Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
781/2005
Stuttgart,
10/13/2005
Festsetzung von Gebühren und Entgelten in Einrichtungen des Kulturamts
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Beratung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.10.2005
27.10.2005
31.01.2006
Beschlußantrag:
1) Die Entgelte für Veranstaltungen des Museumspädagogischen Dienstes werden ab 1. Januar 2006 entsprechend
Anlage 1 (Ziffer 1)
von bisher pauschalen auf künftig teilnehmerabhängige Beträge umgestellt.
2) Die Benutzungsordnung für das Carl-Zeiss-Planetarium Stuttgart wird ab 1. Januar 2006 entsprechend
Anlage 2
geändert.
3) a) Die Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wird ab 1. August 2006 entsprechend
Anlage 3
geändert.
b) Die Leitung der Stuttgarter Musikschule wird ermächtigt, in besonderen Fällen auf die Erhebung von Eintrittsgeldern bei ihren Veranstaltungen zu verzichten.
4) Die Gebührenordnung für die Stadtbücherei der Landeshauptstadt Stuttgart wird ab 1. Januar 2007 entsprechend
Anlage 4
geändert.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die letzte Erhöhung von Eintrittspreisen und Benutzungsgebühren in Einrichtungen des Kulturamts wurde zum Doppel-HH 2004/2005 vorgenommen (GRDrs. 812/2003).
Damals wurden sowohl die (öffentlich-rechtlichen) Gebühren der Stadtbücherei und der Stuttgarter Musikschule als auch die (privatrechtlichen) Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker angepasst. Daneben wurden erstmals Entgelte für die bis dahin kostenlosen Angebote des Museumspädagogischen Dienstes der LHS eingeführt.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppel-Haushalts 2006/2007 hat sich das Kulturamt mit der Finanzverwaltung auf eine neuerliche Anhebung der Gebühren- und Entgeltsätze nach 2 Jahren (bei der Stuttgarter Musikschule), nach 3 Jahren (bei der Stadtbücherei) bzw. nach 4 Jahren (beim Carl-Zeiss-Planetarium) verständigt.
Bei den Stuttgarter Philharmonikern wird derzeit ein Konzept zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erarbeitet. Über Einzelmaßnahmen kann erst nach Vorlage dieses Konzepts berichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den genannten Einrichtungen im Einzelnen sind in der ausführlichen Begründung dargestellt. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass trotz der Preiserhöhungen die Besucher- und Nutzerzahlen nicht signifikant rückläufig sind.
Beteiligte Stellen
Ref. WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 2 - Benutzungsordnung für das Carl-Zeiss-Planetarium (gültig ab 1.1.2006)
Anlage 3 - Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule (gültig ab 1.8.2006)
Anlage 4 - Gebührenordnung der Stadtbücherei Stuttgart (gültig ab 1.1.2007)