Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1106/2004
GZ:
OB
Sitzungstermin: 19.01.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (S/OB),
Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Betreuen, Erziehen und Bilden von
Schulkindern in Stuttgart
Sachstand und Ausblick

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 15.12.2004, öffentlich, Nr. 495

Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 20.12.2004, GRDrs 1106/2004. Beigefügt ist diesem Protokoll zudem der Antrag Nr. 6/2005 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2005 "Investitionsprogramm Bildung und Betreuung (IZBB-Mittel des Bundes); Beratung der GRDrs 1106/2004 am 19.01.2005."

Als Kern der Vorlage bezeichnet EBM Föll, dass die Landeshauptstadt sich in sehr intensiven Diskussionen mit den Schulgemeinden darum bemüht hat, alle Anträge, auch wenn diese nur teilweise zu Mittelbewilligungen führen können, bis zum 31. Januar 2005 einzureichen. Insgesamt würden für mindestens 48 der derzeit interessierten 73 Schulen Anträge gestellt; die Zahl der interessierten Schulen steige täglich. Grundsätzlich bitte die Verwaltung um Zustimmung, dass über die genannten 48 Schulen hinaus weitere Anträge gestellt werden könnten. Im Sommer 2005 würden die Entscheidungen zu den Anträgen erwartet. Anschließend könnten dann die Finanzierungen der Maßnahmen, der Anteil der städtischen Mitfinanzierung sei ja beachtlich, sichergestellt werden, soweit dies nicht bereits durch vorhandene Haushaltsmittel der Fall sei.

Zum Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion fährt er fort, was die formalen Ganztagesschulen angehe, habe mit dem Schulamt eine entsprechende Abstimmung stattgefunden. Die dazu erstellte Vorlage befinde sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Beabsichtigt sei, diese Vorlage am 16. Februar 2005 (Verwaltungsausschuss) bzw. am 17. Februar 2005 (Gemeinderat) zur Entscheidung vorzulegen. Sollten in diesem Zusammenhang bauliche Maßnahmen notwendig werden, sei es grundsätzlich so, dass sich die entsprechenden Förderanträge in Vorbereitung befänden. Diese würden zumindest bei zwei dieser Vorhaben bis zum 31. Januar 2005 eingereicht. Zur Lösung der denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Dachausbauten verweist der Vorsitzende auf eine bereits versandte Zwischennachricht. Die Verwaltung beschäftige sich mit jedem einzelnen Projekt. Lösungen seien nicht einfach, da sehr häufig neben planungs- und baurechtlichen Fragestellungen auch denkmalrechtliche Fragestellungen eine Rolle spielten. Sukzessive werde die Verwaltung, sobald Ergebnisse vorliegen, berichten. Beim Raumbedarf bestehender Sonderschulen müsse die Verwaltung mitteilen, dass dieses wichtige Thema aufgrund eingeschränkter personeller Kapazitäten erst nach Besetzung der vor Weihnachten genehmigten zwei Stellen angegangen werden könne.

Von StRin Ripsam (CDU) wird die Unterstützung des Beschlussantrages unter dem Vorbehalt, dass in den Haushaltsplanberatungen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, angekündigt. Über die weitere Entwicklung müsse die Verwaltung den Gemeinderat auf dem Laufenden halten. Gegenüber den Eltern und den Schulleitungen sollte der zeitliche Ablauf von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Umsetzung eines Projektes besser herausgestellt werden. Nach Einschätzung von StRin Gröger (SPD) kann man den Überblick, den die Vorlage versuche zu geben, erst dann erhalten, wenn man betrachtet, was landesweit geschieht. Dabei verweist sie auf eine Landtagsdrucksache aus der Mitte des Jahres 2004. Positiv an der Vorlage werten StR Wölfle (90/GRÜNE) und StR J. Zeeb (FW), dass die Verwaltung offensichtlich willens ist, unabhängig davon, ob die bereit gestellten Mittel bereits ausgeschöpft sind oder nicht, weitere Anträge zu bearbeiten. Laut StR Wölfle bleibt es aber ansonsten dabei, dass in Stuttgart irgendwie, irgendwas und irgendwann im Bereich der Ganztagesbetreuung umgesetzt wird. Von StR J. Zeeb wird mitgeteilt, bis September müsse das gesamte Thema dem Gemeinderat nachvollziehbar aufgearbeitet (eventuell mit Prioritätenlisten) vorgelegt werden. Nur so könnten die notwendigen Finanzierungen in den Haushaltsplanberatungen zügig geregelt werden.

