Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
210
8
VerhandlungDrucksache:
357/2006
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 28.06.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Neufestsetzung des Schulgeldes für Fach- und Meisterschulen

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 16.06.2006, GRDrs 357/2006.

Ihre Fraktion, so StRin Wüst (SPD), werde dem Beschlussantrag analog eines Vorgangs im Jahr 2003 nicht zustimmen. Zwar werde die Notwendigkeit einer Kostendeckung gesehen, aber der Beschlussantrag berge die Gefahr zurückgehender Schülerzahlen in sich. Damit würde eine Verschlechterung des Kostendeckungsgrades einhergehen. Zudem könne sich der Beschlussantrag negativ auf den Wirtschaftsstandort Stuttgart auswirken. Schon im Jahr 2003 habe ihre Fraktion den Oberbürgermeister aufgefordert, Gespräche mit dem Land über die Aufhebung von Schulgeldern, in Teilen oder in Gänze, zu führen. Die Verwaltung habe leider nicht darüber berichtet, ob solche Gespräche geführt worden seien.

Das vorliegende Zahlenmaterial führt StR Uhl (CDU) zur Einschätzung, dass dieses Thema nicht überbewertet werden sollte. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu, zumal bereits im Verlauf der letzten Haushaltsplanberatungen diese Schulgelderhöhung beschlossen worden sei.

StRin Feindor (90/GRÜNE) plädiert ebenfalls dafür, an den Beschlüssen der vergangenen Haushaltsplanberatungen festzuhalten. Nichtsdestotrotz werde die SPD-Gemeinderatsfraktion darin unterstützt, dass der Oberbürgermeister aufgefordert werden sollte, mit dem Land über das Schulgeld zu sprechen.

Die Aussprache zusammenfassend sagt BMin Dr. Eisenmann zu, den Oberbürgermeister zu bitten, in seinen regelmäßigen Gesprächen mit dem Land dieses Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich zu.