Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1237/2005
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 07.12.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Pilotprojekt "Drahtloser Internetzugang für Schülerinnen und Schüler"

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 25.11.2005, GRDrs 1237/2005.

Durch StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) werden zu folgenden Themen Fragen gestellt: Zuverlässigkeit, zukunftstauglich, Wirtschaftlichkeit, für alle Schulen geeignet, Probleme bei Indoor-Empfang, Geschwindigkeit und Lizenz für die Frequenz. Ihrer Auffassung nach ist in Stuttgart eine flächendeckende Anwendung nicht möglich. Das System basiere auf Funktechnik und diese setze Sichtverbindungen voraus, welche aufgrund der topographischen Situation Stuttgarts flächendeckend kaum herzustellen seien.

Im Anschluss an diese Wortmeldung weist StR Barg (CDU) auf den Gaststatus von StRin Küstler im Verwaltungsausschuss hin und erklärt, Einvernehmen bestehe darüber, dass StRin Küstler Verständnisfragen stellen könne aber nicht berechtigt sei Debatten zu führen. Dafür reiche ihr Mandat nicht aus. Auf Nachfrage von StR Barg bestätigt die Vorsitzende dessen Einschätzung. Zudem teilt sie StRin Küstler mit, die gestellten Fragen würden von ihr bereits zum vierten Mal in unterschiedlichen Gremien gestellt und schon mehrfach seien diese sowohl schriftlich als auch mündlich beantwortet worden.

Von einem tollen Projekt, welches so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden muss spricht StRin Ripsam (CDU). Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der EDV, die nicht ausgeschlossen werden könnten, müssten ausgeräumt werden. Von StRin Feindor (90/GRÜNE) werden Kriterien zur Auswertung des Projektes und Informationen über geplante Schlussfolgerungen aus dem Projekt vermisst.

An StRin Küstler gewandt weist BMin Dr. Eisenmann darauf hin, der Projektversuch sei zeitlich begrenzt und für die Zeit des Projektes sei die Frequenzfrage abgeklärt. Nach Abschluss des Projektes und einer eventuellen Entscheidung für eine flächendeckende Einführung müssten alle Grundlagen neu verhandelt werden.

StRin Feindor erhält von Frau Korn die Auskunft, das Landesmedienzentrum werde hinsichtlich der Projektauswertung in der nächsten Woche einen Vorschlag unterbreiten; das Land habe dieses Zentrum gebeten, die inhaltliche Bewertung des Projektes, was Lehr- und Lernmittel angehe, vorzunehmen.

StRin Sawade (SPD) merkt an, die Fa. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) werbe im Internet mit einem bereits aufgebauten flächendeckenden Funknetz in Stuttgart. An ihrem Degerlocher Wohnsitz befinde sich das Wilhelmsgymnasium, welches an dem Projekt teilnehme. Dort erhalte man die Auskunft, ein Funkzugriff sei sofort möglich. Daher stelle sich die Frage, weshalb das Unternehmen zum Aufbau des Funknetzes noch Geld benötige. Wenn das Funknetz bestehe könne doch bereits die Hardware-Ausstattung besorgt werden. In diesem Zusammenhang schließt die Vorsitzende nicht aus, dass bei dem Versuch Probleme auftreten. Hinsichtlich den Kosten für die Funkverbindung müsse die Stadt nun Mittel dafür aufwenden, dass die Leistungen, um mit dieser Technik den Versuch starten zu können, in den letzten Monaten bereits erbracht worden seien.

Nicht nur die Technik werde im Projekt getestet. Insbesondere gehe es um die Vermittlung von pädagogischen Inhalten. Außer Frage steht für sie, dass die Funktechnik gegenüber der Verkabelungstechnik zukunftsfähiger ist. Es würden keine neuen Funkverbindungen aufgebaut. In Anspruch genommen würden lediglich bestehende Verbindungen. Diese würden so vernetzt, dass keine zusätzlichen Belastungen auftreten. Sie bezieht sich damit auf die Frage von StRin Feindor nach einer gesundheitlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.

StRin Sawade begrüßt den Wegfall der Kostenbeteiligung für die Eltern. Die meisten Haushalte hätten ja bereits einen Internetzugang und diese würden es kaum einsehen, die Kosten eines zweiten Anschlusses zu tragen. Sinngemäß äußert sich StRin Feindor. Bei den letzten Haushaltsplanberatungen wurde nach Erinnerung von StR Barg beschlossen, seitens der Eltern einen Beitrag zu erheben. Dieser Beschluss sei vom Gemeinderat nie geändert worden. Sollte es Gründe für einen Kurswechsel geben müssten diese dem Gemeinderat dargelegt werden und der Rat müsste dann eine Entscheidung treffen. Hierzu verweist BMin Dr. Eisenmann auf die Beschlussantragsziffer 2. Mit dieser Beschlussantragsziffer entscheide der Verwaltungsausschuss heute, ob auf die finanzielle Eigenbeteiligung der Schüler/Eltern verzichtet werde oder nicht. Die Verwaltung schlage aus verschiedenen Gründen vor, auf diese Beteiligung zu verzichten. So habe es seitens des Landes im Hinblick auf die Lernmittelfreiheit rechtliche Bedenken gegeben, die man teilen könne oder nicht. In Gesprächen mit den Schulen, den Lehrern, den Schülern und Eltern sei deutlich geworden, eine Eigenbeteiligung für einen Internetanschluss werde aufgrund schon vorhandener Anschlüsse abgelehnt. Daher sei darum gebeten worden, auf schon vorhandene Systeme zurückgreifen zu können.