Städtische Konzeption
StRin Ripsam erinnert an einen Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zum Betreuungsbereich. In diesem schon im Sportausschuss beratenen Antrag werde die Erstellung eines Konzeptes zur Gestaltung der Nachmittagsbetreuung für den Stadtbezirk Vaihingen gewünscht. Vaihingen werde als einer der Stadtbezirke mit positiven Vorgaben angesehen. Von der Verwaltung werde in Vaihingen eine Konkretisierung erwartet, wobei in den anderen Stadtbezirken natürlich weitergearbeitet werden müsse. Bis Ende März sollte in Vaihingen auch zur Finanzierung eine Konzeption vorliegen. Die Umsetzung sollte zum Schuljahresbeginn 2005/2006 möglich sein.

Durch StRin Gröger wird angemerkt, über den Stand der Projekte, und hier gehe es ihr ähnlich wie den Schulgemeinden, wisse man nicht immer Bescheid. Beispielhaft führt sie Gaisburg und die Schwabschule an. Für sie stelle sich die Frage, wie sorgfältig Anträge überhaupt geprüft würden. Wiederholt habe ihre Fraktion ein städtisches Konzept unter Berücksichtigung der Regionalität, der Vorrangigkeit und der Nachrangigkeit angemahnt. Die Verwaltung sollte prüfen, ob der Gemeinderat nicht laufend über die geplanten Anträge informiert werden könne. Sinngemäß äußert sich StR Kanzleiter (SPD). Im weiteren Verlauf artikuliert StRin Gröger Klärungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung und Fertigstellung von Maßnahmen zum Schuljahr 2005/2006 und der Planung von weiteren Projekten vor den Haushaltsplanberatungen 2006/2007.

Interessiert verfolge er, so StR Wölfle, wie sich verschiedenste Institutionen/Träger anböten, ohne dass es in Stuttgart Rahmenbedingungen (z. B. gebührenfrei, etc.) für das heute zur Beratung anstehende Thema gebe. Im selben Zusammenhang weist er auf eine Vorlage des Sportamtes hin. Dort erschließe es sich ihm nicht, ob seitens der Stadt die Bereitschaft bestehe zu klären, ob zusätzlicher Sportunterricht erfolgen solle (mit oder ohne Elternbeteiligung). Nach wie vor befürworte er es, dass mit dem Gemeinderat ein Diskurs über die Ausgestaltung einer Konzeption durchgeführt werde. Aufgrund dort dann festzulegender Eckdaten sollte die Verwaltung differenzierte Angebote entwickeln. Nach dem Hinweis von EBM Föll auf im Jahr 2003 beschlossene Leitlinien fährt StR Wölfle fort, zwischenzeitlich gebe es für den Hortbereich klare Regelungen, aber für ergänzende Angebote könne höchstens von einer gewissen Struktur gesprochen werden. Die bekannt gewordenen unklaren konzeptionellen Ansätze zeigten, dass er so falsch nicht liege. Beispielsweise würden zu finanziellen Fragen keine konkreten Angaben gemacht. Im Interesse der Sache sei die Einbindung des Gemeinderates zu verbessern.

StRin Küstler (PDS) betont, zur Ausdehnung von Betreuungsangeboten reiche eine Schulcafeteria nicht aus. Unabdingbar seien inhaltliche konzeptionelle Überlegungen. Diese müssten auch für die Elternschaft zugänglich sein. Letztlich müsse für jeden Stadtteil und für jede Schule dargelegt werden, welche schulischen Formen, welche Arten von Ganztagsbetreuungen angeboten werden sollen. Erst dann könnten Eltern planen, Familie und Beruf in angemessener Art und Weise zu vereinbaren.

