Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 823/2009
Stuttgart,
10/01/2009


Bericht über Sanierungsvorhaben und die Situation der Unterhaltung/ Verbesserung der Schulgebäude und Schulsportstätten einschließlich Außenanlagen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich07.10.2009

Bericht:


Sanierungsvorhaben (Investitionen)

Die Verwaltung wird zu den Haushaltsberatungen 2010/2011 in einem sehr umfangreichen Katalog eine Vielzahl von Schulsanierungs-Vorhaben anmelden. Es handelt sich zum einen um Vorhaben, die nicht im Doppelhaushalt 2008/2009 und im Konjunkturprogramm II berücksichtigt werden konnten und um neue dringende Sanierungsvorhaben. Die Entwicklung hat gezeigt, dass der Alterungsprozess in den Schulgebäuden weiter fortschreitet, Reparaturen und Teilsanierungen nicht mehr ausreichen, und deshalb weitere Vorhaben aus den 60er bis 80er Jahren des 20. Jahrhunderts zu größeren Sanierungsmaßnahmen heranstehen. Der Sanierungsstau beläuft sich mittlerweile auf
rd. 327,7 Mio. €. Außerdem ist zu bemerken, dass seit Anfang der 90er Jahre bis heute 46 Neu- und Erweiterungsbauten hinzugekommen sind, die nunmehr teilweise in Sanierungsphasen einmünden. Zu erwähnen sind auch die verschiedenen Haushaltskonsolidierungen, die in der Vergangenheit z. T. nur eingeschränkte Sanierungsbudgets ermöglichten. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass in der Zukunft eine Verstetigung des investiven Sanierungsbudgets auf höherem Level erreicht werden sollte, damit die Vielzahl der Schulanlagen (323 Schulgebäude, 20 Sporthallen, 20 Turn- und Versammlungshallen, 96 Turnhallen und 107 Betriebsgebäude = 566 Gebäude) in einem guten Zustand erhalten werden können.

Die beigefügten Sanierungs-Übersichten geben den aktuellen Sanierungsbedarf wieder und sind zur Aufnahme in die Wunschliste und die Vorschlagsliste zu den Haushaltsberatungen angemeldet worden (Anlage 1). Bei einzelnen Sanierungsvorhaben sind bzw. werden die Kostenangaben durch das Hochbauamt durch qualifizierte Kostenschätzungen fortgeschrieben und werden zu den Haushaltsberatungen nachgereicht. Diese sind in der Übersicht entsprechend gekennzeichnet (*).

Aufgrund aktueller Erkenntnisse sind bei den nachstehenden Schulobjekten gravierende statische Mängel erkannt worden, die umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an abgehängten Decken zur Folge haben:

- Schickhardt-Gymn./Schickhardt Realschule,
- Altenburgschule (Turnhalle)
- Sporthalle Cannstatt (beim Elly-Heuss-Knapp-Gymn.).

Die Verwaltung wird über den erforderlichen zusätzlichen Finanzbedarf gesondert berichten.


Unterhaltung/Verbesserung der Schulgebäude/Schulsportstätten

Die Verwaltung berichtet seit Jahren wiederkehrend zu den Haushaltsplanberatungen über die Situation der Unterhaltung/Verbesserung der Schulgebäude/-sportstätten. Diese ist gekennzeichnet durch eine nicht ausreichende Budgetausstattung im Verhältnis zu dem immer umfangreicher werdenden Aufgabenspektrum. Hinzu kommen einzelne Erschwernisse infolge Budgetbelastungen der Bauunterhaltung durch Finanzierungs-beiträge für Neu- und Erweiterungsbauten (z. B. Sporthalle Ostheim, Deutsch-Franz. Grundschule S- Sillenbuch).

