliche Aufwand beträgt 3.138.822,15 €. Somit wurden die bewilligten Mittel um 63.196,96 € ( das entspricht 2,6 % ) überschritten.

Für die einzelnen Bauabschnitte ergibt sich dabei das folgende Bild:

Bauabschnitt
genehmigte Mittel in €
benötigte Mittel in €
Über- bzw. Unterschreitung in €
I + II
1.371.796,12
1.497.793,39
+ 125.997,27
III
1.039.149,62
911.242,68
- 127.906,94
IV
664.679,45
729.786,08
+ 65.106,63
Summe
3.075.625,19
3.138.822,15
+ 63.196,96

Die Hauptursache für die Überschreitung im Bauabschnitt I + II lagen darin, dass

Eine ausführliche Begründung befindet sich:

für Bauabschnitt I + II in der Anlage 1
für Bauabschnitt III in der Anlage 2
für Bauabschnitt IV in der Anlage 3.


Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen

Referat WFB







Prof. Beiche
Technischer Referent







Anlagen

Ausführliche Begündungen ( Anlage 1 bis 3 )
Anlage 1 zur GRDrs 703/2003



Bauabschnitt I + II


Ausführliche Begründung:


Der Ausschuss für Bodenordnung hat am 03.11.1997 ( ADrs. AfB Nr. 127/1997 ) oben genanntem Bauvorhaben für den Bauabschnitt I + II mit einem Aufwand von 1.371.796,12 € zugestimmt. Grundlage waren die Planung des Ingenieurbüros Spiekermann GmbH + Co. vom Januar 1996 und der Kostenanschlag des Tiefbauamtes vom 20. Oktober 1997.

Die Baumaßnahme wurde im Februar 2001 fertiggestellt.

Der tatsächliche Aufwand beträgt 1.497.793,39 €.
Somit Überschreitung + 125.997,27 €.

Im einzelnen ergibt sich folgende Abrechnung:





Die Mehr- bzw. Wenigerausgaben werden wie folgt begründet:

Zu 1: Unternehmerleistungen:


Zu 2: Verkehrseinrichtungen:
Zur Durchführung der Baumaßnahme musste eine größere Zahl provisorischer Straßenanschlüsse bzw. Umfahrungen in der Ulmer Straße sowie in der Franz-Wachter-Straße für den Durchgangsverkehr hergestellt werden.

Zu 3: Beleuchtung:
Im Zuge des Bauabschnittes I und II sollte die Beleuchtung des Schlachthofplatzes mit erstellt werden, davon wurde im Zuge der Baumaßnahme jedoch wieder Abstand genommen.

Zu 4: Begrünung:
Im Zuge der Baumaßnahme "Bus-Depot" der SSB wurde die umfangreiche Grüninsel entlang der Franz-Wachter-Straße im Vorgriff auf einen weiteren Bauabschnitt erstellt.

Zu 5: Entschädigungen:
Die Entschädigungszahlungen beinhalten die durch die NWS in eigener Regie durchgeführten Bauleistungen. Im Zuge der unter Ziffer 1 genannten Umplanungen verzichtete die NWS darauf, die Bauleistungen selbst durchzuführen, statt dessen wurden diese durch die Stadt beauftragt und sind somit in den Unternehmerleistungen enthalten.

Zu 6: Bürounterhaltung:
Kosten für die Bürounterhaltung sind nicht angefallen.

Zu 7: Sonstiges:
Diese Leistungen sind nicht in vollem Umfang angefallen.

Zu 8: Unvorhergesehenes:
In dieser Position sind noch Teile der unter Ziffer 1 genannten Leistungen (Verlegung Versorgungsleitungen, Neuaufbau des Straßenkörpers) enthalten.

Zu 9: Ingenieurleistung:
Zur Einhaltung von Sicherheitsabständen im Bereich der Fleischverarbeitung aufgrund der Fleischhygieneverordnung waren umfangreiche Umplanungen erforderlich, dadurch fielen ein erhöhter Planungs- und Koordinierungsaufwand an.

Die tatsächlichen Kosten bei der AHSt. 2.6150.9520.03.6 VKZ 230 in Höhe von 1.998.231,60 DM ( 1.021.679,50 € ) sind förderfähig und werden im Rahmen des SE-Programmes mit 2/3 von Bund und Land bezuschusst.

Die Kosten für den Kanalbau sind nicht zuwendungsfähig, da sie im wesentlichen über Gebühren und Beiträge finanziert werden
können.

Anlage 2 zur GRDrs 703/2003


Bauabschnitt III

Ausführliche Begründung

Der Ausschuss für Bodenordnung hat am 15.07.1996 ( Niederschrift Nr. 402/1996 ) und am 07.02.1997 ( Niederschrift Nr. 7/1997 ) dem im Beschlussantrag genannten Bauvorhaben für den Bauabschnitt III mit einem Aufwand von 1.039.149,62 € zugestimmt.