Über das angestrebte Ziel gibt es nach Auffassung von StRin Feindor (90/GRÜNE) Einvernehmen. Klärungsbedarf gebe es noch über den Weg dahin. Daher sollte die Verwaltung über die weitere Vorgehensweise, den Zeitplan, über die zum Großteil noch nicht bekannten von den Schulen verfolgten Konzepte und über die Startchancen, gegebenenfalls auch mit Übergangslösungen, im September mit Angaben zur Flächendeckung und zur Priorisierung informieren. Anschließend betont der Vorsitzende, beim IZBB-Programm gehe es nicht um inhaltliche Konzeptionen, sondern dieses Programm sei ein reines Investitionsprogramm, um Ganztagesbetreuungs- bzw. Ganztagesschulangebote einzurichten. Im Gemeinderat habe Einigkeit bestanden, allen Schulen die Möglichkeit einzuräumen, aus den Schulgemeinden heraus hierzu Vorschläge zu entwickeln. Von der Verwaltung werde dieses natürlich begleitet, wobei auch Hinweise gegeben würden, was in bestimmten Stadtbezirken als sinnvoll angesehen werde. Wenn es um formale Ganztagesschulen gehe, spielten nicht zuletzt soziokulturelle Fragestellungen eine entscheidende Rolle. Dieses sei entscheidend, um überhaupt seitens des Landes eine Genehmigungschance zu erhalten. Warnen wolle er den Gemeinderat davor, sich mit allen 162 Schulkonzepten zu befassen. Wenn dieses, und damit wendet er sich an StRin Feindor, gewollt würde, sollte eine Klausurtagung über ein ganzes Wochenende beantragt werden. Die Behandlung dieses Themas wäre angesichts der notwendigen Differenziertheit sehr zeitaufwendig, wobei er sehr froh sei, dass die Schulen sehr differenzierte Konzepte entwickelten; die Umsetzung gelinge nur dann, wenn die konzeptionellen Inhalte von der Schulgemeinde mitgetragen werden. Wenn der Wunsch bestünde, den Schulen Programme seitens des Gemeinderates/der Verwaltung vorzugeben, würde dieses scheitern, da vor Ort nicht das am "grünen Tisch" Angedachte gelebt werde. Nach wie vor bewege sich die Verwaltung entlang den im Jahr 2003 verabschiedeten Leitlinien. Nun werde Schritt für Schritt in die Umsetzung gegangen. Aktuell müsse festgestellt werden, dass die Schulgemeinden für die Entwicklung der inhaltlichen Konzepte sehr viel mehr Unterstützung benötigten als ursprünglich angenommen; die Anforderungen der Schulbehörde für inhaltliche Konzepte seien sehr viel weitergehender als zunächst angenommen.

Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) geht auf die verabschiedeten Leitlinien ein. Bei den Grundschulen sollte der Schwerpunkt beim Ausbau der verlässlichen Grundschule als Halbtagesangebot (bedarfsorientiert) und beim Einrichten von Horten, dort wo es sich anbiete, liegen. Der Schwerpunkt Hort an der Grundschule spiegle sich auch bei den Antragstellungen wider. Seitens des Landes sei ein eindeutiger Schwerpunkt auf formelle Ganztagesschulen an Hauptschulen und vereinzelt bei Grundschulen (wenn diese an Hauptschulen angeschlossen sind) gelegt. Dieses Ziel mache umfangreichere Konzeptionen notwendig (zusätzliche Lehrerstunden). Bei diesen Konzeptionen hätten die staatlichen Schulbehörden ein Mitspracherecht. Hier solle es sich nur um Schulen handeln, welche nachgewiesenermaßen einen sozialen Brennpunkt in ihrem Einzugsgebiet haben. Die Realschulen und Gymnasien würden, ausgenommen wenige Realschulen, mit ehrenamtlichen Kräften Mittagstische anbieten. An dieser Stelle habe die Stadt in der Vergangenheit wenig Unterstützung leisten können. Es seien nur Leitungen etc. für Küchen übernommen worden. Die eigentlichen Einrichtungen hätten die Eltern finanziert. Bei der Erstellung der Leitlinien sei hierzu erklärt worden, über IZBB könnten Essensangebote durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen unterstützt werden. Nirgends, auch nicht in den Leitlinien, sei ein städtisches Engagement in Bereichen wie Essensbeschaffung, Essensausgabe oder Reinigung vorgesehen. Bei diesen Schulen sei ausschließlich eine Verbesserung des ehrenamtlichen Angebotes das Ziel.

