Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 345/2005
Stuttgart,
09/07/2005



Schulsituation an der Robert-Bosch-Schule, Gewerbliche Schule in Stuttgart-Zuffenhausen
- Bericht zur Schulraumsituation
- Vorprojektbeschluss für einen Erweiterungsbau auf dem Grundstück Burgunderstr. 63 / Sachsenstr. 52




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
21.09.2005
04.10.2005
05.10.2005



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Schulraumsituation an der Robert-Bosch-Schule wird Kenntnis genommen. 2. Dem sich daraus ergebenden Raumprogramm (Anlage 3) zur Deckung des Raumfehlbedarfs an der Robert-Bosch-Schule wird zugestimmt. 3. Von der Möglichkeit, das Gebäude in einem 2. Bauabschnitt zu erweitern, wird Kenntnis genommen.

4. Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage des Raumprogramms die Planung für die Schulraumerweiterung bis zur Leistungsphase 4 weiterzuführen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Robert-Bosch-Schule ist überwiegend im metalltechnischen Berufsfeld Ausbildungspartner von Handwerk und Industrie. Auszubildende u.a. von Firmen wie Bosch, Daimler-Chrysler, Dürr und Porsche, die in Stuttgart und der Region in erheblichem Maße zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen, werden an der Robert-Bosch-Schule beschult.

Auf Antrag des Schulverwaltungsamtes hat das Regierungspräsidim Stuttgart (damals Oberschulamt) ein Raumprogramm erarbeitet. Demzufolge hat die Robert-Bosch-Schule im Allgemeinen Unterrichtsbereich ein Defizit von vier EDV-Räumen und einem Klassenraum. Außerdem fehlen zwei Schülerarbeitsräume, ein Technologiearbeitsraum für Automatisierungstechnik sowie ein Schüleraufenthaltsbereich. Das Regierungspräsidium hat insgesamt einen Bedarf von 708 m² Programmfläche als schulbauförderfähig anerkannt. (vgl. Anlage 3)

Neben anderen Beschlüssen zum Abbau des Raumdefizits an beruflichen Schulen in Stuttgart hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2002 (GRDrs 499/2002) dem Erwerb des Objektes Burgunderstr. 63 / Sachsenstr. 52 in Zuffenhausen zum Abbau des Raumfehlbedarfs an der Robert-Bosch-Schule zugestimmt. Zu prüfen war noch, ob das vorhandene, stark sanierungsbedürftige Gebäude umgebaut werden kann oder abgebrochen werden soll, um einen Neubau zu erstellen. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass sich das Gebäude aufgrund seines Zuschnitts nicht für eine schulische Nutzung eignet und ein Umbau aufgrund der zu erwartenden hohen Sanierungskosten auch nicht wirtschaftlich wäre. Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 1.12.2004 (GRDrs. 1025/2004) wurde das Grundstück Ende Dezember 2004 aus allgemeinen Grunderwebsmitteln erworben und der Abbruch des Gebäudes sowie die Verfüllung des darunter liegenden Bunkers in die Wege geleitet.

Eine nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2002 in Auftrag gegebene Voruntersuchung hat zum Ergebnis, dass ein dem Fehlbedarf entsprechender Erweiterungsbau auf dem Grundstück Burgunderstr. 63 / Sachsenstr. 52 gut verwirklicht werden kann. Dieser Neubau könnte in einem zweiten Bauabschnitt sogar noch erweitert werden. Das Grundstück bietet somit mittel- bis langfristig gesehen noch Reservefläche z.B. für die metalltechnischen Schulen in Stuttgart insgesamt betrachtet.



Finanzielle Auswirkungen

Nach einer groben Kostenannahme ist für die Erstellung des Erweiterungsbaus mit Baukosten in Höhe von 3,18 Mio. € zu rechnen. Bei einem Baubeginn Ende 2007 / Anfang 2008 wäre eine Kostensteigerung von 160.000 € zu erwarten.

