Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 825/2008
Stuttgart,
02/27/2009



Neubau 3-gruppige Kindertageseinrichtung und Turnhalle, Frundsbergstraße 27 in Stuttgart-Zazenhausen
Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.03.2009
24.03.2009
01.04.2009
02.04.2009



Beschlußantrag:

1. Dem gemeinsamen Neubau einer städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit 3 Gruppen und 62 Plätzen und einer Turnhalle in der Frundsbergstr. 27 in Stuttgart-Zazenhausen


2. Der Gesamtaufwand ist aus den Mitteln aus der Infrastrukturpauschale wie folgt zu decken:

bis 2007 bereitgestellt Für das Vorhaben sind im Haushalt 2008/2009
3.435.000,- € eingestellt. Sollte sich am Schluss des Projektes zeigen, dass die Mittel für eine Holzpelletanlage nicht ausreichen, müssen zusätzliche Mittel für diese Anlage in Höhe von € 62.000 im Haushalt 2010/2011 bereitgestellt werden, siehe Niederschrifts-Nr. 93, Top 5 des Protokolls des VA vom 09.04.2008.

Die Aufteilung der Baukosten zwischen Turnhalle und Kita erfolgt zu einem prozentualen Anteil.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Beschlüsse

Der Vorprojektbeschluss (GRDrs 311/2007) für die gemeinsame Baumaßnahme einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung und Turnhalle in der Landsknechtstraße in Stuttgart-Zuffenhausen/Zazenhausen wurde

am 09.07.2007 vom Jugendhilfeausschuss
am 16.07.2007 vom Sozial- und Gesundheitsausschuss,
am 17.07.2007 vom Ausschuss für Umwelt und Technik und
am 18.07.2007 vom Verwaltungsausschuss
gefasst.

Der Projektbeschluss (GRDrs 2/2008) für die gemeinsame Baumaßnahme wurde

am 10.03.2008 vom Jugendhilfeausschuss
am 07.04.2008 vom Sozial- und Gesundheitsausschuss,
am 08.04.2008 vom Ausschuss für Umwelt und Technik und
am 09.04.2008 vom Verwaltungsausschuss
gefasst.

Das Neubauvorhaben wurde dem Bezirksbeirat Stuttgart-Zuffenhausen am 10.07.2007 vorgestellt. Der Bezirksbeirat hat dem Vorprojektbeschluss (GRDrs 311/2007) zugestimmt, siehe Protokoll 10.07.2007, Niederschrifts-Nr. 44,
Top Nr. 4.


2. Standort

Beim Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Landsknechtstraße/Vogteiweg standen für den Komplex KiTa/Turnhalle zwei Standortalternativen zur Diskussion mit der Maßgabe, im weiteren Verfahren eine Standortentscheidung herbeizuführen. In der Sitzung vom 24.04.2007 des Ausschusses für Umwelt und Technik wurde beschlossen, die weitere Planung der gemeinsamen Baumaßnahme auf dem Standort 1 (Flst. 498/1) östlich der Schule weiterzuführen. Der hierfür aufgestellte Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 22.11.2007 beschlossen und trat mit der Bekanntmachung vom 23.11.2007 in Kraft.


3. Raumprogramm

Die Ausführungsplanung basiert auf dem beschlossenen Raumprogramm, GRDrs 311/2007. Die Nettogrundrissflächen der KiTa und der Turnhalle einschließlich Nebenräume erhöht sich durch die zusätzliche Holzpelletanlage von 1400 m2 auf 1441 m2.

Nach der Ausführungssplanung der Architekten betragen die Raumprogrammflächen der Kita ca. 389 m2 und der Turnhalle einschließlich Nebenräume ca. 709 m2, insgesamt ca. 1.098 m2, siehe Anlage 4.


4. Technische Ausstattung

Die Beheizung und die Warmwasserbereitung des Gebäudes war nach der Vorplanung der Architekten durch eine Gas-Brennwertanlage gewährleistet. Versorgungsleitungen sind in der Frundsbergstraße vorhanden.

Beim Projektbeschluss wurde eine alternative Technische Ausstattung mittels regenerativen Brennstoffen beschlossen. Zur Ausführung kommt eine Holzpelletanlage. Sollte sich am Schluss des Projektes zeigen, dass die Mittel dafür nicht ausreichen, werden zusätzliche Mittel in Höhe von 62.000 € bereitgestellt, siehe Beschluss VA vom 09.04.2008, GRDrs 2/2008, Niederschrift Nr. 93, Top 5.

Das Amt für Umweltschutz hat beim Land einen Antrag auf Förderung einer Holzpelletanlage gestellt. Der Bewilligungsbescheid ging im November 2008 beim Amt für Umweltschutz ein. Das Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 21.682 € (20 % der Investitionskosten für die Heizungsanlage).

Die Anforderungen des Energieerlasses der Landeshauptstadt Stuttgart mit einer mindestens 20 %igen Unterschreitung der Anforderung gemäß Energieeinsparverordnung 2007 werden eingehalten. Das energetische Datenblatt liegt dem Baubeschluss bei.


