2. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird, falls sich die wesentlichen Planungsbedingungen und die in dieser Vorlage dargestellten Kosten nicht verändern, auf weitere Beschlussfassungen (Projekt und Baubeschluss) verzichtet. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Baugesuch einzureichen und alle weiteren Planungsschritte und die dafür erforderlichen Beauftragungen vorzunehmen. Die Ermächtigung zur Vergabe von Aufträgen erfolgt mit Aufnahme des Projekts in den Doppelhaushalt 2008/2009.
3. Von der Vereinbarung über die Lieferung von Speisen zwischen dem Jugendamt und dem Klinikum sowie der aktuellen Kalkulation wird Kenntnis genommen.
4. Für die Umsetzung des neuen Systems bei der Speisenversorgung der Tageseinrichtungen für Kinder sind im Jugendamt 42,12 Stellen erforderlich. Infolge der Systemumstellung sind im Jugendamt 30,93 Stellen abzubauen und außerdem ist an weiteren 2,0 Stellen im KSZ’E ein KW-Vermerk 01/2010 anzubringen. Stellenanteile im Umfang von 0,95 sind zusätzlich aufgrund der Ressourcengewinne durch die Einführung der 39-Stunden-Woche abzubauen, diese sind aber zur Qualitätsverbesserung im Kontext „Einheitlicher Bildungsweg von 3-16 Jahren“ vorgesehen.
5. Die Aufbereitungsküchen der traditionellen Ganztagesschulen werden vom Jugendamt übernommen und grundsätzlich in der derzeitigen Betriebsform (Vergabe der Leistungen) weitergeführt.
6. Für die unterzubringenden Beschäftigten aus den bisherigen Stützpunktküchen stehen Arbeitsplätze im Umfang von 20 Stellen bei den Küchen im Klinikum zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Option, dass Beschäftigte in den Aufbereitungsküchen der traditionellen Ganztagesschulen untergebracht werden können, sofern dies wirtschaftlich ist oder keine anderen Umsetzungsmöglichkeiten bestehen.
7. Bei nicht gleichwertiger Unterbringung der bisher in den Stützpunktküchen Beschäftigten wird der Besitzstand gewahrt, es darf zu keiner finanziellen Verschlechterung im Einzelfall kommen. Betriebsbedingte Kündigungen finden nicht statt.
8. Die Mittelbereitstellung sowie die haushalts- und stellenplantechnische Umsetzung erfolgt im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Punkte wurden in den Sitzungen des Unterausschusses Speisenversorgung vom 23. Mai und 18. Juli 2007 grundsätzlich gebilligt. Finanzielle Auswirkungen Auf Basis der im Unterausschuss am 18. Juli 2007 präsentierten Kalkulation und unter Einbeziehung der seitherigen Veränderungen (größere Anzahl an Essensportionen, Einbeziehung der Essenspreiserhöhung um 0,10 €/Essen wegen Bioanteil, Investitionskostenberechnung und die daraus resultierenden jährlichen Folgekosten, temporär erhöhte Personalausstattung im KSZ'E) sowie unter Zugrundelegung des mittlerweile vorliegenden Jahresabschlusses 2006 stellt sich die Kalkulation wie folgt dar: ► Einmalige Kosten Investitionen