Die Kosten für die Einrichtung, Lehrmittel und EDV-Ausstattung betragen rd. 460.000 €.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich damit auf rd. 3,8 Mio. €. Das Vorhaben (Erstellung eines neuen Schulgebäudes) ist bislang in der mittelfristigen Finanzplanung 2004-2008 nicht enthalten.

Vom Land sind Zuschüsse aus Schulbauförderungsmitteln in Höhe von rd. 1,32 Mio. € zu erwarten.

Die mit geringfügigen Umstrukturierungen im Stammgebäude verbundenen Umbaukosten werden aus allgemeinen Bauunterhaltungsmitteln finanziert.



Beteiligte Stellen

Die Referate T und St haben die Vorlage mitgezeichnet.

Das Referat WFB stimmt dem Erweiterungsbau nur in dem unten aufgeführten Umfang zu und bittet aus Kostengründen bei der weiteren Planung von einer Raumgröße von 64 m² auszugehen, da sich nach den Schulbauförderrichtlinien die Größe der Klassenräume zwischen 64 m² und 72 m² bewegt.
4 Klassenräume à 64 m²
256 m²
2 multifunktionale EDV-Räume à 84 m²
168 m²
2 Schülerarbeitsräume à 30 m²
60 m²
1 Lehrerzimmer à 30 m²
30 m²
1 Schüleraufenthaltsbereich à 100 m²
100 m²
1 Lernmittelzimmer à 26 m²
26 m²
Programmfläche
640 m²

Die Schulbauförderrichtlinien sehen für berufliche Schulen große (72 m²) und kleine (64 m²) Klassenzimmer in einem Verhältnis 60 : 40 vor. Im Stammgebäude der Robert-Bosch-Schule sind aber fast ausschließlich kleine Klassenzimmer vorhanden. Das Referat KBS hält es daher für sehr wichtig, dass im Erweiterungsbau Klassenzimmer mit einer Größe von 72 m² verwirklicht werden, die der Schule fehlen. Nur in großen Unterrichtsräumen kann ein moderner, flexibler Unterricht abgehalten werden. Dies sollte in einem zukunftsgerichteten Erweiterungsbau der Schule ermöglicht werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1, Ausführliche Begründung
Anlage 2, Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen
Anlage 3, Raumprogramm
Anlage 4, Lageplan


Anlage 1 zur GRDrs 345/2005


Schulsituation an der Robert-Bosch-Schule

Die Robert-Bosch-Schule ist eine von vier Schulen in Stuttgart, die überwiegend im Berufsfeld Metalltechnik Schüler und Schülerinnen im Rahmen der dualen Ausbildung unterrichtet. Sie ist Ausbildungspartner für Handwerk und Industrie, so zum Beispiel für Bosch, Daimler-Chrysler, Dürr und Porsche, die in Stuttgart und der Region in erheblichem Maße zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.

Die Robert-Bosch-Schule Stuttgart ist in Baden-Württemberg der prägende Schulstandort für die (seit 01.08.2003 neugeordneten) fahrzeugtechnischen Ausbildungsberufe in der Karosseriebautechnik, Karosserie-Instandhaltungstechnik und Fahrzeugbautechnik. In einer “Autostadt” wie Stuttgart ist das neu konzipierte Berufsfeld Fahrzeugtechnik ein Bereich, der sich ständig weiter entwickelt und auch zukünftig für die Ausbildung eine enorme Bedeutung hat. Dazu werden u.a. Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in verschiedenen Fachrichtungen, Metallfeinbearbeiter (bei den Werkern) und Mechatroniker ausgebildet.