5. Kosten/Finanzierung

Nachdem im Projektbeschluss eine alternative Technische Ausstattung mit regenerativen Brennstoffen in Form einer Holzpelltanlage beschlossen wurde, haben sich die hierfür notwendigen Mehrkosten von ca. 62.000,- € bei dem Submissionsergebnis der Heizungsanlage bestätigt. Bei der Projektbeschlussfassung wurden die Mehrkosten in Aussicht gestellt, s. Protokoll des VA vom 09.04.2008, Niederschrift-.Nr. 93, Top 5.

Der Kostenanschlag der Architekten Wilford Schupp Architekten vom 12.01.2009 mit voraussichtlichen Gesamtkosten von brutto 3.435.000,- € (Anlage 2) einschließlich Einrichtungs- und Ausstattungskosten von ca. brutto 150.000,- € basieren auf den Submissionsergebnisse von ca. 50% der ausgeschriebenen Gewerke der KG 300 – 500 und BKI-Kostenkennwerten vergleichbarer Kindergärten und Turnhallen des Jahres 2006.

Das Schulverwaltungsamt hat beim Land einen Antrag auf Förderung nach den „Richtlinien des Kultusministeriums für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen“ zum Programmjahr 2009 gestellt. Nach diesen Richtlinien ist ein Zuschuss in Höhe von € 265.000 möglich.


Finanzielle Auswirkungen

6. Finanzielle Auswirkungen

Einmalige Kosten
Gesamtkosten der Maßnahme
3.435.000 €
Objektbezogenen Einnahmen
-
Von der Stadt zu tragen
3.435.000 €
Mittel im Haushaltsjahr / Finanzplanung
Veranschlagt
3.435.000 €
Noch zu veranschlagen
0 €


Folgeausgaben:
Personalausgaben
196.380 €
15.000 €
Betriebs- und Sachausgaben
58.914 €
81.600 €
Abschreibungen
103.050 €
Verzinsung des Anlagekapitals
249.190 €
Summe Folgeausgaben
704.134 €
Folgeeinnahmen:
./. 41.770 €
./. 11.950 €
Folgelasten jährlich:
650.414 €
Personalbedarf

1.Turnhalle

Im Bereich Schulsekretariat besteht durch die Baumaßnahme kein zusätzlicher Personalbedarf.

Die Betreuung der geplanten Baumaßnahme kann mit dem bereits vorhandenen Schulhausmeisterpersonal (derzeit 60 % Stelle) nicht durchgeführt werden. Es ist eine 100 % SHM- Stelle notwendig. Dies wäre ein zusätzlicher Personalaufwand von ca. 15.000,- € / Jahr. Da die Grundschule Zazenhausen nicht im Verbundsystem eingebunden ist, wird wahrscheinlich noch zusätzlich eine Fremdfirma benötigt werden. Diese Kosten sind abhängig von den genauen Betreuungszeiten, die jetzt noch nicht vorliegen. Ein Antrag auf Aufstockung der SHM-Stelle wird zu gegebener Zeit gestellt.


2. Kindertageseinrichtung

Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung wurde Ende 2008 ausgeschrieben. Da derzeit noch nicht abzusehen ist, ob die Stadt Stuttgart Betriebsträger der Einrichtung wird, werden die Personalkosten und die Besuchsgelder in die Folgelastenberechnung aufgenommen. Sollte die Stadt Stuttgart nicht Betriebsträger werden, wird der Betrieb im Rahmen der pauschalierten Förderung freier Träger der Jugendhilfe in Stuttgart gefördert.

Wenn die Stadt Stuttgart Betriebsträger wird, müssen die notwendigen Stellen zum Stellenplan 2010 geschaffen werden.

Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtung im laufenden Haushalt sind bei der AHSt. 1.4640.6298.000 (Betriebskostenpauschale) bereits finanziert und zwar unabhängig davon ob die Stadt oder ein freier Träger die Einrichtung betreiben wird.

Das Amt für Umweltschutz hat beim Land einen Antrag auf Förderung einer Holzpelletanlage gestellt. Der Bewilligungsbescheid ging im November 2008 beim Amt für Umweltschutz ein. Das Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 21.682 € (20 % der Investitionskosten für die Heizungsanlage).

Das Schulverwaltungsamt hat beim Land einen Antrag auf Förderung nach den „Richtlinien des Kultusministeriums für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen“ zum Programmjahr 2009 gestellt. Nach diesen Richtlinien ist ein Zuschuss in Höhe von € 265.000 möglich.

Nach dem Umzug der Kindertageseinrichtung Bilihildstraße 9 in das Gebäude Frundsbergstraße 27 könnte das städtische Gebäude Bilihildstraße 9 veräußert werden. Das Grundstück 343/4 wurde von der Abteilung Immobilienbewertung des Stadtmessungsamtes in einem unbebauten Zustand bewertet. Der Bodenwert wurde mit 246.000 € ermittelt.


7. Termine

Unter der Voraussetzung der baurechtlichen Genehmigung bis Mitte März 2009 ist mit dem Baubeschluss aus technischer Sicht ein Baubeginn ab Ende April 2009 möglich. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 14 Monate.

Inbetriebnahme: voraussichtlich Ende Juni 2010


Beteiligte Stellen

Die Referate KBS, StU, SJG und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

1: Ausführliche Begründung
2: Deckblatt Kostenermittlung 3. Baubeschreibung
4. Flächenberechnung
5. Energetisches Datenblatt
6. Planverkleinerungen