Alle Anträge seien, sofern sie diesen Leitlinien entsprechen, weiterbearbeitet worden. Bei den Ganztagesschulen sei die Belastung sehr umfänglich, da zunächst ein pädagogisches Konzept erarbeitet werden müsse. Anschließend müsse herausgefiltert werden, was von der Kommune additiv im Betreuungskonzept zu realisieren sei. Entsprechende Planungen zur Überprüfung der baulichen Möglichkeiten müssten zudem noch in die Wege geleitet werden. Für jede Schule werde eine Art Schulentwicklungsplan durchgeführt. Nur wenn nachweislich zusätzlicher Raumbedarf erforderlich sei, werde ein Erweiterungsbau genehmigt und bezuschusst. Ansonsten müssten Ausstattungen in vorhandenen Räumen erfolgen. Dies habe schon zu totalen Umplanungen geführt.

In der GRDrs 668/2003 werde auf die personellen Engpässe beim Schulverwaltungsamt hingewiesen. In mehreren Sitzungen sei zudem seitens der Verwaltung erklärt worden, dass natürlich unter Berücksichtigung des Bearbeitungsstandes der Anträge und deren Aussicht auf Erfolg vorgegangen werde, allerdings stets im Rahmen der verabschiedeten Leitlinien. Jedes Jahr werde zu den Angeboten in Schulen ein Sonderdruck für die Eltern veröffentlicht. Dort könnten Angebote wie Mittagessen etc. ersehen werden. In der Regel würden diese Angebote durch das nun Geplante verbessert.

Die Wortmeldung von StR Wölfle aufgreifend führt Herr N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (S/OB) aus, die Grundannahme der Verwaltung laute, die Schulen sollten selbst über ihre Angebote entscheiden. Im Maximalfall gebe es 162 Ganztageskonzepte. Die Schulen könnten nicht gezwungen werden, IZBB-Anträge zu stellen bzw. nach den Vorstellungen der Verwaltung oder des Gemeinderates Angebote zu entwickeln. Von daher lasse sich zu den Inhalten kein Gesamtkonzept erstellen. Dies habe er im Dezember im Schulbeirat zum Ausdruck gebracht und in der Vorlage werde dies ebenfalls kurz skizziert dargestellt. Was die Verwaltung tun könne, sei, zwischen den Schulen und den auf dem Markt befindlichen Angeboten Verbindungen herzustellen. Berücksichtigt werden müsse dabei, welche Angebote die Schulen schon hätten. An den Schulen sei ja heute schon vieles vorhanden und diesen Angeboten dürfe die Basis nicht entzogen werden. Das Zusammenführen müsse funktionierende Angebote zum Schuljahresbeginn 2005/2006 zum Ergebnis haben. Ob dies in einem Stadtbezirk oder in vielen gelinge, müsse abgewartet werden. Zwischen Ostern und Pfingsten müsse die Verwaltung Klarheit darüber haben, was an den Schulen stattfinde. Abgefragt werden müsse bis dahin auch, was die Schulen von der Stadt erwarteten. Parallel müssten die großen Anbieter über ihre Möglichkeiten Auskunft geben. Dies alles müsse anschließend in ein System überführt werden. Bezüglich der Antragsreihenfolge sei vom Bund das Eingangsdatum vorgegeben. Nach diesem "Windhundprinzip" stehe die Verwaltung mit 48 Schulen, welche Ende Januar gemeldet werden könnten, nicht schlecht da. Mannheim habe es - Stand gestern - auf 14 Anträge gebracht; Stuttgart habe bereits im letzten Jahr 15 Antragszusagen erhalten. Nun müsse die Verrwaltung sich um die inhaltliche Ausgestaltung kümmern. Dankbar sei er, dass nach einer Entscheidung des Oberbürgermeisters die Stabsstelle S/OB bei dieser Aufgabe temporär durch Herrn Stürmer (Haupt- und Personalamt) unterstützt werde.

