Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs 53/2009
Stuttgart,
01/30/2009



Betreuung "pädagogisches" Mittagessen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.02.2009
18.02.2009



Beschlußantrag:

Dem Vorschlag der Verwaltung, befristet für das Schuljahr 2008/2009 2. Halbjahr (Februar bis Juli 2009) die Bezuschussung des betreuten „pädagogischen“ Mittagessens zu erweitern wird zugestimmt und zwar:

1. Für die Schulen, die bisher den Zuschuss für die pädagogische Betreuung des Mittagessens in Anspruch genommen haben, wird der Zuschuss erhöht. 2. Weitere von der Stadt unterhaltene öffentliche Schulen können den Zuschuss in Höhe von 15 € pro Tag mit betreutem Essensangebot einmalig beantragen.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit der GRDrs. 601/2005 wurde im Juli 2005 das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung beschlossen. Ab Juli 2006 gibt es das integrierte Programm - Außerschulische Bildung und Betreuung und das Landesprogramm „Jugendbegleiter“ – den sog. Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters. Die Zahl der teilnehmenden Schulen hat sich vom Schuljahr 2005/06 bis zum Schuljahr 2008/09 von 11 auf 83 Schulen gesteigert.

Ein weiterer Baustein war die mit GRDrs. 441/2007 beschlossene „Bezuschussung des betreuten Mittagessens („pädagogisches Mittagessen“) im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung“. Bezuschusst wird Betreuung, die eine „ordnende und koordinierende Funktion während des Mittagessens übernimmt oder beispielsweise Essensverhalten, Tischsitten usw. vermittelt.“

Im ersten Jahr des „pädagogischen Mittagsessens“ (Schuljahr 2007/08 1.Halbjahr) haben 19 Schulen den Zuschuss beantragt. Im Schuljahr 2008/09 haben 27 Schulen ein „pädagogisches Mittagessen“, das von der Stadt mit ca. 36.000 € gefördert wird und an durchschnittlich 3,8 Tagen/Woche stattfindet.

Die Rückmeldungen der Schulen zum betreuten „pädagogischen“ Mittagessen sind durchweg positiv. Es wird die Notwendigkeit einer Betreuung unterstrichen. Mit den Betreuungspersonen verläuft das Mittagessen konfliktfreier, es werden soziale Kompetenzen vermittelt und Verständnis für Essenskultur entwickelt.

In Anbetracht dieser positiven Erfahrungen mit betreutem „pädagogischem“ Mittagessen und im Hinblick auf die „Brückenfunktion“ des Essens für die nachmittäglichen schulischen und außerschulischen Aktivitäten hat die Verwaltung einen weiteren Vorschlag für die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements bei der Betreuung der Mittagessenszeiten erarbeitet.

Dieser Vorschlag hat zwei Komponenten und lehnt sich eng an die bisherigen Beschlüsse für die Zuschüsse zum „pädagogischen Mittagessen an.

Zu Ziffer 1 der Beschlussfassung:

Für die Schulen, die bisher den Zuschuss für die pädagogische Betreuung des Mittagessens in Anspruch genommen haben, wird der Zuschuss erhöht.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Teilnehmer/-innenzahl am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung. Für das Schulhalbjahr 2008/09 2. Halbjahr wird der Zuschuss erhöht durch die Absenkung der Teilnehmerzahlen für die Berechnung der Staffelsätze:

Bisherige Staffelsätze (bezahlt pro Essenstag):
bis 30 Teilnehmer: 10.- €
bis 120 Teilnehmer: 40.- €
bis 60 Teilnehmer: 20.- €
bis 160 Teilnehmer: 50.- €
bis 90 Teilnehmer: 30.- €
bis 200 Teilnehmer: 60.- €

Neue Staffelsätze (bezahlt pro Essenstag):
bis 20 Teilnehmer: 10.- €
bis 100 Teilnehmer: 50.- €
bis 40 Teilnehmer: 20.- €
bis 120 Teilnehmer: 60.- €
bis 60 Teilnehmer: 30.- €
bis 160 Teilnehmer: 70.- €
bis 80 Teilnehmer: 40.- €
bis 200 Teilnehmer: 80.- €

Dies bedeutet, dass ca. 25.000 € mehr für die pädagogische Betreuung des Mittagessens bei den 27 Schulen des städtischen Programms eingesetzt werden.

