Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1089/2009
Stuttgart,
11/10/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 11.11.2009



Erhöhung Parkentgelte und Parkgebühren
Aufhebung des kostenlosen Parkens in der Rathausgarage


Beantwortung / Stellungnahme


Erhöhung Parkentgelte und Parkgebühren

Das Rechnungsergebnis 2008 betrug für Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum 3,192 Mio. € und für Parkentgelte in gewerblich betriebenen städtischen Parkierungseinrichtungen (Parkhäuser, Parkplätze, ohne Rathausgarage) 3,051 Mio. €.
Die letzte Erhöhung zum 01.01.2006 betraf die Parkgebühren in Zone 2 und die Kurzparkerentgelte in innerstädtischen Parkhäusern (Rathausgarage, Schwabenzentrum, Rotebühlplatz, Karstadt und Österreichischer Platz) und hat die durchschnittliche VVS-Tarifentwicklung bis 2004 berücksichtigt. Für die nun beantragte Erhöhung wird die Steigerung der durchschnittlichen VVS-Tarife zwischen 2005-2010 von insgesamt 18,3% zu Grunde gelegt. Den ebenfalls vorgeschlagenen Zeitraum von 2007-2010 als Bezugsgröße für die Erhöhung der Parkentgelte und Parkgebühren hält die Verwaltung für weniger geeignet, da dieser die VVS-Tarifentwicklung für die Jahre 2005 und 2006 außer Acht lässt.

Der tatsächliche Prozentsatz der Anhebung der Parktarife hat dabei die technische Machbarkeit, die Praktikabilität und die Spezifik der einzelnen Parktarifarten zu berücksichtigen. Eine automatische Kopplung an den durchschnittlichen VVS-Prozentsatz von 18,3% ist deshalb nicht möglich, sondern dieser kann lediglich als Leitlinie dienen. Für den Bereich der Parkgebühren werden 2010 in der Zone 2 (City-Bereich) Erhöhungen von mindestens 17% vorgeschlagen, die Mehreinnahmen bei gleichem Parkverhalten von voraussichtlich 354.000 €/Jahr im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsplanansatz 2010/2011 von 2,087 Mio. € ermöglichen sollen.

Im Jahr 2010 ist jedoch nur mit anteiligen Mehreinnahmen von 265.000 € zu rechnen, da die Erhöhung frühestens ab 01.04.2010 umgesetzt werden kann. Die für Umrüstung und Beschilderung anfallenden Kosten von voraussichtlich 17.000 € sind bislang nicht im Haushaltsplanentwurf 2010/2011 berücksichtigt.



Die Erhöhung der Parkgebühren in Zone 1 wird erst für 2011, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Parkraummanagements S-West vorgeschlagen, weil dann die durch Parkscheinautomaten ersetzten automatischen Parkuhren für Standorte mit mechanischen Parkuhren in anderen Stadtgebieten verwendet werden könnten. Damit würden unnötige Mehrausgaben vermieden, da die Umrüstung mechanischer Parkuhren unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht und nur begrenzt möglich ist, so dass weitere neue automatische Parkuhren oder Parkscheinautomaten gekauft werden müssten. Für die Zone 1 ist ab 2011 bei gleichem Parkverhalten mit Mehreinnahmen von voraussichtlich 180.000 €/Jahr gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanansatz 2010/2011 von 1,066 Mio. € zu rechnen. Die für Umrüstung und Beschilderung anfallenden Kosten von voraussichtlich 170.000 € für die 620 Parkuhren sind im Haushaltsplanentwurf 2010/2011 ebenfalls noch nicht berücksichtigt. Die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Parkraummanagement S-West sind hierbei nicht berücksichtigt.

Ein Wegfall der „Brötchentaste“ (halbstündiges kostenloses Parken) in Zone 1 könnte Mehreinnahmen von rd. 180.000 € ermöglichen. Ein Wegfall sollte jedoch nicht erfolgen, da die berechtigten Gründe für deren Einführung im Januar 2002 nach wie vor bestehen.

Bei den Parkentgelten ist beabsichtigt, nicht nur die Tarife für Kurzparker in den Parkhäusern der Innenstadt zu erhöhen, sondern auch die seit 1993/1994 unveränderten Entgelte für Dauerparker, Wohnparker sowie für den städtischen P+R- Bereich. Nach ersten Berechnungen können für die genannten Parkentgelte bei gleichem Parkverhalten Mehreinnahmen von insgesamt voraussichtlich 360.000 €/Jahr erzielt werden. Für das Jahr 2010 kann aufgrund der Umsetzung zum 01.04.2010 nur mit anteiligen Mehreinnahmen von voraussichtlich 271.000 € gerechnet werden. Kosten für die Umrüstung und Beschilderung fallen nur im P+R- Bereich an und betragen nach ersten Berechnungen voraussichtlich 8.000 €, die im Haushaushaltsplanentwurf 2010/2011 ebenfalls nicht berücksichtigt sind. Die Kosten für die Umstellung bei den verpachteten Parkhäusern tragen die Pächter.

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Februar 2010 eine Vorlage zur Entscheidung über die Erhöhung der Parkgebühren und -entgelte zum 01.04.2010 unterbreiten, wobei mehrere Modelle für die einzelnen Parktarifarten vorgestellt werden.


Aufhebung des kostenlosen Parkens in der Rathausgarage

Während der Interimszeit für den Neubau der Tiefgarage ist eine grundsätzliche Überarbeitung der gegenwärtigen Stellplatzregelung angedacht, in der auch alle Fragen des bisherigen kostenlosen Parkens in der Rathausgarage sowie in den anderen städtischen Parkhäusern überprüft werden können. Für die Rathausgarage erweist sich dieser Schritt allein wegen der geringeren Stellplatzkapazität der künftigen Tiefgarage als notwendig. Bei einem vollständigen Verzicht auf die Möglichkeit des kostenlosen Parkens wären rd. 100.000 €/Jahr an Mehreinahmen zu erzielen.

Bereits jetzt ist auf verschiedenen Einladungen die Bitte formuliert, bei Veranstaltungen möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Es wird geprüft, ob diese Formulierung künftig ständig angewandt werden kann.




Vorliegende Anträge/Anfragen

331/2009 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Ziffer 5
(Anpassung Parkgebühren an VVS-Tariferhöhungen)


365/2009, Ziffer II und III Bündnis 90/DIE GRÜNEN
460/2009 SPD





Dirk Thürnau
Bürgermeister




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