Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1287/2009
Stuttgart,
11/27/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Schulbeihilfe für Kinder von sog. Schwellenhaushalten
- Ergänzung zu GRDrs 936/2009


Beantwortung / Stellungnahme

Zur GRDrs 936/2009 wird folgende Korrektur erforderlich:

Nachdem ganz aktuell nahezu alle Anträge auf Einschulungsbeihilfe 2009 für Erstklässler aus Schwellenhaushalten (GRDrs 746/2008 – Stuttgarter Netze für alle Kinder) abgewickelt sind, hat sich gezeigt, dass die in GRDrs 936/2009 dargestellte, aus Mitte 2009 stammende Prognose der Zahl der bonuscard-berechtigten Kinder aus Schwellenhaushalten nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und deutlich nach oben korrigiert werden muss. Es wurde bis 16.11.2009 an 602 Erstklässler aus Schwellenhaushalten eine Einschulungsbeihilfe für das Schuljahr 2009/2010 gezahlt, wobei sich diese Zahl noch geringfügig erhöhen wird, da bislang die Anträge noch bis zum Schuljahresende gestellt werden können. Demzufolge führt die im Zusammenhang mit der GRDrs 746/2008 (Stuttgarter Netze für alle Kinder) eingeführte einmalige Einschulungsbeihilfe für Erstklässler nicht wie angenommen zu Kosten von 25.000 EUR/Jahr, sondern tatsächlich zu Kosten von mindestens 60.000 EUR/Jahr. Im HH-Entwurf 2010/2011 sind hingegen lediglich 25.000 EUR/Jahr enthalten.

Die 602 Empfänger von Einschulungsbeihilfe repräsentieren ca. 13 % des Altersjahrgangs der 6-jährigen (4.743 Kinder im Alter von 6 Jahren in Stuttgart). Weitere rd. 800 Kinder im Alter von 6 Jahren (etwa 17 % des Altersjahrgangs) haben die Einschulungsbeihilfe im Rahmen der Leistungen nach SGB II und SGB XII erhalten.

Insgesamt lebten am 16.11.2009 rd. 64.000 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren in Stuttgart. Wird grob geschätzt, dass von diesen Kindern und Jugendlichen nur etwa 10 % in Schwellenhaushalten leben, wären es ca. 6.400 potentielle Empfänger der jährlichen Schulbeihilfe und nicht – wie ursprünglich in der GRDrs 936/2009 geschätzt – 2.000 Berechtigte. Der niedere Prozentsatz von 10 % ist damit zu rechtfertigen, dass Haushalte mit älteren Kindern erfahrungsgemäß weniger von Armut betroffen sind, weil der Betreuungsbedarf mit zunehmendem Alter sinkt und damit mehr Zeit für die Erwerbstätigkeit der Eltern zur Verfügung steht.

Entsprechend muss der Finanzbedarf für die Schulbeihilfe für Schüler der Klassenstufen 1 bis 13 wie folgt angepasst werden:

Bei einer Schulbeihilfe von 50 EUR wird der jährliche Aufwand etwa (6.400 x 50 =) 320.000 EUR/Jahr, bei einem Beihilfebetrag von 100 EUR demnach 640.000 EUR/Jahr betragen. Davon sind jeweils bereits 25.000 EUR/Jahr im Haushaltsentwurf enthalten, sodass zusätzlich rd. 295.000 EUR bzw. 615.000 EUR bereitgestellt werden müssten.

Bei der Gewährung der jährlichen kommunalen Schulbeihilfe für Schwellenhaushalte muss zudem für die Zukunft sichergestellt werden, dass sie analog der Regelung in § 24a SGB II stichtagsbezogen gewährt wird, d. h. die Bonuscard-Berechtigung muss am 1. August des jeweiligen Jahres bestehen.

Klar ist bereits jetzt, dass die ggf. zu erwartende Antragsmenge ohne zusätzliche Personalressourcen nicht zu bewältigen ist, zumal auch die umfangreichen Vergünstigungen in Schulen und Kindertagesstätten, die an die Bonuscard geknüpft sind, schon jetzt zu einem enormen Anstieg der Bonuscard-Anträge im Vergleich zum Vorjahr geführt haben. Bis 16. November 2009 wurden etwa 64.500 Bonuscards ausgestellt; das sind 18,4 % mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr.

Derzeit wird die relativ geringe Anzahl an Einschulungsbeihilfen mit einer durch das Sozialamt entwickelten Microsoft-ACCESS-Lösung über eine Schnittstelle zur Auszahlung an SAP übergeben. Bei einer Vervielfachung der Zahlungvorgänge müsste die Beschaffung einer professionellen Software (Kosten ca. 20.000 EUR) in Erwägung gezogen werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

---

368/2009, 2. (Bündnis 90/Die GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion); 467/2009, 2. (SPD-Gemeinderatsfraktion); 538/2009 (FW-Gemeinderatsfraktion); 601/2009 (SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft)




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin




<Anlagen>