Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1262/2009
Stuttgart,
12/02/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Klima und Umwelt / Überwachungsgestützte Geschwindigkeitsbeschränkung;
Ergänzung zur GRDrs. 1078/2009


Beantwortung / Stellungnahme

Luftreinhaltung

In Stuttgart werden die zulässigen Messwerte für Schadstoffe bekanntlich nach wie vor deutlich überschritten. Die Festsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Verstetigung des Verkehrsflusses ist grundsätzlich eine geeignete Maßnahme, um die durch die starke Verkehrsbelastung verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Durch ein gleichmäßigeres Geschwindigkeitsverhalten wird sowohl der Mittelungspegel gesenkt als auch die durch hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen verursachten Lärmpegeldifferenzen reduziert.

Ob für den Streckenabschnitt auf der B 14 zwischen Schwanenplatztunnel und Heilmannstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h eingeführt wird, hängt davon ab, ob das Regierungspräsidium Stuttgart diesen Bereich in die im 2. Quartal 2010 anstehende Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufnimmt. Hiervon ist auszugehen. Mit der Entscheidung ist aus formalen Gründen jedoch erst im 2. Quartal 2010 zu rechnen.

Um eine Verstetigung des Verkehrsflusses auf der o. g. Strecke zu erreichen, bedarf es ausschließlich einer effizienten Verkehrsüberwachung. Darüber hinausgehende Investitionskosten z. B. für Straßenbaumaßnahmen fallen nicht an. Eine Verkehrszählung im Mai diesen Jahres ergab 104.000 Fahrzeuge im Zeitraum von 16 Stunden. Dieses Verkehrsaufkommen benötigt eine Fahrbahn mit durchgängig 3 Streifen in beiden Richtungen und schließt einen Rückbau aus. Auch Signalprogramme müssen nicht neu berechnet werden. Der Abstand zwischen den Lichtsignalanlagen Heilmannstraße und Villastraße ist so groß, dass eine Veränderung der Schaltzeiten nicht erforderlich wird.

Die B 14 ist im Streckenabschnitt zwischen Heilmannstraße und Schwanenplatztunnel autobahnähnlich dreispurig ausgebaut. Die Fahrspuren müssen in beiden Fahrtrichtungen überwacht werden. Eine Verstetigung des Verkehrsflusses kann dort allerdings nur durch zwei GÜ-Anlagen im Abstand von ca. 500 m erreicht werden. Nur eine Anlage - z. B. auf halber Strecke zwischen Schwanenplatztunnel und Heilmannstraße - würde dagegen lediglich punktuell wirken, da dann die Abstände zu benachbarten Ampelanlagen bereits zu groß wären. Nicht gewünschte Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge wären die Folge und damit das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung zur Feinstaub- bzw. Lärmreduzierung.

Aus technischen Gründen sind hier nur stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Fa. vitronic (Lasermesstechnik) geeignet. Beide Anlagen werden im Bereich des Mittelstreifens errichtet.

Die zu erwartenden Investitionskosten für die GÜ-Anlagen im Betrag von 245.000 € setzen sich im Wesentlichen aus Stromzuführung, Fundament, Geräteträger, Messgerät sowie der zu beschaffenden Auswertesoftware und Hardware zusammen.

Hinzu kommen im konkreten Fall die Beschilderungskosten für eine neue Verkehrsregelung in der Cannstatter Straße. Diese Kosten entstehen aus dem Tausch der vorhandenen Beschilderung (60 km/h in 50 km/h oder niedriger), der Installation einer Zusatzbeschilderung, welche auf die Kontrollen hinweist, sowie evtl. aus Werbeplakaten, welche den Sinn und Zweck der neuen Regelung erklären (Luftreinhaltung). Letzteres würde insbesondere die allgemeine Akzeptanz der Regelung verbessern. Diese Aufwendungen werden aus laufenden Budgetmitteln finanziert.

Zur Darstellung des Investitions- und Personalbedarfs und der zu erwartenden Kostendeckung wird auf die Haushaltsvorlage GRDrs. 1078/2009 in der 1. Lesung verwiesen.

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, im Doppelhaushalt 2010/2011 die Voraussetzung zu schaffen, um bei einer Aufnahme dieses Bereichs in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans die erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können. Folgende Beschlussfassung ist dazu notwendig:

1. Der Einrichtung von 2 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf der Cannstatter Straße zwischen Heilmannstraße und Villastraße zuzustimmen.

2. Die Investitionsmittel in Höhe von rund 245.000 € zur Beschaffung und Installation der stationären Geschwindigkeitsmessanlage der Fa. vitronic (Lasermesstechnik) in den Doppelhaushalt 2010/2011 einzustellen.

Die laufenden Erträge bzw. Aufwendungen sowie die Schaffung von insgesamt 9,3 Stellen sind gemäß GRDrs. 1078/2009 zu vollziehen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

460/2009 SPD - GR-Fraktion




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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