Zu 2. Das Chemische Institut im Amt für Umweltschutz erhebt für sonstige Untersuchungen, die es für Ämter und Eigenbetrieben sowie für private Auftraggeber durchführt, seit 1971 Entgelte. Eine Neufestsetzung der Entgelte erfolgte zuletzt zum 01.06.1996. (vgl. GRDrs. 221/1996 vom 24.4.1996), eine Anpassung der Stundensätze erfolgte zuletzt zum 01.05.1999. Eine Aktualisierung bzw. Anhebung der Entgelte ist auf Grund der Kostenentwicklung notwendig geworden. Der “Obere Rahmen” erfuhr eine Anhebung um durchschnittlich 12 %, in Einzelfällen von 25 % bis 30%. Wegen der Einführung automatisierter Verfahren ergibt sich vor allem bei Großserien eine Arbeitserleichterung bzw. Zeitersparnis. Deshalb sind beim “Unteren Rahmen” Absenkungen von durchschnittlich 10 % vorgesehen. Der Untere Rahmen wird jedoch nur bei Großprojekten - speziell im Bereich der Altlastenanalytik - angewandt. Ab 1.1.2004 wird das Chemische Institut als “Servicebetrieb” die Leistungen nach dem Entgeltverzeichnis mit den Ämtern und Eigenbetrieben intern verrechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gemeinderat hat am 19.12.2002 im Wege des Zielbeschlusses vorgegeben, ab 2003 die Einnahmen (Gebühren und Entgelte) des Chemischen Instituts in der Größenordnung von 20.000 Euro zu erhöhen.
Über die Erhöhung der Gebühren für die Abwasseruntersuchung im hoheitlichen Bereich können jährlich Mehreinnahmen von rd. 9.000 € erzielt werden. Das Amt für Umweltschutz geht davon aus, dass durch die Anpassung der Entgelte für die städtischen Ämter und Eigenbetriebe sowie für Dritte (ab 2004 durch innere Verrechnung) insgesamt Mehreinnahmen von 11.000 € pro Jahr erzielt werden können. Finanzielle Auswirkungen Voraussichtliche jährliche Mehreinnahmen Mehreinnahmen durch Gebühren- u. Entgeltanpassung bzw. innere Verrechnung 20.000 € Beteiligte Stellen Referat F hat die Vorlage mitgezeichnet Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Jürgen Beck Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Abwasseruntersuchungssatzung (-AUS-) Anlage 2: Entgeltverzeichnis