Grundlage waren die Planungen des Ingenieurbüros Spiekermann GmbH + CO. vom Januar 1996 und der Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 26. April 1996.

Die Baumaßnahme wurde im Februar 2001 fertiggestellt.

Der tatsächliche Aufwand beträgt 911.242,68 €. Somit Unterschreitung von 127.906,94 €.

Im einzelnen ergibt sich folgende Abrechnung:



Die Mehr- bzw. Wenigerausgaben werden wie folgt begründet:

Zu 1: Unternehmerleistungen:
Während der Ausführung konnten Gebäude- und Kanalabbruch weitgehend gemeinsam durchgeführt werden, so dass durch Synergieeffekte erhebliche Kosten eingespart werden.

Zu 2. Verkehrseinrichtungen:
Es waren nur im Einmündungsbereich der Franz-Wachter-Straße in die Ulmerstraße Verkehrseinrichtungen erforderlich.

Zu 3. Beleuchtung:
Entlang der unbebauten Grundstücke zur Ulmerstraße wurde zur Ringverkabelung eine Kabelschutzrohrtrasse im Gehwegbereich hergestellt.

Zu 4. Begrünung:
Wegen der bereits begonnenen Hochbaumaßnahmen, konnte die Begrünung in geringerem Umfang ausgeführt werden. Es wurden nur im Einmündungsbereich Franz-Wachter-Straße zur Ulmerstraße gärtnerische Arbeiten erforderlich.

Zu 6. Ingenieurleistung:
Wegen kontaminiertem Bodenmaterial, welches im Baufeld angetroffen worden ist, sind für die Aushubüberwachung mehr Ingenieurleistungen angefallen.

Zu 7. Sonstiges:
Der kalkulierte Baustillstand zur Kampfmittelbeseitigung war nicht erforderlich. Ebenso fielen die Zaunkosten geringer an als sie veranschlagt wurden.

Zu 8. Unvorhergesehenes:
Unvorhergesehenes wurde nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen.

Die tatsächlichen Kosten bei der AHSt. 2.6150.9520.01.0 VKZ 230 in Höhe von 1.168.257,09 DM ( 597.320,37 € ) sind förderfähig und werden im Rahmen des SE-Programmes mit 2/3 von Bund und Land bezuschusst.

Die Kosten für den Kanalbau sind nicht zuwendungsfähig, da sie im wesentlichen über Gebühren und Beiträge finanziert werden können.
Anlage 3 zur GRDrs 703/2003

Bauabschnitt IV


Ausführliche Begründung


Das Technische Referat hat durch Entschließung vom 20.08.98 und die Betriebsleitung Stadtentwässerung durch Entschließung vom 10.08.98 dem im Beschlußantrag genannten Bauvorhaben für den Bauabschnitt IV mit einem Aufwand von insgesamt 664.679,45 € zugestimmt.

Die Baumaßnahme wurde im Januar 2003 fertigestellt.

Der tatsächliche Aufwand beträgt 729.786,08 €. Somit wurden die bewilligten Mittel um + 65.106,63 € überschritten.

Im einzelnen ergibt sich folgende Abrechnung:



Die Mehr- oder Wenigerausgaben werden wie folgt begründet:

Zu 1. Unternehmerleistung
Aufgrund der mittlerweile angelaufenen Vermarktung des Schlachthofareals und einem damit in Zusammenhang stehenden Kundenwunsch wurde ein Teil des Geländes neu parzelliert, für die Erschließung war daher der Stichweg der Von-Pistorius-Straße zum Büro Bechert bzw. der Fußweg der Von-Pistorius-Straße zur Wangener Straße neu auszuführen.

Zusätzlich wurde für den Straßenunterbau ein verstärkter hydraulisch-gebundener Tragschicht-Unterbau erforderlich, da durch die starken Niederschläge ein Bodenaustausch notwendig wurde.

Zu 3. Beleuchtung:
Die Leistungen der NWS-Straßenbeleuchtung sind nicht in vollem Umfang angefallen.

Zu 4. Begrünung
Begrünungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten an Grünflächen sind nicht angefallen.

Zu 5. Entschädigung/Folgekosten und Koordinator
Wegen erhöhter Planungskosten sind Kosten für Entschädigung in höherem Umfang angefallen.

Zu 7. Unvorhergesehenes
In dieser Position sind die Kosten für die Entsorgung von kontaminiertem Bodenmaterial enthalten, das im Bauabschnitt IV in höhere Menge angefallen ist als bekannt war.