Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 7640-03
GRDrs 314/2001
Stuttgart,
07/11/2001



Förderung des Stuttgarter Beschäftigungspaktes ("Pakt S") aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußKenntnisnahmeöffentlich 25.07.2001



Beschlußantrag:
  1. Die Landeshauptstadt Stuttgart schließt mit dem Land Baden-Württemberg einen Vertrag über die Förderung von bis zu 50 TDM pro Jahr aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Steuerung des Stuttgarter Beschäftigungspaktes ("Pakt S") und sich darin zum Nachweis der Kosten in mindestens doppelter Höhe und mindestens hälftiger Kofinanzierung verpflichtet. Die Förderung gilt bereits rückwirkend für das Jahr 2000 und ist bis Ende 2006 vorgesehen.
  2. Der Bedarf für eine Stelle in Verg.Gr. IV a BAT zur Bewältigung der anfallenden Koordinierungsaufgaben beim Bürgermeisteramt, Stabsstelle für Wirtschafts- und Arbeitsförderung wird anerkannt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, eine derzeit freie Stelle der Verg.Gr. VI b BAT befristet für die voraussichtliche Dauer des Projekts bis 2006 ab sofort mit einem/einer Sachbearbeiter/-in in Verg.Gr. IV a BAT zu besetzen.


Begründung:


Die Verwaltung berichtete über die Stuttgarter ESF-Förderung zuletzt im Beirat für Gleichstellungsfragen am 22.11.2000 sowie im Sozialausschuss am 04.12.2000 (NS Nr. 143). Im AMTSBLATT Nr. 12, vom 22.03.2001 erfolgte auf S. 14 die öffentliche Ausschreibung durch "Pakt S" für das ESF-Förderjahr 2002.

Mit ihrem Unterstützungsangebot würdigt die Landesregierung den Aufwand der lokalen Arbeitskreise bei der Umsetzung der ESF-Förderung. Die Höhe des Zuschusses für die Tätigkeit der Arbeitskreise ist mit den kommunalen Landesverbänden im Herbst 2000 abgestimmt worden. Für Stuttgart und Mannheim wurde der diesbezügliche Mehraufwand der beiden Kommunen mit je 100.000 DM beziffert.

Vorsitz und Geschäftsführung sind in Stuttgart bei der Wirtschafts- und Arbeitsförderung (OB/82) angesiedelt. Die kalkulatorischen, insbesondere Personalkosten, für die zusätzlichen ambitionierten Aufgaben (vgl. Anlage: § 1 des Vertrages) werden dem Land hälftig in Rechnung gestellt.

Eine Entlastung von OB/82 besteht in einer qualifikatorischen Anhebung der Sekretariatsstelle zu einer Sachbearbeitung nach IV a BAT.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



Vertrag