Im Teilzeitbereich wird neben der Berufsschule und Sonderberufsschule auch das dreijährige Berufskolleg Metalltechnik für Schüler/innen mit mittlerem Bildungsabschluss angeboten. Im Vollzeitbereich führt die Robert-Bosch-Schule Klassen im Berufsvorbereitungsjahr, in der einjährigen bzw. zweijährigen Berufsfachschule Metalltechnik und im Berufskolleg Technik und Medien. Außerdem können Schüler/innen in der Meisterschule für Karosserie- und Fahrzeugbau den Grundstein zur eigenen Existenzgründung zu legen. Seit mehreren Jahrzehnten ist die Robert-Bosch-Schule erfolgreich im Weiterbildungsbereich bei der Techniker/innen-Ausbildung in der Fachrichtung Maschinentechnik (Schwerpunkte Fertigungstechnik und Konstruktion) tätig; dies sowohl als 2-jährige Vollzeit-, als auch als 4-jährige Teilzeitqualifizierung.

Schülerentwicklung/Raumbedarf

Die Schülerzahlen an der Robert-Bosch-Schule haben im Vergleich zum Schuljahr 1998/99 (Basisjahr des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen) um 12,8 % von 1159 Schülerinnen auf 1.307 Schüler/innen im Schuljahr 2004/05 zugenommen. Die Klassenzahlen sind im gleichen Zeitraum um 19,3 % von 57 auf 68 Klassen gestiegen. Bis zum Schuljahr 2002/03 ist insbesondere der Berufsschulbereich als Pflichtschulbereich angewachsen. Aufgrund der konjunkturellen Lage ist das Angebot an Ausbildungsplätzen in den letzten beiden Jahren etwas zurück gegangen, liegt in Stuttgart aber noch immer auf sehr hohem Niveau. Zeitgleich ist ein Anstieg bei den Vollzeitschularten zu beobachten, die deutlich mehr Raumkapazitäten in Anspruch nehmen als der Teilzeitbereich.

Die im Schulentwicklungsplan für das Jahr 2005 angenommene Zahl von 64 Klassen an der Robert-Bosch-Schule ist bereits seit mehreren Jahren erreicht und im aktuellen Schuljahr mit 68 Klassen deutlich überschritten (siehe Anlage 2). Nicht nur an der Robert-Bosch-Schule sondern generell im Berufsfeld Metalltechnik sind die Schülerzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.

Generell befindet sich das berufliche Schulwesen in einem Prozess der ständigen Anpassung an die Erfordernisse der Wirtschaft. Dies bedingt neben der Einrichtung neuer Berufsbilder bzw. Schularten auch eine ständige Anpassung bereits bestehender Ausbildungsberufe. An der Robert-Bosch-Schule wurden in den vergangenen Jahren der Ausbildungsberuf Mechatroniker/in und das Berufskolleg Technik und Medien eingerichtet. Außerdem sind die von Handwerk und Industrie initiierten neuen Bildungspläne und Unterrichtsmethoden umzusetzen. Dies hat Auswirkungen auf den Raumbedarf der beruflichen Schulen. Es werden deutlich mehr Räume für den lernfeldbezogenen Unterricht bzw. für Gruppen- oder Projektarbeit benötigt.

Durch die Fertigstellung der Halbzeughalle im Dezember 1999 konnte die Raumsituation im praktischen Unterrichtsbereich zwar deutlich verbessert werden, im Theoriebereich hat die Schule aber weiterhin ein erhebliches Raumdefizit. Dieser Fehlbedarf wurde zwar bisher ein Stück weit organisatorisch aufgefangen. Durch die vielseitigen und differenzierten Entwicklungen bei den Ausbildungs- und Bildungsanforderungen führt es immer häufiger dazu, dass an der Robert-Bosch-Schule kein Lehrplan konformer Unterricht mehr stattfindet bzw. die vorgeschriebene Stundenzahl nicht eingehalten werden kann.

Raumprogramm

Auf Antrag des Schulverwaltungsamtes hat das Regierungspräsidium ein Raumprogramm erarbeitet. Demzufolge hat die Robert-Bosch-Schule im Allgemeinen Unterrichtsbereich ein Defizit von vier EDV- und einem Klassenraum. Außerdem fehlen zwei Schülerarbeitsräume, ein Technologiearbeitsraum für Automatisierungstechnik sowie ein Schüleraufenthaltsbereich. Das Regierungspräsidium hat insgesamt einen Bedarf von 708 m² Programmfläche als schulbauförderfähig anerkannt.

In enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Robert-Bosch-Schule hat das Schulverwaltungsamt eine Konzeption erarbeitet, wie das festgestellte Raumdefizit schulorganisatorisch sinnvoll abgebaut werden kann (siehe Anlage 3). Das bedeutet, dass die fehlenden Räume teils im Stammgebäude umgesetzt und die dafür dort wegfallenden Räumlichkeiten in den Neubau verlagert werden sollen. Aufgrund der gegebenen örtlichen Situation sind andere Erweiterungsmöglichkeiten am Standort nicht verfügbar. Da für den Abbau des Fehlbedarfs ein eigenständiges Schulgebäude errichtet werden soll, musste - um einen sinnvollen Unterrichtsbetrieb zu ermöglichen - ein zusätzliches Lernmittelzimmer vorgesehen werden. Außerdem wurden die Raumgrößen soweit wie möglich vereinheitlicht, um den Neubau gut und einfach zu strukturieren, damit eine kostengünstige Umsetzung möglich wird.

Bauliche Realisierung

Zum Abbau des Raumdefizits soll auf dem in unmittelbarer Nähe zur Schule gelegenen Grundstück Burgunderstr. 63 / Sachsenstr. 52 ein Neubau realisiert werden. Zu prüfen war zunächst noch, ob das vorhandene, stark sanierungsbedürftige Gebäude umgebaut werden kann oder abgebrochen werden soll, um einen Neubau zu erstellen. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass sich das Gebäude aufgrund seines Zuschnitts nicht für eine schulische Nutzung eignet und ein Umbau aufgrund der zu erwartenden hohen Sanierungskosten auch nicht wirtschaftlich wäre. Mit dem Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 1.12.2004 (GRDrs. 1025/2004) wurde das Grundstück Ende Dezember 2004 aus allgemeinen Grunderwebsmitteln erworben und der Abbruch des Gebäudes sowie die Verfüllung des darunter liegenden Bunkers in die Wege geleitet.

In einer vom Hochbauamt veranlassten Voruntersuchung wurde von dem beauftragten Architekturbüro N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) untersucht, inwieweit das vorgegebene Raumprogramm unter den gegebenen baurechtlichen Rahmenbedingungen und der vorhandenen Bunkeranlage realisiert werden kann.

Als Ergebnis dieser Voruntersuchung schlägt das Büro N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) einen Baukörper in Richtung Burgunderstraße vor, der dort die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze aufnimmt und dadurch in Richtung Sachsenstraße Möglichkeiten für Schulhof, Freibereich und Stellplätze schafft. Die Klassen- bzw. Aufenthaltsräume liegen in einer nördlichen Gebäudespange direkt nebeneinander und bieten damit eine größtmögliche Flexibilität im Bezug auf Kombinierbarkeit, Unterrichtsform und Nutzung. Die Gliederung der Nordfassade nimmt im Maßstab die umgebende Wohnbebauung auf. Im Süden schließt der Baukörper mit einer schmaleren Arbeits-/Nebenraumzeile ab. Dazwischen befindet sich der gemeinsame Flurbereich , der sich für die Treppenräume oder auch für eine ruhigere Zone mit zusätzlicher Belichtung nach außen öffnet.

Sämtliche baurechtlich notwendigen Abstandsflächen sind auf eigenem Grundstück eingehalten. Ebenso kann der Nachweis der Stellplätze auf dem Grundstück erbracht werden. Zulässige GRZ und GFZ werden deutlich unterschritten. Der Bebauungsplan gibt eine Gebäudetiefe von maximal 14 m vor, die bei einer Schulnutzung nicht eingehalten werden kann. Im schriftlichen Teil des Bebauungsplans wird jedoch darauf verwiesen, dass Ausnahmen möglich sind, solange zulässige GRZ und GFZ nicht überschritten werden. Der vorliegende Entwurf ermöglicht also die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung.

