Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
43/2001
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 06/27/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Unterstützung der häuslichen Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden, Förderung
Vorgang: Sozialausschuss vom 25.06.01, öffentlich, Nr. 54


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 20.06.2001, GRDrs 43/2001, mit folgendem

Beschlussantrag:

  1. Von dem Bericht über die Situation von Schwerstkranken und Sterbenden in Stuttgart wird Kenntnis genommen.
  2. Einer Verbesserung der ambulanten, pflegerischen Infrastruktur in Stuttgart durch die Förderung von zwei, dem Onkologischen Schwerpunkt Stuttgart e. V. (OSP) zugeordneten Pflegekräften zur ambulanten Begleitung und Beratung von Schwerstpflegebedürftigen und Sterbenden und von deren Angehörigen wird zunächst befristet auf drei Jahre zugestimmt.
  3. Der Schaffung eines palliativen Konsiliardienstes durch das Hospiz Stuttgart zur Verbesserung der palliativ pflegerischen und therapeutischen Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden in den stationären Einrichtungen der Alten- und Wohnsitzlosenhilfe in Stuttgart wird zugestimmt. Für die Durchführung des palliativen Konsiliardienstes werden dem Hospiz Stuttgart die Mittel für die Finanzierung einer Pflegekraft im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zur Verfügung gestellt.
  4. Das Sozialamt wird ermächtigt, im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zu gewähren, für:

    - die zwei dem OSP zugeordneten Pflegekräfte entsprechend der tariflichen Bezahlung einschließlich der erforderlichen sach- und arbeitsplatzbezogenen Investitionskosten sowie
    - eine Pflegekraft für das Hospiz Stuttgart im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (630-DM-Kraft)

  5. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, bezüglich der zwei zusätzlichen dem OSP zugeordneten Stellen nochmals mit möglichen anderen Kostenträgern (Bund, Land, Kranken- bzw. Pflegekassen) über eine angemessene Mitfinanzierung dieses Hilfeangebotes zu verhandeln.

    Bis zu den Beratungen des Haushalts 2004/2005 berichtet die Sozialverwaltung über die Ergebnisse der Verhandlungen sowie über entsprechende Maßnahmen und deren Finanzierung in anderen Städten.


Aufgrund der Vorgänge in der Gemeinderatsitzung am 21.06.2001 im Zusammenhang mit der Neubildung des Verwaltungsausschusses (öffentliche Niederschrift Nr. 129 des Gemeinderats) wird zu Beginn der heutigen Sitzung (öffentliche Niederschrift Nr. 289 des Verwaltungsausschusses) Einvernehmen darüber erzielt, eine Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt erst in der Verwaltungsausschusssitzung am 11.07.2001 durchzuführen. Heute wird dieser Tagesordnungspunkt lediglich beraten.

EBM Dr. Lang stellt fest, dieser Tagesordnungspunkt wird durch den Verwaltungsausschuss, ohne dass sich Wortmeldungen ergeben, als beraten angesehen.