Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO 1502-01
GRDrs 514/2003
Stuttgart,
06/02/2003



Satzung zur Erhebung von Gebühren für die amtliche Abwasseruntersuchung sowie Anpassung der sonstigen Entgelte für Untersuchungen durch das Chemische Institut beim Amt für Umweltschutz



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.06.2003
25.06.2003
26.06.2003



Beschlußantrag:
  1. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für die amtliche Abwasseruntersuchung durch das Chemische Institut im Amt für Umweltschutz wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
  2. Das Chemische Institut erhebt ab dem 01.07.2003 für die erbrachten Dienstleistungen Entgelte nach dem als Anlage 2 beigefügtem Verzeichnis. Darüber hinaus werden Auslagen erhoben. Soweit steuerrechtlich notwendig, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1. Das Amt für Umweltschutz, Abteilung Chemisches Institut, führt neben Untersuchungen für städtische Ämter und Eigenbetriebe auch hoheitliche Kontrolluntersuchungen durch. Der Fachbereich Abwasser ist im Auftrag der unteren Wasserbehörde für die amtliche Kontrolle von Abwassereinleitungen zuständig. Für diese hoheitliche Tätigkeit müssen öffentlich-rechtliche Gebühren erhoben werden. Zur Deckung des städtischen Aufwands ist ein Gebührenbescheid zu erlassen. Die abzurechnenden Entgeltsätze sind daher als Gebührenverzeichnis in Satzungsform zu beschließen.

Zu 2. Das Chemische Institut im Amt für Umweltschutz erhebt für sonstige Untersuchungen, die es für Ämter und Eigenbetrieben sowie für private Auftraggeber durchführt, seit 1971 Entgelte. Eine Neufestsetzung der Entgelte erfolgte zuletzt zum 01.06.1996. (vgl. GRDrs. 221/1996 vom 24.4.1996), eine Anpassung der Stundensätze erfolgte zuletzt zum 01.05.1999. Eine Aktualisierung bzw. Anhebung der Entgelte ist auf Grund der Kostenentwicklung notwendig geworden. Der “Obere Rahmen” erfuhr eine Anhebung um durchschnittlich 12 %, in Einzelfällen von 25 % bis 30%. Wegen der Einführung automatisierter Verfahren ergibt sich vor allem bei Großserien eine Arbeitserleichterung bzw. Zeitersparnis. Deshalb sind beim “Unteren Rahmen” Absenkungen von durchschnittlich 10 % vorgesehen. Der Untere Rahmen wird jedoch nur bei Großprojekten - speziell im Bereich der Altlastenanalytik - angewandt. Ab 1.1.2004 wird das Chemische Institut als “Servicebetrieb” die Leistungen nach dem Entgeltverzeichnis mit den Ämtern und Eigenbetrieben intern verrechnen.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinderat hat am 19.12.2002 im Wege des Zielbeschlusses vorgegeben, ab 2003 die Einnahmen (Gebühren und Entgelte) des Chemischen Instituts in der Größenordnung von 20.000 Euro zu erhöhen.

Über die Erhöhung der Gebühren für die Abwasseruntersuchung im hoheitlichen Bereich können jährlich Mehreinnahmen von rd. 9.000 € erzielt werden.
Das Amt für Umweltschutz geht davon aus, dass durch die Anpassung der Entgelte für die städtischen Ämter und Eigenbetriebe sowie für Dritte (ab 2004 durch innere Verrechnung) insgesamt Mehreinnahmen von 11.000 € pro Jahr erzielt werden können.

Finanzielle Auswirkungen
Voraussichtliche jährliche Mehreinnahmen

Mehreinnahmen durch Gebühren- u.
Entgeltanpassung bzw. innere Verrechnung 20.000 €


Beteiligte Stellen

Referat F hat die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Jürgen Beck
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Abwasseruntersuchungssatzung (-AUS-)
Anlage 2: Entgeltverzeichnis