Für die Erweiterung dieses Baukörpers sind zwei Alternativen denkbar. Zum einen könnte der Baukörper in der Fläche Richtung Sachsenstraße erweitert werden, zum anderen könnte er in der Höhe um ein Geschoss erweitert werden. Bei der Erhöhung könnte der nachbarschützende Teil der dann baurechtlich notwendigen Abstandsflächen weiterhin auf eigenem Grundstück eingehalten werden. Für die restlichen Flächen wäre eine Befreiung erforderlich. GFZ und GRZ würden weiterhin nicht überschritten. Welche Alternative für eine Erweiterung vorgesehen wird, muss zum derzeitigen Stand der Planung noch nicht entschieden werden, wird aber in die weitergehenden Planungen einbezogen werden.

Diese Erweiterungsmöglichkeit könnte mittel- bis langfristig gesehen für die vier metalltechnischen in Stuttgart insgesamt betrachtet genutzt werden, deren Situation sich wie folgt darstellt: auf dem Gelände der Robert-Bosch-Schule, Robert-Mayer-Schule und Max-Eyth-Schule bestehen keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Gleiches gilt für das Schulgelände der Wilhelm-Maybach-Schule, nachdem dort die Aufstockung des Schulgebäudes abgeschlossen sein wird. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat an der Max-Eyth-Schule ein Raumdefizit von rd. 300 m² und an der Robert-Mayer-Schule von rd. 700 m² Programmfläche festgestellt. Dieses Raumdefizit kann voraussichtlich durch Optimierungen in den Stammgebäuden, z.B. durch bauliche Verbesserungen, multifunktionale Ausstattungen usw. gemildert werden. Aufgrund der konjunkturell bedingten niedrigen Schülerzahlen an der Robert-Mayer-Schule wird derzeit die weitere Entwicklung der Schule abgewartet. Gegebenenfalls kann zu einem späteren Zeitpunkt ein verbliebenes Raumdefizit durch schulorganisatorische Maßnahmen bzw. eine Aufstockung oder flächige Erweiterung des Gebäudes in der Burgunderstraße umgesetzt werden.

Baukosten und Folgeausgaben

a) Kosten der Baumaßnahme

Die grobe Kostenschätzung beträgt 3,18 Mio. €. Bei einem Baubeginn Ende 2007 / Anfang 2008 wäre für die Gesamtbaukosten eine Prognose von 160.000 € zu erwarten.

Die Kosten für die Einrichtung, Lehrmittel und EDV-Ausstattung betragen rd. 460.000 €. Damit ergeben sich Gesamtbaukosten inkl. Prognose in Höhe von 3,34 Mio. € zuzüglich Kosten für die Einrichtung, Lehrmittel und EDV-Ausstattung (ca. 460.000 €).

Die mit geringfügigen Umstrukturierungen verbundenen Umbaukosten im Stammgebäude werden aus den allgemeinen Bauunterhaltungsmitteln finanziert.

b) Folgekosten der Baumaßnahme

Für dieses Vorhaben muss mit nachstehenden Folgelasten gerechnet werden, die anhand anderer vergleichbarer Objekte ermittelt wurden:

Folgeausgaben
- Personalausgaben
keine zusätzlichen
- Betriebs- uns Sachausgaben
84.700 €
- Abschreibung
94.800 €
- Verzinsung des Anlagekapitals
172.900 €
352.400 €
Folgeeinnahmen
- Auflösung von Zuwendungen
39.600 €
Folgelasten jährlich
312.800 €
Das sind 9,9 % der Gesamtbaukosten.
c) Personalbedarf

Die Investitionsmaßnahme führt nicht zu einer Erhöhung des Stellenbedarfs der Schule.

d) Zuschuss des Landes

Das Regierungspräsidium hat im Raumprogramm einen Raumbedarf von 708 m² Programmfläche für förderfähig anerkannt. Daher sind Zuschüsse aus Schulbauförderungsmitteln in Höhe von rd. 1,32 Mio. € zu erwarten.