Darüber, dass die Stadt Fellbach zu den Themen "Vereinbarkeit Familie und Beruf" und "Bildungschancen stärken" eine Klausur durchführt, informiert StRin Gröger. Hierzu merkt EBM Föll an, auch der Stuttgarter Gemeinderat gehe ja in Klausur. Er habe aber weder von StRin Gröger noch von der SPD-Gemeinderatsfraktion vernommen, dass das heute zur Beratung Anstehende als Beratungsthema vorgesehen werden solle. StR Kanzleiter habe als SPD-Fraktionsvorsitzender im Ältestenrat den Themen "Demographischer Wandel" und "Stadtentwicklungskonzept" zugestimmt. Die Verwaltung nehme hier eine offene Haltung ein. Die Themen, die der Gemeinderat wünsche, würden aufgegriffen.

Sonder-/Förderschulen
Ebenfalls gegenüber StRin Gröger betont der Vorsitzende, er habe in seiner Einführung nicht davon gesprochen, dass die betroffenen Menschen in den Sonderschulen keine Priorität hätten. Flächendeckend könnten allerdings bei diesen Schulen keine Prioritäten vorgenommen werden. Der Anlage 1 der Vorlage könne sehr wohl entnommen werden, dass auch im Bereich der Sonder- und Förderschulen sehr intensiv gearbeitet werde. Insbesondere erinnert er an die Bodelschwinghschule, die Hasenbergschule, die Heilbrunnenschule, die Schule für Körperbehinderte und die Berger Schule. Für diese Schulen seien bzw. würden noch Anträge gestellt. Verständnis müsse es aber dafür geben, dass nicht alle Vorhaben parallel intensiv mit den Schulgemeinden besprochen werden könnten. In puncto finanzieller, räumlicher und personeller Ausstattung sind nach dem Kenntnisstand von StR Wölfle die Sonderschulen nicht die benachteiligsten unter den Stuttgarter Schulen.

Schaffung von zusätzlichen Räumen (z. B. Dachausbauten)
An Anträge, Dachausbauten in Schulen zu überprüfen, erinnert StRin Gröger. Zu einem Antrag ihrer Fraktion sei hierzu bereits eine Berichterstattung für die Zeit nach der Sommerpause 2004 angekündigt worden. Bei den Dachausbauten sei Eile geboten, da einige der in Frage kommenden Schulen schon beim Regelbetrieb an die Grenzen ihrer räumlichen Ressourcen stoßen. Soweit Dachausbauten nicht möglich sein sollten, müssten Alternativen angedacht werden. In anderen Gemeinden seien durchaus schon in der Nachbarschaft befindliche, für die Betreuung geeignete Gebäude im Rahmen des IZBB-Programmes erworben worden. Dort, wo die Möglichkeit für einen Dachausbau bestehe, so Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), seien solche Ausbauten in der Vergangenheit schon vielfach erfolgt. Häufig scheitere dieses an den baulichen Möglichkeiten bzw. an wirtschaftlichen Aspekten. Zudem müsse ein schulischer Bedarf nachgewiesen sein. Ansonsten unterbleibe die Bezuschussung. Bei der Heusteigschule sei ein Dachausbau möglich. Dazu würde auch ein Antrag gestellt. Bei der Schillerschule stelle sich die Bedarfsfrage. Bei Plänen der Wolfbuschschule müsse gesehen werden, ob diese mit dem IZBB-Programm abgedeckt werden könnten, und bei der Bismarckschule sei ein Dachausbau nicht möglich. Die Prüfungen, ob z. B. bei der Schillerschule ein Dachausbau stattfinden könne, stünden noch aus. Daher sei die Anfrage auch noch nicht vollständig beantwortet. Unter der Annahme, dass für den Grundschulbereich der Heusteigschule ein Antrag auf formelle Ganztagesschule gestellt wird, plädiert StRin Gröger anschließend dort für einen zügigen Dachausbau. Sollte bei der Schillerschule, bei der sie Bedarf für einen Dachausbau als gegeben ansieht, dieser nicht möglich sein, stelle sich die Frage des Erwerbs eines in der Nachbarschaft befindlichen Grundstücks. Laut EBM Föll werde dieses aber nicht benötigt. Zudem gebe es in der Nachbarschaft ein geeignetes Gebäude. Diese Erwerbsfragen müssten eilig geklärt werden. Dies zeige die Notwendigkeit der Prüfung von Vorrang und Nachrang.