Die Aufgaben sind vielfältig und vielschichtig und verändern sich ständig. Damit einhergehend ist eine ständige Anpassung an sicherheitsrechtliche, technische und funktionale Erfordernisse notwendig. Neben der Erfüllung der klassischen Aufgaben der Substanzerhaltung (insbesondere für Dächer, Fassaden, Fenster) und Austausch/Erneuerung alter technischer Anlagen (z. B. Heizkessel, elektrotechnische und sanitäre Anlagen – insbesondere WC-Anlagen - ) gilt es vermehrt sicherheitstechnische Aufgaben zu erfüllen, die sich aufgrund neuer Vorschriften ergeben (insbesondere hinsichtlich Brandschutz, Unfallschutz, statische Erfordernisse). Hinzu kommen aufgrund neuer Bildungspläne die Leistungen zum Umbau und Verbesserung naturwissenschaftlicher Fachräume. Ziel ist es, ein zukunftsorientiertes Lernumfeld durch multifunktionale Raumausstattung zu schaffen. Für dieses breite Spektrum einer ordnungsgemäßen Unterhaltung der Schulgebäude (ohne Außenanlagen) mit einem Gebäudeversicherungswert von 2,260 Milliarden €, wäre jedoch ein Budget für die jährliche Bauunterhaltung von rd. 33,9 Mio. € notwendig (rund 1,5 % des Gebäudewerts). Dieser Wert stellt den Mittelwert von Werten dar, die verschiedene fachliche Stellen verwenden. Dies sind:

- Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGst) 1,2 %
- Deutsches Institut für Urbanistik 2,0 %
- Institut für Bauforschung an der Universität Hannover 1,5 %

Die Finanzlage ließ in der Vergangenheit die Aufstockung des Unterhaltungsmittelbudgets nur teilweise zu, soweit Sondereinflüsse (z. B. Brandschutz) anerkannt worden sind. Für das Jahr 2009 beträgt das Jahresbudget 17,023 Mio. € für die Unterhaltung von städtischen Schulgebäuden.


Sanierung und Neugestaltung von Außenanlagen

Das Grundbudget für die Verbesserung der Schulaußenanlagen (rd. 0,360 Mio. € bei 167 Schulen) reicht seit Jahren nicht aus, um die Vielzahl gerade der größeren älteren Anlagen zu sanieren und neu zu gestalten.

Diese Situation wurde in den letzten Jahren wiederholt in den Beratungsunterlagen zu den Doppelhaushalten beschrieben. Die Situation hat sich zwischenzeitlich weiter verschlechtert, weil gerade Anlagen aus den 60er- bis 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts grundlegend zu sanieren sind und nur so den heutigen Anforderungen an eine schüler- und sportgerechte Umgebung entsprechen können.

Das bisherige Budget reicht lediglich dafür aus, für kleinere Flächen Sanierungs- und Umgestaltungsabschnitte - jeweils aufgeteilt in mehrere, kleinere Jahresbeträge - zu verwirklichen, teilweise unter aktiver Beteiligung der Schulgemeinde und - soweit möglich - durch Sponsoren.

Bei großflächigem Sanierungs- und Gestaltungsbedarf, z. B. besonders ausgewiesenen Schulsportplätzen mit leichtathletischen Anlagen, älteren Rasen-, Gehölz- und Spielflächen, befestigten Pausen- und Bewegungsflächen mit z. T. nicht mehr ausreichend verkehrssicheren Belagsflächen ist dieses Vorgehen nicht möglich. Hier sind Gesamtfinanzierungen notwendig, damit die Vorhaben aus technischer und wirtschaftlicher Sicht durchgängig als Einzelvorhaben (Investitionsvorhaben) ausgeführt werden können.

Hervorzuheben ist, dass im Zuge des Ausbaus von Betreuungsangeboten und Ganztagesschulen die Schulaußenanlagen viel intensiver genutzt werden. Viele Schulhöfe sind trostlos und in Gliederung, Ausgestaltung und Geräteausstattung völlig veraltet. Bei einigen Anlagen droht die Schließung, weil die Beläge so geschädigt sind, dass sie nicht mehr ohne Gefährdung genutzt werden können.

Die Außenanlagen sollten so gestaltet sein, dass sie den Kindern und Jugendlichen Raum und Anreize für Bewegung und kreative Spiele geben. Durch die Öffnung der meisten Schulhöfe in der unterrichtsfreien Zeit zum Spielen müssen die Außenanlagen gleichzeitig so gestaltet sein, dass sie gefahrlos auch ohne Aufsicht genutzt werden können. Hier besteht ein sehr großer Nachholbedarf, der ohne Bereitstellung weiterer Mittel von Jahr zu Jahr weiter wächst.

