Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 302/2005
Stuttgart,
06/07/2005



Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) in der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Krankenhausausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.06.2005
24.06.2005
06.07.2005
07.07.2005



Beschlußantrag:

Dem Abschluss einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) in der Landeshauptstadt Stuttgart wird zugestimmt.

Die Vereinbarung tritt am 1. September 2005 in Kraft.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangslage:

Durch Beschluss der GRDrs 241/2004, Ziffer 4, wurde das Gesundheitsamt beauftragt, in Abstimmung mit dem Referat AK “durch Zielvereinbarungen innerhalb verbindlicher Kooperationsverträge mit den beteiligten Institutionen Verbindlichkeit herzustellen für die Ausarbeitung einer stadtweiten Konzeption “Gemeindepsychiatrischer Zentren” sowie der Konzeption “integrierte Versorgung”.

Mit der GRDrs 673/2004, Ziffer 4, wurde beschlossen sowohl die Kooperation der Träger untereinander als auch mit der Landeshauptstadt Stuttgart in einer Rahmenvereinbarung zu regeln.

In der GRDrs 814/2004 wurde über die hierbei erzielten Ergebnisse Bericht erstattet.

Bezüglich des Kooperationsvertrages wurde dargestellt, dass aufgrund der Übertragung der Sozialpsychiatrischen Dienste des Gesundheitsamtes an das Klinikum - Bürgerhospital sowie der Diskussion auf Landesebene die Notwendigkeit der Neubildung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Stuttgart (GPV) gesehen wird.

Die Grundlinien der Vereinbarung GPV wurden in der Anlage 1 der GRDrs 814/2004 dargestellt.


2. Die Konzeption des Gemeindepsychiatrischen Verbundes

Der Psychiatrieplan 2000 des Landes Baden-Württemberg (beschlossen von der Landesregierung am 25. Juli 2000) empfiehlt die Einrichtung Gemeindepsychiatrischer Verbünde auf Kreisebene.

Ziele der GPV- Konzeption des Landes sind:

· Das Netz der verschiedenen ambulanten, teilstationären und stationären Angebote der psychiatrischen Versorgung enger zu knüpfen.

· Eine gemeinsame vertragliche Verpflichtung zur Übernahme der Versorgungsverpflichtung für chronisch psychisch Kranke zu erreichen.

· Die vorhandenen Ressourcen gemeinsam zu nutzen und Effektivität und Effizienz der Versorgung zu verbessern sowie zur Qualitätssicherung beizutragen.

Die Federführung für dieses kreisweite Netzwerk von Einrichtungen und Diensten wird dabei den Stadt- und Landkreisen zugewiesen.


3. Der Gemeindepsychiatrische Verbund Stuttgart

Auf der Grundlage der o. g. Gemeinderatsbeschlüsse und der Landeskonzeption Baden-Württemberg haben alle Träger gemeinsam und einvernehmlich mit dem Gesundheitsamt eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit entwickelt. Diese Vereinbarung regelt:

· die Kooperation der Träger untereinander und mit der Landeshauptstadt Stuttgart
· die Weiterentwicklung der Hilfen
· die Festlegung von Qualitätskriterien.

Beteiligt und Mitglieder im GPV sind selbstverständlich auch die Initiative Psychiatrie - Erfahrener, die Aktionsgemeinschaft Stuttgart der Angehörigen psychisch Kranker e. V., sowie der Stuttgarter Bürgerkreis zur Förderung seelischer Gesundheit e. V. als Nutzer der Versorgungsstruktur.

Die zentrale Rolle der Landeshauptstadt und ihre federführende Mitwirkung im GPV ist in mehrfacher Hinsicht erforderlich und gesichert. Hier wird sie ihre sozialplanerische und steuernde Aufgabe wahrnehmen. Sie vermag ohne eigenes Trägerinteresse eine vermittelnde Rolle zu übernehmen und hat direkte Steuerungs- und Einwirkungsmöglichkeiten.

Die Umsetzung des GPV´s findet auf vier Ebenen statt:

· Steuerungsgremium unter Geschäftsführung der Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt, dessen Ziel die Weiterentwicklung der Versorgungsangebote und der Zusammenarbeit sowie die Erarbeitung von Qualitätskriterien ist.

· Trägerverbund, der diese Ziele umsetzen soll und Synergien und Trägervorhaben abstimmt.

· Hilfeplankonferenz, die überwiegend auf der Einzelfallebene tätig ist und ihre Ergebnisse in das Steuerungsgremium einbringt

· Beschwerdestelle als zentrale Institution der Rückmeldungen der Nutzer

In der Vereinbarung sind die Aufgaben konkret beschrieben.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sowie der Gemeindepsychiatrischen Zentren wurde überlegt, ob eine Reduzierung der acht vorhandenen Standorte der Zentren zu Synergieeffekten führen kann. In der Projektgruppe wurde daher intensiv anhand eines Kriterienkataloges diese Frage erörtert.

Ergebnis dieser Beratungen ist, dass aufgrund der notwendigen Gemeindenähe, der wohnortnahen Versorgung sowie im Hinblick auf das Klientel der gerontopsychiatrischen Dienste die acht Standorte der Gemeindepsychiatrischen Zentren beibehalten werden.


4. Zusammenfassung

Das Konzept des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist ein modernes Kooperationsmodell, das aufgrund der hohen Akzeptanz aller Beteiligten, eine gute Grundlage für die Herausforderungen der nächsten Jahre darstellt, die von einem hohen Kostendruck geprägt sein werden.

Mit dieser Vereinbarung wird die Grundlage geschaffen, auch in Zeiten begrenzter Ressourcen eine leistungsfähige Versorgungsstruktur in der Landeshauptstadt vorzuhalten.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Das Rechtsreferat, das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen sowie das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

GRDrs 241/2004
GRDrs 673/2004
GRDrs 814/2004




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) in der Landeshauptstadt Stuttgart