Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
94
5a
VerhandlungDrucksache:
233/2003
GZ:
F
Sitzungstermin: 03/12/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Deutsches Substanzleasingmodell für Kommunen

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Finanz- und Beteiligungsreferats vom 03.03.2003, GRDrs 233/2003.

Seine Fraktion, so StR Dr. Löffler (CDU), nehme zur Kenntnis, dass die Verwaltung derzeit keine Sonderfinanzierung vornehmen wolle. Die Betonung sollte allerdings auf "derzeit" liegen. Sobald sich die rechtliche Entwicklung besser einschätzen lasse, sollte die Verwaltung die Angelegenheit nochmals vorlegen.

Zustimmend zur Vorlage äußert sich StR Kanzleiter (SPD).

Das Vorgelegte sieht StR Kugler (90/GRÜNE) als eine Momentaufnahme an. Derzeit sei es nicht angezeigt, darüber nachzudenken, aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über dieses Stiftungsmodell sollte die Angelegenheit nochmals auf die Tagesordnung gesetzt werden, zumal die wirtschaftlichen Risiken wohl minimal seien.

Anschließend bemerkt EBM Dr. Lang, richtig sei, und damit bestätigt er StR Kugler, dass das Finanz- und Beteiligungsreferat alle Möglichkeiten zur Verbesserung der städtischen Finanzsituation zu untersuchen und gegebenenfalls dem Gemeinderat Möglichkeiten zur Entscheidung vorzulegen habe. Entscheidend sei, dass zur Vorbereitung einer solchen Transaktion erhebliche Vorlaufkosten entstünden. Sollten dann die dargestellten Risiken zum Tragen kommen, wären diese Vorlaufkosten verloren.

An StR Dr. Löffler gewandt fährt der Vorsitzende fort, das Land Bayern habe erklärt, so etwas werde in Zukunft nicht mehr durchgeführt und es würden Bemühungen unternommen, dieses bundesweit durchzusetzen. Bisher habe das Land Bayern damit keinen Erfolg gehabt, aber ausdiskutiert sei diese Frage noch nicht. Das Cross-Border-Leasing stehe unter der Voraussetzung, dass sich im Land Baden-Württemberg keine andere Beurteilung ergebe; ein Prüfungsergebnis des Landes Nordrhein-Westfalen gehe von einer kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheit aus und daher müssten die Städte in eigener Verantwortung Chancen und Risiken abwägen. Von BM Murawski wird ergänzt, die Städte München, Augsburg und Nürnberg hätten Verfassungsklagen angedroht, falls der bayrische Landtag den von der Staatsregierung eingereichten Gesetzentwurf beschließen sollte. Diese Städte würden einen solchen Beschluss als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ansehen.

Mit der Aussage, auf dieses Thema werde zu gegebener Zeit, auch wenn Klarheit über die weitere Entwicklung bei der Erbschaftssteuer bestehe, zurückgekommen, schließt EBM Dr. Lang die Aussprache ab und stellt mit dieser Maßgabe fest: