Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 801/2009
Stuttgart,
09/30/2009



Rückerstattung von Besuchsgeldern für städtische Kindertageseinrichtungen infolge des Streiks



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich04.11.2009



Beschlußantrag:

1. Der Absicht der Verwaltung, im Wege einer Freiwilligkeitsleistung anteilig Gebühren und Essensgelder für die vom Streik betroffenen städtischen Kindertageseinrichtungen zurück zu erstatten, wird zugestimmt.

2. Die Eltern, die an den Streiktagen Kinder in Eigenregie betreut haben, werden zu einem Empfang in das Rathaus eingeladen. Für die Ausrichtung des Empfangs werden Mittel in Höhe von 6.000 Euro bereitgestellt.


Begründung:


Am 1. Juli 2009 hatte der Gemeinderat dem Vorschlag des Herrn Oberbürgermeisters zugestimmt (GRDrs 553/2009), im Juli 2009 im Wege einer Freiwilligkeitsleistung auf die Hälfte der Gebühren und Essensgelder für städtische Kindertageseinrichtungen mit mindestens einem Streiktag zu verzichten. Bis zum Zeitpunkt der Entscheidung konnte das Jugendamt den betroffenen Eltern an insgesamt 12 Tagen keine Betreuung anbieten. Hinzu kamen im Juli 2009 weitere 4 Streiktage.

Nach der Einigung der Tarifpartner kann abschließend die folgende Streikbilanz gezogen werden:

§ 35 Einrichtungen mit 2.345 Plätzen hatten durchgängig gestreikt,
§ 81 Einrichtungen mit 4.918 Plätzen hatten zwischen 11 und 15 Streiktage,
§ 69 Einrichtungen mit 2.775 Plätzen hatten unter 10 Streiktage,
§ 7 Einrichtungen mit 239 Kindern hatten durchgängig geöffnet.

Berücksichtigt man, dass einige Einrichtungen teilweise geöffnet hatten, ergeben sich bezogen auf die Platzzahlen folgende Durchschnittswerte:

§ 2.564 Plätze waren im Durchschnitt an den Streiktagen geöffnet,
§ 5.213 Plätze waren im Durchschnitt an den Streiktagen bestreikt/nicht geöffnet,
§ 2.335 Plätze waren im Durchschnitt an den Streiktagen teilgeöffnet.

Aufgrund der durch den Streik verursachten Schließtage haben bisher eine große Anzahl Eltern schriftlich bzw. telefonisch ihre Gebühren zurückgefordert. Diesen Forderungen wurde zum Teil durch den Verzicht auf die Hälfte des je nach Familiensituation gestaffelten Monatsbeitrages (entspricht 10 Betreuungstagen) nachgekommen (vgl. GRDrs 553/2009).

Aus den Einrichtungen, die mehr als 10 Tage bestreikt wurden, mehren sich nun die Forderungen der Eltern nach einem weiteren Gebührenverzicht.

Ein Anspruch der Eltern auf Gebührenrückerstattung besteht laut Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen (§ 7 Abs. 7) nicht. Diese Auffassung wurde bereits beim Streik aufgrund der Tarifauseinandersetzungen Anfang 2006 vom Rechtsamt und dem Städtetag Baden-Württemberg in einer rechtlichen Bewertung bestätigt.

Da die Eltern durch die fehlende Betreuung für ihre Kinder zunehmend unter Druck gerieten, wurden darüber hinaus in hohem Maße Beschwerden eingelegt - insbesondere in Form Gelber Karten, konzertierter schriftlicher Aktionen, E-Mails und telefonischer Beschwerden (insgesamt über 1.000 schriftliche Rückmeldungen).

Zur Bewältigung der Streikfolgen schlägt die Verwaltung deshalb folgende Maßnahmen vor:

Als Ausgleich für die weiteren streikbedingten Ausfalltage soll den betroffenen Eltern zum nächst möglichen Zeitpunkt ein Teil der im Juli gezahlten Gebühr zurück erstattet werden. Die Gebührenrückerstattung erfolgt für alle Kindertageseinrichtungen, die an mehr als 10 Tagen bestreikt wurden. Die Eltern erhalten anteilig entsprechend der tatsächlich streikbedingten Schließtage der betreuenden Einrichtung und entsprechend des jeweils je nach Familiensituation gestaffelten Monatsbeitrages die Gebühr und ggf. das Essensgeld zurück. Ausgehend von insgesamt 16 Streiktagen und unter Abzug des bereits erfolgten Gebührenverzichts im Umfang von 10 Betreuungstagen handelt es sich dabei je Einzelfall um den anteiligen Monatsbeitrag für 1 bis zu 6 Tagen.

Darüber hinaus sollen, wie in der GRDrs 553/2009 dargestellt, die Eltern, die in Eigenverantwortung Einrichtungen an den Streiktagen selbst organisiert betrieben haben, zu einem Empfang ins Rathaus eingeladen werden. In insgesamt 42 Tageseinrichtungen wurden an bis zu 11 Streiktagen Kinder in Eigenregie der Eltern betreut. Für die Ausrichtung dieses Empfangs sollen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Mit diesen Maßnahmen soll zum Ausdruck gebracht werden, dass

§ die Erschwernisse der Eltern und Einschränkungen für die Kinder gesehen werden,
§ die Eigeninitiative der Eltern, die die Betreuung von Kindern an Streiktagen übernommen haben, honoriert wird.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Gebührenrückerstattung entsprechend der oben dargestellten Systematik sind 130.000 Euro erforderlich.

Für die Ausrichtung dieses Empfangs sollen Mittel in Höhe von 6.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Der finanzielle Aufwand für diese Sondermaßnahmen beträgt somit insgesamt 136.000 Euro.

Demgegenüber stehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von mindestens 338.000 Euro.

Der Haushaltsansatz 2009 der Einnahmefinanzposition 1.4640.1100.000 wird um diesen Betrag entsprechend unterschritten.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

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Vorlage8012009.pdf