Wenn aber nun mit verschiedenen Systemen gearbeitet würde, könnte nicht mehr von einem einheitlichen Projekt, welches auch einheitlich bewertet werden könnte, gesprochen werden. Schwierig wäre es auch, wenn einige Eltern aus dem genannten Grund heraus sich nicht beteiligten. Über diese Probleme habe man sich nicht hinwegsetzen können.

Die Funkverbindung habe in Stuttgart derzeit einen Flächendeckungsgrad von gut 80 bis 85 %. Der Aufbau des Netzes sei bezogen auf die Schulen zielorientiert erfolgt. Erreicht würden also die teilnehmenden Schulen und das Haupteinzugsgebiet der teilnehmenden Schüler/-innen. Natürlich gebe es aber auch Schüler/-innen, welche nicht im klassischen Einzugsgebiet wohnten. Wenn beispielsweise ein Schüler an seinem Wohnsitz über keine Funkverbindung verfüge, sei die Lernmöglichkeit im Rahmen des Versuchs ein Problem. Auch dies sei ein Grund für den Vorschlag, auf eine Beteiligung an den Anschlusskosten zu verzichten.

Von Frau Korn wird ergänzt, nur das Wilhelmsgymnasium habe die Teilnahme auf der Basis einer Eigenbeteiligung signalisiert. Diese Schule habe jedoch dabei deutlich gemacht, dass nicht alle Schüler/-innen in der Lage und bereit seien 25 €/Monat aufzubringen. Nachdem die Teilnahmebereitschaft bei einem Verzicht auf den Eigenanteil erneut abgefragt worden sei hätten sich von 11 angesprochenen Schulen 8 stark interessiert gezeigt. Zu den ersten Schulen welche Interesse bekundet hätten gehörten das Wilhelmsgymnasium, das Eschbachgymnasium und das Königin-Katharina-Stift. Da mit lediglich 250 Laptops gestartet werde, müssten noch Vergabekriterien aufgestellt werden. Gegenüber StRin Gröger (SPD) bestätigt Frau Korn, die Reihenfolge der genannten Schulen entspreche der zeitlichen Reihenfolge der Rückmeldungen. Im selben Zusammenhang weist StRin Gröger auf die breite Schülerstreuung beim Königin-Katharina-Stift hin. Dabei stellt sie die Frage, ob dort der Versuch nur in Klassen stattfindet, deren Schüler/-innen in geeigneten Bereichen wohnen. Die genannten drei Schulen, so die Bürgermeisterin, seien über das Stadtgebiet verteilt um möglichst umfassende Projektergebnisse, und zwar nicht nur z. B. bei problemlosen Kessellagen, erzielen zu können. Die Vorbereitungen hätten darauf abgezielt zu 99 % die Wohnsitze der betroffenen Schüler/-innen einzubinden. Eine entsprechende Erwartungshaltung sei seitens der Verwaltung gegenüber dem ausführenden Unternehmen geäußert worden. Vom Unternehmen liegen entsprechende verbindliche Äußerungen, dass dieses gewährleistet werden könne, vor. Gesehen werden müsse zudem, dass eine Evaluierung des Projektes nur Sinn mache, wenn dabei alle in Frage kommenden Gesichtspunkte beleuchtet werden könnten.

Im Anschluss an Fragen von StRin Feindor und StR Barg zur Landesförderung informiert die Vorsitzende, der Förderbescheid des Landes liege mündlich vor und sei mittlerweile schriftlich auf dem Weg zur Stadtverwaltung. Auf Wunsch könne der Förderbescheid eingesehen werden. Das in der Vorlage Ausgesagte stelle das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land dar. Die vom Land zugesagten Mittel seien im Haushalt des Landes eingestellt. Der Betrag, welcher noch bis zur Summe von 2 Millionen € fehle, sei mehrfach in Interviews vom Ministerpräsidenten angekündigt worden. Dennoch werde der Versuch gestartet mit den verbindlich im Landeshaushalt eingestellten Mitteln. Die Verwaltung wolle nicht Gefahr laufen, als Ausfallbürge einspringen zu müssen. Eine Ausweitung des Versuches könne dann stattfinden, wenn seitens des Landes weitere Mittel zur Verfügung gestellt würden. Das heute Vorgestellte sei das, was solide finanziert sei.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.