Für die als Anlage aufgeführten Schulanlagen ergibt sich ein größerer Bedarf, der für den Doppelhaushalt 2010/2011 angemeldet wird (Kostenschätzung 12,609 Mio. €), (Anlage 2).

Sondereinflüsse und weitere dringende laufende Unterhaltungsmaßnahmen

Die Situation der Unterhaltung / Verbesserung der Gebäude wird nachstehend für besonders wichtige Bereiche aus der Anlage 3 kurz beschrieben und erläutert:

Zu 1. Zwingende neue, gesetzliche Aufgaben im Rahmen der laufenden baulichen und technischen Unterhaltung

Prüfung, Wartung und Reparaturen technischer Einrichtungen aufgrund sicherheitstechnischer Erfordernisse, die turnusmäßig anfallen und die sich ständig durch neue gesetzliche Vorschriften erweitern (z. B. DIN-Vorschriften, VDE-Richtlinien, TüV-Auflagen)

Zu 2. Maßnahmen aufgrund von Auflagen nach Brandverhütungsschauen und Überprüfung nach der Versammlungsstätten-Verordnung

- Für 2010 sind in rd. 25 Schulanlagen noch Restmaßnahmen nach Brandverhütungsschauen abzuwickeln, insbesondere für Rauchabzugs- und partielle Brandmeldeanlagen

- Nach baurechtlicher Beurteilung ist es erforderlich, dass die bestehenden Schulsportstätten, die gelegentlich für schulinterne (Kultur-) Veranstaltungen genutzt werden, sicherheitstechnisch nach den Vorschriften der Versammlungsstätten-Verordnung aufgerüstet werden (Verbreiterung von Rettungswegen, Einbau von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Rauchabzugsvorrichtungen). Dies sollte möglichst in einem 2-Jahres-programm abgewickelt werden.

Zu 3. Verbesserung von Schwachstromanlagen (einschließlich SAA-Anlagen)

Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage GRDrs. 544/2009 verwiesen.

Zu 4. Neustrukturierung / Sanierung von naturwissenschaftlichen Fachräumen

Der bisher ermittelte Aufwand pro Raumeinheit (mit angeschlossenen Nebenräumen) hat sich aufgrund baurechtlicher Erfordernisse erheblich erhöht, so dass pro Raumeinheit von einem Aufwand von 240.000 € auszugehen ist.

Zu 5. Fortsetzung Elektrosanierungen

Der vorhandene Sanierungsstau sollte dringend in einem 4-Jahreszeitraum abgearbeitet werden (VDE-Vorschriften).

Zu 6. Programm der Sanierung von Toilettenanlagen

146 Toilettenräume entsprechen in technischer und hygienischer Sicht keinesfalls heutigen Standards. Hier ist dringend Handlungsbedarf geboten. In vielen Schulen haben sich Initiativen gebildet, die nachhaltig eine verbesserte Finanzausstattung fordern, um die vorhandenen Defizite rasch abzubauen.

Zu 7. Unterhaltung von Außenanlagen (Gruppierung 5100)

Das bisherige Budget ist viel zu niedrig bemessen, um die Außenanlagen verkehrssicher zu unterhalten. Pro m² Außenfläche sollte wenigstens 2 € pro m²/Jahr zur Verfügung stehen. Das Budget sollte bei rd. 1 Mio./m² Außenfläche auf 2,088 Mio./Jahr erhöht werden.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat Kenntnis genommen. In den vergangenen Jahren wurden bereits erhebliche Zusatzmittel bereitgestellt. Hier sind insbesondere die 60 Mio. Euro-Pauschale (GRDrs. 541/2008) sowie das Konjunkturprogramm (vgl. GRDrs 49/2009) zu nennen. Brandschutzmaßnahmen und zwingende, neue gesetzliche Aufgaben wurden bereits im Jahr 2008 in Höhe von 5,4 Mio. Euro realisiert. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushalts-Planberatungen erfolgen.






Dr. Susanne Eisenmann






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