Ganztagesschulen
Zum Komplex der formellen Ganztagesschulen teilt StRin Gröger mit, bei den Schulen, welche im Februar für formelle Ganztagesschulen vorgeschlagen würden, müssten Baumaßnahmen durchgeführt werden. Das Schuljahr 2005/2006 beginne noch vor den Haushaltsplanberatungen 2006/2007. Von daher sollte die Verwaltung erklären, wie sie damit umgehen wolle. Für sie stellt sich die Frage, weshalb diese Dinge nicht schon bis zum 31. Januar 2005 beantragt werden können. StR Wölfle hätte sich gewünscht, dass vor der Abstimmung mit dem Schulamt der Gemeinderat Prioritäten für formelle Ganztagesschulen in Stuttgart festlegen hätte können. Von klaren Vorgaben für Ganztagesschulen berichtet Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht). Die Verwaltung habe hier eigentlich die Prioritäten nach dem Bearbeitungsstand der verfolgten Konzepte ausgerichtet. Da die ersten drei Ganztagesschulen aber wohl ohnehin mit den Wünschen des Gemeinderates übereinstimmten und diese auch in Brennpunktgebieten liegen, sehe die Verwaltung dem positiv entgegen, dass der Gemeinderat erkläre, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Schulen kämen auch für ihn als Ganztagesschulen in Frage. Andere Schulen, welche hier Anträge gestellt hätten, würden nach und nach abgearbeitet.

Gegen Ende der Aussprache verweist sie auf die für Februar angekündigte Vorlage und informiert, der Beschlussantrag dieser Vorlage schlage für formelle Ganztagesschulen die Karl-Benz-Schule, die Heusteigschule (Grundschulbereich) und die Elise-von-König-Schule (Hauptschulbereich) vor. Die Heusteigschule könne mit den vorhandenen Raumkapazitäten beginnen. Parallel dazu werde aber natürlich versucht, das Dachgeschoss mit einzubinden. Ein größeres Problem werde die Elise-von-König-Schule darstellen, da auf dem dortigen Schulareal ein Pavillon altersbedingt nicht einbezogen werden könne. Hier müsse ein Ersatz von vorhandenem Schulraum mit der Schaffung von für den Ganztagesbetrieb notwendigen zusätzlichen Räumen verbunden werden. Seitens der Schillerschule, bei es sich ja bereits um eine Ganztagesschule handle, sei weder ein Antrag gestellt, noch herrsche nach Kenntnis der Verwaltung dort Raumnot. Dort wäre, auch wenn die technischen Voraussetzungen existieren sollten, eine Förderung nicht begründbar. Diese Schule könne auch nicht mit erhöhter Priorität behandelt werden.

Weitere Vorgehensweise
Bis Ende Februar, so StRin Gröger, müsse bei der Landeshauptstadt Einigkeit über die weitere Vorgehensweise herrschen, da bis dahin eine Bearbeitung im Hinblick auf die Zuteilung von Lehrerstunden erfolgt sein müsse. Formelle Ganztagesschulen seien dringend auf die Zuteilung von Lehrerstunden angewiesen. Dies aufgreifend weist EBM Föll auf die zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Regeln zur Bearbeitung der IZBB-Anträge hin. Nach der Antragsstellung benötige der Bund ein halbes Jahr bis zur Bewilligung. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass bei der Heusteigschule ein Ende Januar beantragter Dachausbau, dessen Bewilligung gegebenenfalls Ende Juli anstehe, bis zum 15. September 2005 (Schuljahresbeginn) fertiggestellt sei. Eine öffentliche Beantwortung des SPD-Antrages folge noch.

Zu einer Frage von StRin Feindor teilt der Vorsitzende weiter mit, nach Pfingsten 2005 werde dem Verwaltungsausschuss darüber berichtet, wie sich die Situation zum Schuljahresbeginn 2005/2006 voraussichtlich darstelle.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.