Zu Ziffer 2 der Beschlussfassung:

Weitere von der Stadt unterhaltene öffentliche Schulen können den Zuschuss in Höhe von 15 € pro Tag mit betreutem Essensangebot einmalig beantragen.

Nach den vorliegenden Informationen zur Essensversorgung an den Schulen haben ca. 46 Schulen (14 Grund- und Hauptschulen, 8 Förderschulen und je 12 Gymnasien und Realschulen) noch keine oder keine öffentlich geförderte Essensmöglichkeit.

Mittagessen beim Hort und Verlässlicher Grundschule ist finanziell oder mit personellen Kapazitäten gefördert, ebenso im Ganztageschulbereich usw. Wenn Mittel der Flexiblen Nachmittagsbetreuung oder aus dem Jugendbegleiter-Programm des Landes für die Betreuung der Essenszeiten direkt von der Schule beantragt werden, können ebenfalls keine weiteren städtischen Mittel fließen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Schulen ohne öffentliche Förderung einen einmaligen Zuschuss für das 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2008/09 (Februar bis Juli) zu gewähren zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements bei der Betreuung des Mittagessens.

Ausgehend vom ermittelten Durchschnittswert von 4 Tagen/Woche mit Essensangebot können für diese Ausweitung der städtischen Förderung ca. 60.000 € eingesetzt werden.

Die mit der GRDrs. 441/2007 beschlossenen Grundsätze für die Gewährung des Zuschusses gelten weiter:

Der Zuschuss wird bisher gewährt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

· Unter „pädagogischem Mittagessen“ ist nicht die reine Aufsicht zu verstehen, vielmehr muss die Betreuungskraft eine ordnende und koordinierende Funktion während des Mittagsessens übernehmen oder beispielsweise Essensverhalten, Tischsitten usw. vermitteln. Ausgeschlossen ist die Vorbereitung, Herstellung oder Ausgabe des Mittagessens sowie nachbereitende Arbeiten wie beispielsweise Tische abräumen, Spülen usw.

· (Die Bezuschussung erfolgt nur an den Schulen, die am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmen) – vgl. Ziffer 2 des Beschlussantrags!

· Die Betreuung während des Mittagessens darf nicht durch andere Fördermittel bezuschusst werden (keine Doppelförderung!). Eine Bezuschussung des Einsatzes von Lehrerpersonal im Rahmen von Deputatsstunden und Betreuerinnen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ist somit ausgeschlossen.

· Im Gegensatz zu den betreuten Nachmittagsangeboten wird beim „pädagogischen Mittagessen“ auf die Erhebung des Elternentgelts in Höhe von 0,63 € pro Zeitstunde verzichtet.

Die Mittel für das erweiterte Zuschuss-Programm können für das Schuljahr 2008/09 2. Halbjahr (Februar bis Juli 2009) im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Für die „Qualitätsoffensive Gymnasium“ hat das Kultusministerium eigene Finanzmittel bereitgestellt und die Außerschulische Bildung und Betreuung wird hinsichtlich der Förderung der Hausaufgabenbetreuung an den Gymnasien etwas entlastet.

Die Schulen erhalten die Mittel auf Antrag. Am Ende des Schulhalbjahrs wird ein Verwendungsnachweis erstellt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel für das erweiterte Zuschuss-Programm können für das Schuljahr 2008/09 2. Halbjahr (Februar bis Juli 2009) im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel zur Verfügung gestellt werden.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Schulen im Programm Außerschulische Bildung und Betreuung/Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters




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